Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
03.05.2012
Erstellt
15.01.10, 06:58
Aktualisiert
15.01.10, 06:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 573/2007
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 30.10.2007
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
17.01.2008
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
08.04.2008
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
26.08.2008
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
15.04.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Errichtung eines Fußgängerüberweges an der Schulbushaltestelle
"Weiße Burg" in Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 30.10.2007
Stellungnahme der Verwaltung:
Bezüglich der Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Weilerswister Straße in Höhe der
Busbuchten „Weiße Burg“ hatte ich schon zu mehreren Ortsterminen mit dem Landesbetrieb und
der Kreispolizeibehörde eingeladen. Hierbei wurde immer wieder festgestellt, dass aufgrund der
Bushaltebuchten und der privaten Zufahrten keine Anordnung eines Fußgängerüberweges in
diesem Abschnitt möglich ist (siehe Anlage 1 zum A 156/2006). Stattdessen soll auf der
Weilerwister Straße östlich der Kreuzung Graf-Edmundus-Straße (L 162)/ Weilerswister
Straße (L 33) ein Fußgängerüberweg angelegt werden. Hier ist der Querungsbedarf der
Fußgänger höher als an den Busbuchten.
Für den Umbau des provisorischen Fußgängerüberweges auf der Weilerswister Straße (L 33) in
Höhe des Friedhofes erstellt der Landesbetrieb derzeit eine neue Entwurfsplanung (Einbau eines
Fahrbahnteiler). Hierbei soll der Fußgängerüberweg mit integriert werden. Durch diese Maßnahme
wird gleichzeitig die Geschwindigkeit der Fahrzeuge erheblich verringert.
Dem Anlegen des Fußgängerüberweges in Höhe „Auf dem Kreuzberg“ steht nichts mehr
entgegen. Vorbereitende Maßnahmen wie die Ergänzung der Beleuchtung und Absenkung der
Bordsteine sind bereits durch den Eigenbetrieb getroffen worden. Die Beschilderung und
Markierung muss durch den Landesbetrieb erfolgen.
Bisher hat der Landesbetrieb die Einrichtung des Fußgängerüberweges auf der Weilerswister
Straße in Höhe der Graf-Edmundus-Straße von der Festinstallierung der beiden o.g.
Fußgängerüberwege abhängig gemacht. Da ich die Umsetzung dieses Fußgängerüberweges
jedoch unabhängig von der Ausführung der beiden anderen sehe, werde ich auf die kurzfristige
Einrichtung dieses Fußgängerüberweges bestehen.
(Bösche)
-2-