Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
29.03.10, 08:01
Aktualisiert
29.03.10, 08:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt
Herrn StV
Adi Bitten
Siemensstraße 31c
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
Datum
Immobilienwirtschaft
Holzdamm 10
Herr Dr. Risthaus
0 22 35 / 409-417
-82-
16.03.2010
Ihre Anfrage vom 15.03.2010
Rat
Betrifft:
F 185/2010
25.03.2010
Anfage bzgl. der Errichtung eines Funksendemastes in Dirmerzheim
Sehr geehrter Herr Bitten,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
- Die Firma Vodafone hatte zunächst in Frage gestellt, ob der Standort in Dirmerzheim zwingend
erforderlich ist. Die lange Dauer zwischen Ratsbeschluss und Bau des Mastes ist auf diese Prüfung zurück zu führen.
- Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für einen Funkmast ist eine Bürgerinformation nicht
erforderlich. Der Rat der Stadt hat dieser Vorgehensweise einstimmig zugestimmt.
- Im Rahmen der Zuständigkeit des Bürgermeisters für Geschäfte der laufenden Verwaltung ist
der Standtort des Mastes gegenüber der ursprünglichen Planung geringfügig verschoben worden. Die entsprechende Genehmigung hat der Bürgermeister erteilt.
- Herr Dr. Risthaus hat anlässlich eines Ortstermins am 19.02.2010 keine Genehmigung erteilt,
den Mast abweichend von der erteilten Baugenehmigung zu errichten. Vielmehr hat der Bauherr am 23.02.2010 (Eingang: 24.02.2010) einen schriftlichen Antrag auf Änderung der Baugenehmigung gestellt. Dieser Antrag wurde am 04.03.2010 durch das Bauordnungsamt positiv
beschieden. Gegenüber der ursprünglichen Genehmigung wurde der Standort um 2 m nach
Norden verschoben. Dadurch wurde erreicht, dass der Spielbetrieb des SC Dirmerzheim durch
den Mast und das erforderliche Fundament nicht beeinträchtigt wird.
- Eine Baugenehmigung für die Errichtung des Funkmastes wurde am 08.10.2009 erteilt.
- Die schriftliche Genehmigung des Bauordnungsamtes zur geringfügigen Änderung des Standortes wurde, wie bereits ausgeführt, am 04.03.2010 erteilt.
- Die Baugenehmigung wurde ordnungsgemäß erteilt. Es gibt keinen Grund, einen Baustopp
auszusprechen.
Mit freundlichem Gruß
(Dr. Rips)