Daten
Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
25.11.2010
Erstellt
16.11.10, 18:36
Aktualisiert
16.11.10, 18:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Jugendhilfeausschuss
II / 51
(Amt/Aktenzeichen)
Termin
25.11.2010
ö. S.
X
Herr Termath
(Verfasser/in)
506/2010
nö. S. TOP
11.11.2010
(Datum)
BETREFF:
Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfeplanung
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Verwaltung
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Einrichtung einer „Arbeitsgruppe Jugendhilfeplanung“
gemäß § 6 der Satzung des Jugendamtssatzung.
Der Jugendhilfeausschuss wählt in die Arbeitsgruppe
a) aus dem Kreis der stimmberechtigten Ratmitglieder:
1. ……………………………….(für die CDU-Fraktion)
2. ……………………………….(für die SPD-Fraktion)
3. ……………………………….(für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen)
4………………………………...(für die FDP-Fraktion
b) aus dem Kreis der Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände und der Träger der freien Jugendhilfe
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1. ………………………………….
2. ………………………………….
c) aus dem Kreis der beratenden Mitglieder
1. ………………………………….
2…………………………………...
3……………………………………
d) von der Verwaltung
1. Jürgen Termath
2. N.N.
(Amtsleiter)
(Jugendhilfeplanung
e) Vorsitz
1. ………………………………….(Vorsitzende/r)
2. ………………………………….(stv. Vorsitzende/r)
ERLÄUTERUNGEN:
In der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 05.10.2010 wurde die Verwaltung gebeten, einen
strukturellen Vorschlag einzubringen der die vertiefte Beratung fachlicher und insbesondere jugendhilfeplanerischer Themen ermöglicht.
Gem. § 6 der Satzung des Jugendamtes kann der Jugendhilfeausschuss bei Bedarf für einzelne
Aufgaben, nicht jedoch für die Bearbeitung ganzer Sachgebiete oder Aufgabenzweige, beratende
Unterausschüsse aus Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
bilden. Er bestimmt deren Vorsitzenden/Vorsitzende und ihre Stellvertreter/Stellvertreterin.
Die AG Jugendhilfeplanung stellt in dieser Konstruktion gemäß der Intention des § 78 SGB VIII
(Kinder- und Jugendhilfegesetz) ein Beteiligungsgremium dar und berät ressortübergreifend alle
jugendhilfeplanerischen Themen, bzw. Teilfachplanungen. Beschlussempfehlungen werden nicht
erarbeitet. Die AG benennt aus den eigenen Reihen einen Sprecher, in der Regel die Vorsitzende/der Vorsitzende, die/der im Bedarfsfall im JHA berichtet.
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