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Beschlussvorlage (Wiederwahl eines Beigeordneten hier: Herr Beigeordneter Wolfgang Thelen)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
81 kB
Datum
22.02.2011
Erstellt
14.02.11, 18:34
Aktualisiert
22.02.11, 21:07
Beschlussvorlage (Wiederwahl eines Beigeordneten
hier: Herr Beigeordneter Wolfgang Thelen) Beschlussvorlage (Wiederwahl eines Beigeordneten
hier: Herr Beigeordneter Wolfgang Thelen)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Rat I/110 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 22.02.2011 X Frau Kauhausen (Verfasser/in) 23/2011 nö. S. TOP 14.01.2011 (Datum) BETREFF: Wiederwahl eines Beigeordneten hier: Herr Beigeordneter Wolfgang Thelen VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: x ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Rat beschließt: 1. Auf die Ausschreibung der Stelle von Herrn Beigeordneten Wolfgang Thelen wird verzichtet. 2. Herr Beigeordneter Wolfgang Thelen wird für die Zeit vom 30.06.2011 bis 29.06.2019 wiedergewählt. 3. Herr Wolfgang Thelen wird zum Kämmerer bestellt. -1- ERLÄUTERUNGEN: Die Wahlzeit von Herrn Thelen endet am 29.06.2011, 24:00 Uhr. Die Beigeordneten werden vom Rat für die Dauer von 8 Jahren gewählt. Grundsätzlich sind die Stellen der Beigeordneten öffentlich auszuschreiben. Bei Wiederwahl kann jedoch von einer Ausschreibung abgesehen werden. Die Wiederwahl ist frühestens 6 Monate vor Ablauf der Amtszeit (hier somit seit dem 30.12.2010) zulässig. Für die Wiederwahl ist die für Wahlen durch den Rat allgemein geltende Vorschrift des § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO NW) maßgeblich. Wenn niemand widerspricht, erfolgt die Wahl in offener Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln. -2-