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Beschlussvorlage (Übertragung der Gebührenhoheit auf den Zweckverband RegioEntsorgung für bestimmte Entsorgungsleistungen)

Daten

Kommune
Inden
Größe
11 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Bauverwaltungsamt 70 20 01/2 22.11.2006 öffentlich Beratungsfolge Termin Hauptausschuss 07.12.2006 Rat 20.12.2006 TOP Ein Ja Nein 312/2006 Ent Bemerkungen Betrifft: Übertragung der Gebührenhoheit auf den Zweckverband RegioEntsorgung für bestimmte Entsorgungsleistungen Beschlussentwurf: Der Rat der Gemeinde Inden beschließt, das Recht, für folgende Entsorgungsleistungen Gebühren nach § 6 KAG NRW zu erheben, auf den Zweckverband RegioEntsorgung zu übertragen: Die zusätzliche Einsammlung und den Transport von sperrigen Abfällen (Sperrmüllabfuhr), soweit diese Leistungen nicht bereits in der Jahresgrund- bzw. Mindestgebühr der Abfallgebührensatzung der Gemeinde Inden enthalten sind (zweimalige jährliche Sperrgutabfuhr mit maximal 3 cbm). Die zusätzliche Express-Sperrgutabfuhr. Den Austausch von Abfallbehältern (alle Restmüllgefäße und Biotonnen). Begründung: Der Rat der Gemeinde Inden hat am 27.10.2005 den Beitritt zum Zweckverband RegioEntsorgung sowie die Verbandssatzung des Zweckverbandes RegioEntsorgung beschlossen. Im Rahmen des Beitritts wurden dem Zweckverband alle der Gemeinde obliegenden Aufgaben gemäß §§ 15, 13 Abs. 1 KrW-/AbfG, § 5 Abs. 6 LAbfG NRW übertragen. Ausgenommen von dieser Übertragung waren lediglich das Einsammeln der im Gemeindegebiet illegal entsorgten Abfälle, das Leeren der Abfallkörbe auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Anlagen, das Reinigen der Glascontainerstandplätze sowie die kommunale Altpapiersammlung und alle damit zusammen hängenden Aufgaben. Ebenfalls nicht übertragen wurde das Recht, Gebühren für die Abfallentsorgungsleistungen nach § 6 KAG NRW zu erheben. Die Gebührenerhebung erfolgt daher weiterhin durch die Gemeinde aufgrund der Abfallgebührensatzung vom 20.12.2005 auch für die auf den Zweckverband übertragenen Entsorgungsaufgaben. Der Zweckverband RegioEntsorgung ist am 05.11.2005 am Tage nach der Veröffentlichung der Zweckverbandssatzung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln entstanden. Er nahm sein operatives Geschäft am 01.01.2006 auf. Bereits während des Gründungsverfahrens waren sich die Gründungskommunen darüber einig, dass die Gebührenerhebung nur für einen Übergangszeitraum noch von den Zweckverbandskommunen selbst wahrgenommen werden sollte. Sukzessive sollte auch die Gebührenhoheit auf den Zweckverband RegioEntsorgung bzw. auf das Kommunalunternehmen RegioEntsorgung AöR, Vorlage: 312/2006 Seite - 2 - übertragen werden, um ein Auseinanderfallen von Aufgabenzuständigkeit und Gebührenerhebung auf Dauer zu vereiden. Daher soll nun in einem ersten Schritt das Recht, Gebühren für Abfallentsorgungsleistungen nach § 6 KAG NRW zu erheben, für eine zusätzliche Sperrmüllabfuhr, für eine Express-Sperrgutabfuhr sowie für den Behältertausch auf den Zweckverband übertragen werden. Dieser überträgt die Gebührenhoheit weiter auf das Kommunalunternehmen RegioEntsorgung AöR. Aufgrund der Übertragung bedarf es auch einer Änderung der Abfallsatzung der Gemeinde Inden vom 20.12.2005, sowie einer Änderung der Abfallgebührensatzung der Gemeinde Inden vom 20.12.2005. Beide Änderungssatzungen werden unmittelbar nach Fertigstellung nachgereicht.