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Antrag (Antrag bzgl. Errichtung eines Fußgängerüberweges an der Schulbushaltestelle "Weiße Burg" in Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
03.05.2012
Erstellt
15.01.10, 06:58
Aktualisiert
15.01.10, 06:58
Antrag (Antrag bzgl. Errichtung eines Fußgängerüberweges an der Schulbushaltestelle "Weiße Burg" in Friesheim) Antrag (Antrag bzgl. Errichtung eines Fußgängerüberweges an der Schulbushaltestelle "Weiße Burg" in Friesheim)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 573/2007 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 30.10.2007 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin 17.01.2008 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 08.04.2008 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 26.08.2008 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 15.04.2010 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Errichtung eines Fußgängerüberweges an der Schulbushaltestelle "Weiße Burg" in Friesheim Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 30.10.2007 Stellungnahme der Verwaltung: Bezüglich der Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Weilerswister Straße in Höhe der Busbuchten „Weiße Burg“ hatte ich schon zu mehreren Ortsterminen mit dem Landesbetrieb und der Kreispolizeibehörde eingeladen. Hierbei wurde immer wieder festgestellt, dass aufgrund der Bushaltebuchten und der privaten Zufahrten keine Anordnung eines Fußgängerüberweges in diesem Abschnitt möglich ist (siehe Anlage 1 zum A 156/2006). Stattdessen soll auf der Weilerwister Straße östlich der Kreuzung Graf-Edmundus-Straße (L 162)/ Weilerswister Straße (L 33) ein Fußgängerüberweg angelegt werden. Hier ist der Querungsbedarf der Fußgänger höher als an den Busbuchten. Für den Umbau des provisorischen Fußgängerüberweges auf der Weilerswister Straße (L 33) in Höhe des Friedhofes erstellt der Landesbetrieb derzeit eine neue Entwurfsplanung (Einbau eines Fahrbahnteiler). Hierbei soll der Fußgängerüberweg mit integriert werden. Durch diese Maßnahme wird gleichzeitig die Geschwindigkeit der Fahrzeuge erheblich verringert. Dem Anlegen des Fußgängerüberweges in Höhe „Auf dem Kreuzberg“ steht nichts mehr entgegen. Vorbereitende Maßnahmen wie die Ergänzung der Beleuchtung und Absenkung der Bordsteine sind bereits durch den Eigenbetrieb getroffen worden. Die Beschilderung und Markierung muss durch den Landesbetrieb erfolgen. Bisher hat der Landesbetrieb die Einrichtung des Fußgängerüberweges auf der Weilerswister Straße in Höhe der Graf-Edmundus-Straße von der Festinstallierung der beiden o.g. Fußgängerüberwege abhängig gemacht. Da ich die Umsetzung dieses Fußgängerüberweges jedoch unabhängig von der Ausführung der beiden anderen sehe, werde ich auf die kurzfristige Einrichtung dieses Fußgängerüberweges bestehen. (Bösche) -2-