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Bürgerantrag (Anregung 502/2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
500 kB
Datum
04.03.2010
Erstellt
24.12.09, 06:51
Aktualisiert
24.12.09, 06:51
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Erftstadt,09.09.2009 Dietmar Laufenberg Peter-May-Str. 73 50374 Erftstadt Dietmar Laufenberg, Peter-May-Str. 73 50374 Erftstadt An die Stadt Erftstadt Am Holzdamm lO 50374 Erftstadt Bürgerantrag gem. § 20b GemO zum Umbau der Zufahrtstraßen Tonstr. u. Sophienwald zur Mülldeponie (VZEK) zur neuen Bedarfsumleitung U 3 des Autobahnverkehrs und vorläufigen Ortsumgehung f"tirKöttingen und Kierdorf. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Damen und Herren, die Bürgerinitiative ist, wie eine Vielzahl der Bürger und Verkehrsteilnehmer der Meinung, dass die derzeitige Verkehrssituation in den Ortsdurchfahrten in Köttingen und Kierdorf, schon im Alltagsbetrieb, mit mehr als 9000 Fahrzeugen pro Tag, die Grenzen der Belastbarkeit (belegt durch Lärmgutachten und Verkehrsmessungen) erreicht hat. Bei Sperrungen der BAß Al sind die Ortsdurchfahrten vollends überlastet, wie in jüngster Vergangenheit mehrfach geschehen. Die Bürgerinitiative Peter-May-Str. stellt deshalb mit Unterstützung einer Unterschriftenliste von mehr als eintausend Unterschriften den Antrag, der zuständigkeitshalber an Herrn Verkehrsminister Lutz Lienenkämper beim Ministerium fur Bauen und Verkehr in Düsseldorf übergeben wurde, die Zufahrtstraßen Tonstr. und Sophienwald zur Mülldeponie (VZEK) zur neuen Bedarfsumleitung als Ersatz fur die U 3 des Autobahnverkehrs und vorläufigen Ortsumgehung fur Köttingen und Kierdorf umzubauen. Der Antrag ist die Aufforderung an die Politik und Verwaltung, mit der längst überfalligen Planung fur eine Ortsumgehung zu beginnen und dieses notwendige Straßenbauprojekt in Angriffzti nehmen, denn es gibt keine Altemativestrecke im Falle einer Totalblockierung der Ortsdurchfahrten. Die im Verkehrsblatt des Bundesministeriums fur Verkehr ausgewiesene und örtlich ausgeschilderte Bedarfsumleitung U 3 durch die Ortschaften Köttingen und Kierdorf, genügt unseres Erachtens nach auch nicht mehr den Vorschriften der VwV-StVO zu den Zeichen 421 und 442,454 bis 466 Beschilderung von Umleitungen und Bedarfsumleitungen In Nr. III heißt es: Als Umleitungsstrecken sollten solche ausgewählt werden, die für die Verkehrsteilnehmer einen möglichst geringen Umweg bedeuten, die für die Art und Menge des umzuleitenden Verkehrs genügen und die, wenn notwendig, mit zumutbaren Aufwendungen für die Umleitung hergerichtet werden können. Seite 1von 2 ~8 ZIl&bj Genügt die Umleitungsstrecke dem verstärkten Verkehr nicht, so ist durch zusätzliche Maßnahmen dafür zu sorgen, dass sie für den verstärkten Verkehr verkehrssicher wird und sich dieser möglichst reibungslos abwickeln kann. Hierzu können Baumaßnahmen(...) notwendig sein. In der Ortsdurchfahrt Köttingen wurden erst jüngst die Bürgersteige verbreitert um die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen. Die gleichen Maßnahmen müssen auch zwingend in Kierdorf durchgefuhrt werden. Diese Umbaumaßnahmen stehen der Forderung nach sicherem und reibungslosem Verkehrsfluss entgegen, u.a. auch deswegen, weil bei Begegnungen von LKW und Linienbussen die Bürgersteige wegen Platzmangel überfahren werden müssen. Dieser Konflikt lässt sich nur durch den Verweis aufNr. VI der O.g. Vorschrift lösen, in der es heißt: Nebenstrecken sind außerhalb geschlossener Ortschaften zu bevorrechtigen. Hier bietet sich nun die Gelegenheit, ein schon vorhandenes Zufahrtsystem relativ kostengünstig umzubauen, zumal die neue Streckenfuhrung auch unwesentlich länger (ca. 200m) wäre als die derzeitige. Wir bitten deshalb die politisch Verantwortlichen und die Verwaltung die Bürger zu unterstützen und beim Bundesministerium fur Verkehr und den zuständigen Landesbehörden vorstellig zu werden, und eine Umlegung der Bedarfsumleitung auf die zuvor erwähnten Strecken zu prüfen und voran zu treiben. Sie können sich der Unterstützung und Dankbarkeit, nicht nur der Anwohner, sondern auch der Verkehrsteilnehmer die dringend auf eine Entlastungsstraße hoffen, versichert sein. Mit fteundlichen Grüssen Bürgerinitiative Peter-May-Str. ~ JJ ~, '( . . .. . . . . . ..: ..., Dietmar Laufenbe ! 7 ;. cl. ~ Agathe Rapp ~......... --1 /'-';') i---:r)," <...~/Ij.. ..'...... Anlage: 30 Seiten Kopien mit eintausendundfunfzig Unterschriften Übersichtskarte- Trassenvorschlag Vorschriften VwV-StVO Beschilderung von Umleitungen und Bedarfsumleitungen Seite 2 von 2 .- . j ~,\ UM . (?:. Au PD ".Lc"T R:~VJ.s 0 P 1-11E N wA ~ _ _ tY\ ,---,: -1-~EöA i2 t-s. U ~rS- ( n..J,v G. U sr- HAB UtJ D "). . i/ 0 Q LA \.J r:-i t;, ]3A.,\\\ .~ .,}. W'1&l20ÖI~t::: \,\ 0 R. r~ LI M C} I,q\ klJIIltVi':" ~ it0iv ../'::" , (. ::: 7 ,. ..; SM .. Y'.J~ " E F . .~ '."- . . . H . .. " . ;:.., K1är~nta9~:,.:~..~ ., . . : Börde ~.,\l.affer 8riiggen . :..----- . . N r '1 . . ..1.. ~ .., ! I ,:>1 I . > -I ~.>-.,'".,) .< . HUBER: 1'\':';"C::.;:~IIt. C, I ~. : 1.,. wV-StVO zu (Iell Zeicbfu 421 tuu1442, 4S4 bis 466 Besdilld~I'1Ulg VOll Umleittulgell tuul edaIfstunleittulgeu 1. Die Ausgestaltung und Aufstellung richtet sich, soweit im folgenden keine speziellen Regelungen getroffen sind, nach den "Richtlinien für Umleitungsbeschilderung (RUB)". Das Bundesministerium für Verkehr gibt die RUB im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden im Verkehrsblatt bekannt. 11. Umleitungen, auch nur von Teilen de s F ahrverkehrs, und Bedarfsumleitungen sind in der Regel in einem Umleitungsplan festzulegen. Die zuständige Behörde hat sämtliche beteiligten Behörden und die Polizei, gegebenenfalls auch die Bahnunternehmen, Linienverkehrsunternehmer und die Versorgungsunternehmen zur Planung heranzuziehen. Dabei sind die Vorschriften des Straßenrechts, insbesondere des § 14 des Bundesfernstraßengesetzes und die entsprechenden Vorschriften der Landesstraßengesetze zu berücksichtigen. Bei allen in den Verkehrsablau erheblich eingreifenden Umleitungsplänen empfiehlt es sich, einen Anhörungstermin anzuberaumen. m. Als Umleitungs stre cken sollten solche aus gewählt werden, die für die Verkebrsteilnehmer einen möglichst geringen Umweg be deuten, die ffu die Art und Menge des umzuleitenden Verkehrs genügen und die, wenn notwendig. mit zumutbaren Aufw-endungen für die Umleitung hergerichtet werden können. Genügt die Umleitungs stre cke dem verstärkten Verkehr nicht. so ist durch zus ätzliche Maßnahmen dafür zu sorgen, dass sie für den verstärkten Verkehr verkehrs sicher wird und sich dieser möglichst reibungslos abwickeln kann. Hierzu können B aumaßnahmen (z. B. Verb es s erung der F ahrb ahnde cke, Schaffung von Ausweichstellen), die bei der Straß enb aub ehörde anzure gen sind, und Vf ':1rsregelnde Maßnahmen (z. B. Anordnung von Haltverboten, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Schaffung von Einbahnstraßen) notwendig s ein. Die Umleitungs stre cke und die zu ihrer H errichtung gebotenen Maßnahmen sind in dem Umleitungsplan darzustellen. Die Umleitungsschilder dürfen erst aufgestellt werden, wenn die festgelegten Maßnahmen durchgeführt sind. IV. Bedarfsumleitungen de s Autobahnverkehrs werden durch Zeichen 460 gekennzeichnet. V. Umleitungen, die innerhalb eine s Landes b es onders be deuts am sind, sowie Einrichtung und Inanspruchnahme von Bedarfsumleitungen müss et den Lande smelde stellen, die für die Unterrichtung der Kraftfahrer durch Rundfunk eingerichtet sind, bekanntgemacht werden. VI. Nebenstre cken sind auß erhalb ge schlo s s ener Orts chaften zu bevorre chtigen. Ich unterstütze den Bürgerantrag zum Umbau der Zufahrtsstraßen (Tonstr., Sophienwald) zum VZEK zur neuen Bedarfsumleitung und vorläufigen Ortsumgehung PLZ Wohnort, 1 50374 Erftstadt, 2 (. 3 t', 11 5 Unterschrift HS.Nr. If 1I I I1 Li 6 7 8 9 1 11 {, i( f ,I 1 I, 12 ;1 13 ( t'\ l. I CA LI 18 21 t,. 25 ..... ~d t 26 27 ~'"' , '" {i /( !.J V\ 1t . ,~ l", .- 1..::.:' t.'l L. ~ 61' , 6"Ch'7 J;' e/q7e.>--=. ~j , ,lp -S~ u; 3 , jU.f jt-~u. f 3a .6~ lel, it>;-II!&JJ (j~/H' ,~/"/Ik~- . _L__ Name PLZ Wohnort, 11 , "'",r Zufahrtsstraßen Straße, (Tonstr., Sophienwald) Hs.Nr. UII~""'';>v''~'' 9 4 5 6 7 // 8 ,I 9 10 12 13 15 17 18 19 20 21 30 3 34 35 ! I.