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Anfrage (Anfage bzgl. der Errichtung eines Funksendemastes in Dirmerzheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
22 kB
Datum
25.03.2010
Erstellt
29.03.10, 08:01
Aktualisiert
29.03.10, 08:01
Anfrage (Anfage bzgl. der Errichtung eines Funksendemastes in Dirmerzheim)

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Inhalt der Datei

. Stadtverwaltung ⋅ Postfach 2565 ⋅ 50359 Erftstadt Stadtverwaltung ⋅ Holzdamm 10 ⋅ 50374 Erftstadt Herrn StV Adi Bitten Siemensstraße 31c 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum Immobilienwirtschaft Holzdamm 10 Herr Dr. Risthaus 0 22 35 / 409-417 -82- 16.03.2010 Ihre Anfrage vom 15.03.2010 Rat Betrifft: F 185/2010 25.03.2010 Anfage bzgl. der Errichtung eines Funksendemastes in Dirmerzheim Sehr geehrter Herr Bitten, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: - Die Firma Vodafone hatte zunächst in Frage gestellt, ob der Standort in Dirmerzheim zwingend erforderlich ist. Die lange Dauer zwischen Ratsbeschluss und Bau des Mastes ist auf diese Prüfung zurück zu führen. - Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für einen Funkmast ist eine Bürgerinformation nicht erforderlich. Der Rat der Stadt hat dieser Vorgehensweise einstimmig zugestimmt. - Im Rahmen der Zuständigkeit des Bürgermeisters für Geschäfte der laufenden Verwaltung ist der Standtort des Mastes gegenüber der ursprünglichen Planung geringfügig verschoben worden. Die entsprechende Genehmigung hat der Bürgermeister erteilt. - Herr Dr. Risthaus hat anlässlich eines Ortstermins am 19.02.2010 keine Genehmigung erteilt, den Mast abweichend von der erteilten Baugenehmigung zu errichten. Vielmehr hat der Bauherr am 23.02.2010 (Eingang: 24.02.2010) einen schriftlichen Antrag auf Änderung der Baugenehmigung gestellt. Dieser Antrag wurde am 04.03.2010 durch das Bauordnungsamt positiv beschieden. Gegenüber der ursprünglichen Genehmigung wurde der Standort um 2 m nach Norden verschoben. Dadurch wurde erreicht, dass der Spielbetrieb des SC Dirmerzheim durch den Mast und das erforderliche Fundament nicht beeinträchtigt wird. - Eine Baugenehmigung für die Errichtung des Funkmastes wurde am 08.10.2009 erteilt. - Die schriftliche Genehmigung des Bauordnungsamtes zur geringfügigen Änderung des Standortes wurde, wie bereits ausgeführt, am 04.03.2010 erteilt. - Die Baugenehmigung wurde ordnungsgemäß erteilt. Es gibt keinen Grund, einen Baustopp auszusprechen. Mit freundlichem Gruß (Dr. Rips)