Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (BPl. 31)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,6 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (BPl. 31)

öffnen download melden Dateigröße: 8,6 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 07.05.2007 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 23.05.2007 Rat 06.06.2007 TOP Ein Ja Nein 370/2007 Ent Bemerkungen Betrifft: Bebauungsplan Nr. 31 „Am Lamersdorfer Fließ“ - Aufstellungsbeschluss Beschlussentwurf: - Die Bebauungsplanunterlagen werden für die Gemeinde Inden unentgeltlich von der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH erstellt. - Für den in Anlage beigefügten Geltungsbereich wird der Bebauungsplan Nr. 31 „Am Lamersdorfer Fließ“ aufgestellt. - Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. Ihnen wird zur Äußerung eine Frist von einem Monat eingeräumt. Begründung: Im September 2002 wurde dem Ausschuss für Gemeindeplanung und –entwicklung ein erster Vorentwurf für die Entwicklung eines Bebauungsplanes im o.a. Plangebiet vorgestellt. Auf dieser Grundlage sollte ein Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. Nun ist seitens der Gesellschaft für Wirtschafts- und Strukturförderung im Kreis Düren mbH ein Antrag auf Einleitung des Verfahrens gestellt worden. Die GWS wird die Bebauungsplanunterlagen unentgeltlich der Gemeinde Inden zur Verfügung stellen, um auf der Grundlage des zukünftigen Bebauungsplanes als Erschließungsträger das Baugebiet zu entwickeln. Da es sich bei der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB um eine Abfrage der einzustellenden Belange in das Planverfahren handelt, sind die Planunterlagen, die damals vorgestellt wurden, für diese Verfahrensschritte ausreichend. Der Planungsstand kann in der Sitzung vorgestellt und erörtert werden.