Daten
Kommune
Inden
Größe
8,2 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
439/2007
Datum
Finanz- und Rechnungswesen
06.11.2007
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
22.11.2007
Rat
12.12.2007
TOP Ein Ja
Nein
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Gemeinde Inden
Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt die als Anlage beigefügten Berechnungen über die Gebührenhöhe im Friedhofs- und
Bestattungswesen der Gemeinde Inden für das Jahr 2008 zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Wie aus den beigefügten Berechnungen ersichtlich wird, ergeben sich für die Teilbereiche
„Unterhaltung Friedhöfe“ und „Bestattungen“ 100%-ige Kostendeckungen. Für den Teilbereich
„Nutzung Leichenhallen / Kühlzellen“ ergibt sich eine 50%-ige Kostendeckung. Damit werden die
seit dem Jahr 2001 in den Haushaltsverfügungen enthaltenen Auflagen für den Bereich „Friedhofsund Bestattungswesen“ in vollem Umfang erfüllt. Da die zurzeit gültigen Gebührensätze nicht
verändert werden, ist es nicht erforderlich, dass der Rat hierüber einen neuen Satzungsbeschluss
fasst.
Nach der Rechtsprechung des OVG Münster sollten jedoch die Kalkulationen der Gebührensätze
dem Rat zumindest zur Kenntnis gegeben werden.
Aus Gründen der Rechtssicherheit sollten daher die Berechnungen der Gebühren im Friedhofs- und
Bestattungswesen in der Gemeinde Inden für das Jahr 2008 ausdrücklich durch den Rat zustimmend
zur Kenntnis genommen werden.