Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
44 kB
Datum
03.05.2012
Erstellt
15.01.10, 06:58
Aktualisiert
15.01.10, 06:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zum A 573/:weß-
2f)0t-
Antrag zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Bushaltestelle "Weiße Burg"
Am 08.04.2008 beschloss der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr, dass die
Verwaltung zur erneuten Prüfung des Sachverhaltes zur Einrichtung eines
Fußgängerüberweges auf der Weilerswister Straße (L 33) in Höhe Graf-Edmundus-Straße
(L 162) mit der Kreispolizeibehörde und dem Baulastträger einen Ortstermin durchfUhren
soll. Die Stellungnahmen der Kreispolizeibehörde und des Landesbetriebes liegen dem
Ausschuss in der Anlage 1 zum 573/2007 vor.
An dem anberaumten Ortstermin betonen die Kreispolizeibehörde und der Landesbetrieb,
dass das Anlegen eines Fußgängerüberweges auf der Weilerswister Straße in Höhe GrafEdmundus-Straße entbehrlich ist. Eine Bündelung von Fußgängerverkehren ist hier nicht
festzustellen. Die Kreispolizeibehörde sieht zudem die Gefahr, dass beim Anlegen eines
Fußgängerüberweges an dieser Stelle die Übersichtlichkeit im Kreuzungsbereich teilweise für
den Autofahrer verloren geht.
Bzgl. des provisorisch eingerichteten Fußgängerüberweges auf der Weilerswister Straße in
Höhe des Friedhofes stellt der Landesbetrieb in Aussicht, dass im Rahmen des Ausbaus des
neuen Autobahnanschlusses A 11L 33 durch den Einbau eines Fahrbahnteilers eine
endgültige Einrichtung geschaffen werden kann. Die Fußgängerampel an dieser Stelle würde
im Zuge dieser Maßnahme abgebaut werden.