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Antrag (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
44 kB
Datum
03.05.2012
Erstellt
15.01.10, 06:58
Aktualisiert
15.01.10, 06:58
Antrag (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zum A 573/:weß- 2f)0t- Antrag zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Bushaltestelle "Weiße Burg" Am 08.04.2008 beschloss der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr, dass die Verwaltung zur erneuten Prüfung des Sachverhaltes zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Weilerswister Straße (L 33) in Höhe Graf-Edmundus-Straße (L 162) mit der Kreispolizeibehörde und dem Baulastträger einen Ortstermin durchfUhren soll. Die Stellungnahmen der Kreispolizeibehörde und des Landesbetriebes liegen dem Ausschuss in der Anlage 1 zum 573/2007 vor. An dem anberaumten Ortstermin betonen die Kreispolizeibehörde und der Landesbetrieb, dass das Anlegen eines Fußgängerüberweges auf der Weilerswister Straße in Höhe GrafEdmundus-Straße entbehrlich ist. Eine Bündelung von Fußgängerverkehren ist hier nicht festzustellen. Die Kreispolizeibehörde sieht zudem die Gefahr, dass beim Anlegen eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle die Übersichtlichkeit im Kreuzungsbereich teilweise für den Autofahrer verloren geht. Bzgl. des provisorisch eingerichteten Fußgängerüberweges auf der Weilerswister Straße in Höhe des Friedhofes stellt der Landesbetrieb in Aussicht, dass im Rahmen des Ausbaus des neuen Autobahnanschlusses A 11L 33 durch den Einbau eines Fahrbahnteilers eine endgültige Einrichtung geschaffen werden kann. Die Fußgängerampel an dieser Stelle würde im Zuge dieser Maßnahme abgebaut werden.