Daten
Kommune
Inden
Größe
12 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
434/2007
Datum
Finanz- und Rechnungswesen
06.11.2007
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
22.11.2007
Rat
12.12.2007
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
22. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2007 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung
über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage Entwässerungssatzung - der Gemeinde Inden vom 12. November 1982
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 22. Änderungssatzung vom
12. Dezember 2007 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der
Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der
Gemeinde Inden vom 12. November 1982.
Begründung:
Aufgrund der beigefügten Berechnung ergibt sich für das Jahr 2008 eine Gebühr für
Kanalbenutzung in Höhe von 2,94 € / cbm.
Vorlage: 434/2007
Seite - 2 22. Änderungssatzung
vom 12. Dezember 2007 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung
der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung der Gemeinde Inden vom 12. November 1982
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Ersten Teils des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (GV NRW S. 498) in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4, 6
und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom
21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2005 (GV
NRW S. 488), und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (GV NRW S. 463) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner
Sitzung am 20. Dezember 2006 folgende 22. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung
zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche
Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Gemeinde Inden vom
12. November 1982 beschlossen:
Artikel I
§ 9 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
Die Benutzungsgebühr beträgt bei einem Anschluss für Schmutz- und Niederschlagswasser je cbm
Abwasser 2,94 €. Bei einem Anschluss nur für Schmutzwasser werden jeweils 70 v.H. der Gebühr
nach Satz 1 und bei einem Anschluss nur für Niederschlagswasser werden jeweils 30 v.H. der Gebühr nach Satz 1 erhoben.
Artikel II
Diese 22. Änderungssatzung tritt zum 01.01.2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung vom 12. November 1982, zuletzt geändert durch die 21. Änderungssatzung vom 20.
Dezember 2006, zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die
öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Gemeinde Inden vom 12. November
1982 insoweit außer Kraft.
Vorlage: 434/2007
Seite - 3 -
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende 22. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2007 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche
Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - in der Gemeinde Inden vom 12. November 1982 wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit
ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt
und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den
Mangel ergibt.
Inden, den 12. Dezember 2007
Bürgermeister