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Beschlussvorlage (Neubau eines Bürgerbüros in Erftstadt-Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
14 kB
Datum
19.12.2006
Erstellt
24.12.09, 06:51
Aktualisiert
24.12.09, 06:51
Beschlussvorlage (Neubau eines Bürgerbüros in Erftstadt-Lechenich) Beschlussvorlage (Neubau eines Bürgerbüros in Erftstadt-Lechenich) Beschlussvorlage (Neubau eines Bürgerbüros in Erftstadt-Lechenich)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 631/2006 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - Datum: 23.08.2006 Beratungsfolge Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 27.09.2006 19.12.2006 Neubau eines Bürgerbüros in Erftstadt-Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Die Vorlage berührt die Wirtschaftspläne 2009 und 2010 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 23.08.2006 Beschlussentwurf: 1. 2. 3. 4. Der Mietvertrag für das Objekt Haus Ganser wird nicht über den 31.12.2010 hinaus verlängert. Die Stadtverwaltung wird am Standort Rathaus Liblar konzentriert. Durch Abbruch des Hauses Bonner Straße 32 und Erstellung eines Neubaus werden die Voraussetzungen geschaffen, in Lechenich ein leistungsfähiges Bürgerbüro einzurichten. Das Objekt soll spätestens am 31.12.2010 betriebsfertig sein. Am Standort Liblar wird der Bürgerservice durch die Einrichtung eines Bürgerbüros verbessert. Begründung: Im Zusammenhang mit der Beratung über den Antrag A 7/2326 haben sich die städtischen Gremien mit der Entwicklung eines langfristigen Raumkonzeptes für die Stadtverwaltung befasst. Auf meine Stellungnahme zu diesem Antrag wird verwiesen. Der Mietvertrag für Haus Ganser endet am 31.12.2010. Im Vertrag wurde der Stadt die Option eingeräumt, das Mietverhältnis um zweimal 10 Jahre zu verlängern. Ich schlage vor, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch zu machen. Das Haus Ganser erfüllt nicht die Anforderungen, die heute an ein modernes Bürogebäude gestellt werden. An dieser Stelle sei lediglich auf die nicht behindertengerechte Ausstattung des Hauses verwiesen. Schon aus diesem Grund sollte von einer Verlängerung des Mietvertrages abgesehen werden. Wie bereits in meiner Stellungnahme zum Antrag A 7/2326 ausführlich ausgeführt wurde, sollte die Verwaltung an einem Standort konzentriert werden. Dadurch werden viele Verwaltungsabläufe vereinfacht und somit Ausgaben vermindert. Die Stadt Erftstadt ist eine Flächengemeinde. Bei der Konzentration der Verwaltung auf einen Standort würden für die Bürger ggf. unzumutbar lange Wege entstehen. Im Interesse einer bürgernahen Versorgung sollte daher in Lechenich ein leistungsfähiges Bürgerbüro geschaffen werden. In diesem Büro sollten nahezu alle Dienstleistungen, die die Verwaltung für die Bürger erbringt, abgewickelt werden können. Neben den Aufgaben des Ordnungsamtes und seiner Einwohnermeldeabteilung könnten dort insbesondere auch Leistungen aus dem Bereich des Bauordnungsamtes und des Amtes für Generationen, Jugend, Familie, Soziales und Integration (z.B. Anmeldung für den Kindergarten) dort angeboten werden. Der Umfang der im Bürgerbüro angebotenen Dienstleistungen sowie die notwendige Personal- und Büroausstattung muss noch im Detail festgelegt werden. Zielsetzung für das Bürgerbüro sollte sein, dass die Bürger aus Lechenich und aus den zu Lechenich benachbarten Stadtteilen nur noch im Ausnahmefall das Rathaus in Liblar aufsuchen müssen, wenn sie Dienstleistungen der Verwaltung in Anspruch nehmen wollen. Für den Bereich des Objektes Bonner Straße 32 befindet sich derzeit ein Bebauungsplan in Aufstellung. Der Entwurf des Bebauungsplanes sieht vor, dass direkt an der Bonner Straße ein dreigeschossiges Gebäude mit einer Nettonutzfläche von ca. 500 m² errichtet werden kann (s. Anlage). Weiterhin ist auf dem Grundstück ein öffentlicher Parkplatz vorgesehen, dessen Bau im Rahmen des Konzeptes „Historische Altstadt Lechenich“ beschlossen wurde. Dieser geplante Neubau bietet sich zur Unterbringung eines Bürgerbüros an. Die weitere Nutzung kann derzeit noch nicht abschließend festgelegt werden. Wie auch der Bund der Steuerzahler festgestellt hat, ist die Personalausstattung der Stadt Erftstadt recht knapp bemessen (vergleiche dazu V 436/2006). Ich gehe daher in den kommenden Jahren nicht von größeren Personaleinsparungen im Bereich der Kernverwaltung aus. Im Rathaus Liblar sind derzeit Räume im 1. OG an die ARGE und an ein Rechtsanwaltsbüro vermietet. Werden diese Verträge sowie der Mietvertrag für Haus Ganser nicht verlängert, so können die Mitarbeiter aus der Kernverwaltung im Rathaus in Liblar sowie im Bürgerbüro in Lechenich untergebracht werden. Neben dem Bürgerbüro im Erdgeschoss des Objektes Bonner Straße 32 könnten in den Obergeschossen noch andere Nutzungen untergebracht werden. Sollte die ARGE 2010 in kommunale Trägerschaft übergehen, so müsste das Objekt Bonner Straße 32 vollständig für Zwecke der Verwaltung genutzt und müssten in Liblar noch zusätzliche Räumlichkeiten geschaffen werden. Die Kosten eines Neubaus an der Bonner Straße werden auf ca. 1.350.000,- € geschätzt. Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells ergeben sich dadurch Folgekosten in Höhe von ca. 135.000,- € pro Jahr ohne Betriebskosten. Die jährlichen Kosten für einen Neubau übersteigen damit die Nettomiete für Haus Ganser um ca. 30.000,- €/Jahr. Langfristig ist diese Investition für die Stadt jedoch wirtschaftlich, da städtisches Vermögen geschaffen wird und die Belastungen nach Rückzahlung der Darlehen erheblich sinken. Weiterhin werden die Betriebskosten in einem Neubau erheblich geringer sein als im Haus Ganser. -2- Zu einer modernen Kommunalverwaltung, die sich als Dienstleistungsunternehmen für die Bürgerinnen und Bürger versteht, gehört heute ein leistungsfähiges Bürgerbüro. Mit Lechenich und Liblar verfügt die Stadt Erftstadt über zwei historisch gewachsene Zentren mit entsprechenden Verwaltungsstandorten. Es ist daher folgerichtig, neben dem Standort Bonner Straße in Lechenich auch ein Bürgerbüro in Liblar vorzusehen. Idealerweise würde dieses im Erdgeschoss des Rathauses untergebracht. Die räumlichen Voraussetzungen für diese Unterbringung sollten geschaffen werden, sobald geeignete Flächen verfügbar sind. (Bösche) -3-