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Beschlussvorlage (5. Änderung der Gebührensatzung der Stadtbücherei Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
85 kB
Datum
22.02.2011
Erstellt
24.01.11, 18:26
Aktualisiert
22.02.11, 21:07
Beschlussvorlage (5. Änderung der Gebührensatzung der Stadtbücherei Pulheim) Beschlussvorlage (5. Änderung der Gebührensatzung der Stadtbücherei Pulheim)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit Haupt- und Finanzausschuss Rat Termin ö. S. 03.02.2011 X 08.02.2011 X 22.02.2011 X Herr Gerten (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 22/2011 nö. S. TOP 13.01.2011 (Datum) BETREFF: 5. Änderung der Gebührensatzung der Stadtbücherei Pulheim VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt / der Rat beschließt, die in der Vorlage beigefügte 5. Änderung der Gebührensatzung der Stadtbücherei Pulheim. ERLÄUTERUNGEN: Die aktuelle Gebührensatzung der Stadtbücherei bedarf in zwei Punkten einer redaktionellen bzw. klarstellenden Änderung der Formulierung. -1- 1. Erwachsene Kundinnen und Kunden zahlen eine Jahresgebühr in Höhe von 18,00 €. Der Benutzerausweis ist damit ab Datum der Neuausstellung 1 Jahr gültig. Nach Ablauf dieses Jahres kann er gegen erneute Bezahlung der Jahresgebühr auf Wunsch für jeweils ein weiteres Jahr reaktiviert werden. Die zur Zeit verwendete Formulierung "Erstausstellung eines Büchereiausweises für Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr (Gültigkeit: 12 Monate)" ist im Falle einer Reaktivierung oder unmittelbaren Verlängerung missverständlich. Daher wird folgende Formulierung vorgeschlagen: "Büchereiausweis für Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr (Gültigkeit: 12 Monate)". 2. Die Mahngebühr wird generell nach Mahnstufen berechnet. Für Medien einer Mahnstufe wird eine Gebühr von insgesamt 1 € erhoben. In der Regel sind in einem Schreiben an eine betroffene Nutzerin / ein betroffener Nutzer nur Medien einer Mahnstufe enthalten. Für diese Fälle ist die bisherige Formulierung in der Gebührensatzung – 1 € Mahngebühr pro Erinnerungsschreiben – ausreichend. Hat eine Nutzerin/ein Nutzer mehrere Medien unterschiedlicher Mahnstufen, so sind nach der gültigen Satzung mehrere Erinnerungsschreiben für die Erhebung der Gesamtgebühren fällig. Um diese Fälle auch in einem Erinnerungsschreiben satzungskonform zusammenfassen zu können, wird vorgeschlagen, in der Satzung die Formulierung "Mahngebühr pro Erinnerungsschreiben" durch "Mahngebühr pro Mahnstufe" zu ersetzen. Bsp.: Ein Leser erhält ein Schreiben, in dem vier Medien in der 1. Mahnstufe und drei Medien in der 2. Mahnstufe aufgelistet sind. Die Mahngebühr beträgt in diesem Fall 2 €. Die vollständige Gebührensatzung inklusive der Änderungen ist dieser Vorlage beigefügt. Die Änderungen sind durch Fettdruck im Text kenntlich gemacht. -2-