Daten
Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Bauverwaltungsamt
70 20 01/2
22.11.2006
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Hauptausschuss
07.12.2006
Rat
20.12.2006
TOP Ein Ja
Nein
312/2006
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Übertragung der Gebührenhoheit auf den Zweckverband RegioEntsorgung für bestimmte
Entsorgungsleistungen
Beschlussentwurf:
Der Rat der Gemeinde Inden beschließt, das Recht, für folgende Entsorgungsleistungen Gebühren
nach § 6 KAG NRW zu erheben, auf den Zweckverband RegioEntsorgung zu übertragen:
Die zusätzliche Einsammlung und den Transport von sperrigen Abfällen
(Sperrmüllabfuhr), soweit diese Leistungen nicht bereits in der Jahresgrund- bzw.
Mindestgebühr der Abfallgebührensatzung der Gemeinde Inden enthalten sind
(zweimalige jährliche Sperrgutabfuhr mit maximal 3 cbm).
Die zusätzliche Express-Sperrgutabfuhr.
Den Austausch von Abfallbehältern (alle Restmüllgefäße und Biotonnen).
Begründung:
Der Rat der Gemeinde Inden hat am 27.10.2005 den Beitritt zum Zweckverband RegioEntsorgung
sowie die Verbandssatzung des Zweckverbandes RegioEntsorgung beschlossen. Im Rahmen des
Beitritts wurden dem Zweckverband alle der Gemeinde obliegenden Aufgaben gemäß §§ 15, 13
Abs. 1 KrW-/AbfG, § 5 Abs. 6 LAbfG NRW übertragen. Ausgenommen von dieser Übertragung
waren lediglich das Einsammeln der im Gemeindegebiet illegal entsorgten Abfälle, das Leeren der
Abfallkörbe auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen, das Reinigen der
Glascontainerstandplätze sowie die kommunale Altpapiersammlung und alle damit zusammen
hängenden Aufgaben. Ebenfalls nicht übertragen wurde das Recht, Gebühren für die
Abfallentsorgungsleistungen nach § 6 KAG NRW zu erheben. Die Gebührenerhebung erfolgt daher
weiterhin durch die Gemeinde aufgrund der Abfallgebührensatzung vom 20.12.2005 auch für die
auf den Zweckverband übertragenen Entsorgungsaufgaben.
Der Zweckverband RegioEntsorgung ist am 05.11.2005 am Tage nach der Veröffentlichung der
Zweckverbandssatzung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln entstanden. Er nahm sein
operatives Geschäft am 01.01.2006 auf.
Bereits während des Gründungsverfahrens waren sich die Gründungskommunen darüber einig, dass
die Gebührenerhebung nur für einen Übergangszeitraum noch von den Zweckverbandskommunen
selbst wahrgenommen werden sollte. Sukzessive sollte auch die Gebührenhoheit auf den
Zweckverband RegioEntsorgung bzw. auf das Kommunalunternehmen RegioEntsorgung AöR,
Vorlage: 312/2006
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übertragen werden, um ein Auseinanderfallen von Aufgabenzuständigkeit und Gebührenerhebung
auf Dauer zu vereiden.
Daher soll nun in einem ersten Schritt das Recht, Gebühren für Abfallentsorgungsleistungen nach §
6 KAG NRW zu erheben, für eine zusätzliche Sperrmüllabfuhr, für eine Express-Sperrgutabfuhr
sowie für den Behältertausch auf den Zweckverband übertragen werden. Dieser überträgt die
Gebührenhoheit weiter auf das Kommunalunternehmen RegioEntsorgung AöR.
Aufgrund der Übertragung bedarf es auch einer Änderung der Abfallsatzung der Gemeinde Inden
vom 20.12.2005, sowie einer Änderung der Abfallgebührensatzung der Gemeinde Inden vom
20.12.2005. Beide Änderungssatzungen werden unmittelbar nach Fertigstellung nachgereicht.