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Beschlussvorlage (Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfeplanung)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
15 kB
Datum
25.11.2010
Erstellt
16.11.10, 18:36
Aktualisiert
16.11.10, 18:36
Beschlussvorlage (Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfeplanung) Beschlussvorlage (Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfeplanung)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Jugendhilfeausschuss II / 51 (Amt/Aktenzeichen) Termin 25.11.2010 ö. S. X Herr Termath (Verfasser/in) 506/2010 nö. S. TOP 11.11.2010 (Datum) BETREFF: Arbeitsgemeinschaft Jugendhilfeplanung VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Einrichtung einer „Arbeitsgruppe Jugendhilfeplanung“ gemäß § 6 der Satzung des Jugendamtssatzung. Der Jugendhilfeausschuss wählt in die Arbeitsgruppe a) aus dem Kreis der stimmberechtigten Ratmitglieder: 1. ……………………………….(für die CDU-Fraktion) 2. ……………………………….(für die SPD-Fraktion) 3. ……………………………….(für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen) 4………………………………...(für die FDP-Fraktion b) aus dem Kreis der Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände und der Träger der freien Jugendhilfe -1- 1. …………………………………. 2. …………………………………. c) aus dem Kreis der beratenden Mitglieder 1. …………………………………. 2…………………………………... 3…………………………………… d) von der Verwaltung 1. Jürgen Termath 2. N.N. (Amtsleiter) (Jugendhilfeplanung e) Vorsitz 1. ………………………………….(Vorsitzende/r) 2. ………………………………….(stv. Vorsitzende/r) ERLÄUTERUNGEN: In der Sitzung des Jugendhilfeausschuss am 05.10.2010 wurde die Verwaltung gebeten, einen strukturellen Vorschlag einzubringen der die vertiefte Beratung fachlicher und insbesondere jugendhilfeplanerischer Themen ermöglicht. Gem. § 6 der Satzung des Jugendamtes kann der Jugendhilfeausschuss bei Bedarf für einzelne Aufgaben, nicht jedoch für die Bearbeitung ganzer Sachgebiete oder Aufgabenzweige, beratende Unterausschüsse aus Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses bilden. Er bestimmt deren Vorsitzenden/Vorsitzende und ihre Stellvertreter/Stellvertreterin. Die AG Jugendhilfeplanung stellt in dieser Konstruktion gemäß der Intention des § 78 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) ein Beteiligungsgremium dar und berät ressortübergreifend alle jugendhilfeplanerischen Themen, bzw. Teilfachplanungen. Beschlussempfehlungen werden nicht erarbeitet. Die AG benennt aus den eigenen Reihen einen Sprecher, in der Regel die Vorsitzende/der Vorsitzende, die/der im Bedarfsfall im JHA berichtet. -2-