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Kommune
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Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
436/2007
Datum
Finanz- und Rechnungswesen
06.11.2007
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
22.11.2007
Rat
12.12.2007
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Nachkalkulation der gebührenrechnenden Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2005
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den errechneten Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Entsorgung Rest- und Sperrmüll“ in
Höhe von 8.056 € als Gewinnvortrag und
2. den Jahresüberschuss der Endkostenstelle „Beseitigung Bioabfall“ in Höhe von 4.201 € als
Gewinnvortrag in die Vorkalkulation 2008 einzustellen.
Begründung:
Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG müssen Kostenüberdeckungen in den kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalenderzeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre ausgeglichen werden;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Aufgrund der geänderten Vorschrift im KAG müssen erstmalig für die kostenrechnenden
Einrichtungen für das Jahr 1999 Nachkalkulationen durchgeführt werden. Das Ergebnis der
Nachkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Entsorgung Abfall“ für das Jahr 2005 ist als
Anlage beigefügt. Hinsichtlich der gesetzlichen Vorgabe schlage ich Ihnen die oben genannten
Empfehlungen vor.