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Beschlussvorlage (Entwässerungssatzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
12 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (Entwässerungssatzung) Beschlussvorlage (Entwässerungssatzung) Beschlussvorlage (Entwässerungssatzung)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen 434/2007 Datum Finanz- und Rechnungswesen 06.11.2007 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 22.11.2007 Rat 12.12.2007 TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen Betrifft: 22. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2007 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage Entwässerungssatzung - der Gemeinde Inden vom 12. November 1982 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 22. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2007 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Gemeinde Inden vom 12. November 1982. Begründung: Aufgrund der beigefügten Berechnung ergibt sich für das Jahr 2008 eine Gebühr für Kanalbenutzung in Höhe von 2,94 € / cbm. Vorlage: 434/2007 Seite - 2 22. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2007 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung der Gemeinde Inden vom 12. November 1982 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ersten Teils des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (GV NRW S. 498) in Verbindung mit den §§ 1, 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. April 2005 (GV NRW S. 488), und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV NRW S. 926), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (GV NRW S. 463) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 20. Dezember 2006 folgende 22. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Gemeinde Inden vom 12. November 1982 beschlossen: Artikel I § 9 Abs. 5 wird wie folgt geändert: Die Benutzungsgebühr beträgt bei einem Anschluss für Schmutz- und Niederschlagswasser je cbm Abwasser 2,94 €. Bei einem Anschluss nur für Schmutzwasser werden jeweils 70 v.H. der Gebühr nach Satz 1 und bei einem Anschluss nur für Niederschlagswasser werden jeweils 30 v.H. der Gebühr nach Satz 1 erhoben. Artikel II Diese 22. Änderungssatzung tritt zum 01.01.2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung vom 12. November 1982, zuletzt geändert durch die 21. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2006, zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - der Gemeinde Inden vom 12. November 1982 insoweit außer Kraft. Vorlage: 434/2007 Seite - 3 - Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 22. Änderungssatzung vom 12. Dezember 2007 zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung - in der Gemeinde Inden vom 12. November 1982 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 12. Dezember 2007 Bürgermeister