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Antrag (Anlage 1)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
175 kB
Datum
03.05.2012
Erstellt
15.01.10, 06:58
Aktualisiert
15.01.10, 06:58
Antrag (Anlage 1) Antrag (Anlage 1) Antrag (Anlage 1) Antrag (Anlage 1)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zum A 573120ü.ftAntrag zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Bushaltestelle "Weiße Burg" Am 17.01.2008 beschloss der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Weilerswister Straße (L 33) in Höhe GrafEdmundus-Straße. In seinen Stellungnahmen zum Anhörverfahren haben der Landesbetrieb als Baulastträger der Landesstraße L 33 und die Kreispolizeibehörde die Zustimmung zu dieser Maßnahme abgelehnt. Aufgrund der in den Anlagen dargestellten Gründe ist die Anlegung eines Fußgängerüberweges auf der Weilerswister Straße in Höhe Graf-EdmundusStraße nicht möglich. Der Beschluss vom 17.01.2008 kann somit vorerst nicht umgesetzt werden. Ich beabsichtige den Sachverhalt erneut mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger vor Ort abzuklären. (Bösche) ~512- --'--r---'01' arA, ,~.l :: 2~ Straßenbau . )5 , l . '04 L.82 '81 , ':-~':~"~~:~::;' 20 Landesbetrieb ~. .~ _ .. 70 ~~\Straßen.NRW. . Einr;;)n7i 31jrr; 8urgarme,st94 324iH43T Ab 61 landesbetrieb Straßenbau Nor.drh.e.in-Westfalen 44 I 50 .i...2L Regionalniederlassung Nordrhein-Westfalen Ville..Eifel Re8!oa8lniederlaslDDI VDJe.Eifel Postfach 120161 . 53874 Euskirchen Eigenbetrieb Straßen z.Hd. Herrn Coenders Postfach 2565 50374 Erftstadt Blatt - t- Kontab..t: Herr Eisbrüggen Telefon: 02251/ 796-184 Fax: 02171/39951-254 E-Mail: thomas.eisbrueggen@strassen.nrw.de Zeichen: 21000/40100050/1 33 (Bei Antworten bitte angeben.) Datum: 22.02.2008 L 33 Weilerswister Straße in Erftstadt-Friesheim, Einrichtung eines FGÜ in Höhe der L 162 Graf-Edmundus-Straße hier: Anhörverfahren gemäß VwV-StVO zu § 45; Ihr Zeichen 6610-06 Sehr geehrter Herr Coenders, zu der geplanten Anlage eines Fußgängerüberweges im Zuge der L 33 Weilerswister Friesheim wird seitens des Straßenbaulastträgers wie folgt Stellung genommen: . Straße in Die L 33 hat eine Verkehrsbelastung von ca. 2040 Kfz/24h ( DTV2005 ) inkl.usive einem Schwerlastverkehrsanteil von 133 Kfz/24h. Somit ist diese Straße als nicht stark belastet einzustufen, Zeitlücken zur Querung der L 33 dürften für Fußgänger immer im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen. Im Bereich des Knotenpunktes L 33 I L 162 Graf-Edmundus-Straße ist darüber hinaus im Zuge der L 33 die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ( VZ 274-53 ) ausgewiesen. In nur 150 m Entfernung befindet sich ein FGÜ auf Höhe der Einmündung Ackerstraße, eine Lichtsignalgeregelte Querungsstelle befindet sich in der entgegen gesetzten Richtung auf Höhe der Einmündung Auf dem Kreuzberg. Gesicherte Querungen der Fahrbahn sind somit möglich, Fußgänger ( Schülerverkehr ) können frühzeitig auf die richtige Straßenseite wechseln und sicher an der L 33 zu den Busbuchten geführt werden, zumal die L 33 beidseitig mit ausreichend breit ausgebauten Gehwegen ausgestattet ist. Darüber hinaus wird die Anlage eines FGÜ im unmittelbaren Knotenpunktbereich im Zuge einer Vorfahrtberechtigten Straße wird von hier aus als problematisch angesehen. Aus den vorgenannten Grün en verwehrt der Straßenbaulastträger seine Zustimmung zu dieser geplanten Maßnahme. Straßen.NRW.Betriebssitz. Telefon: 0209/3808-0 Internet: www.strassen.nrw.de' WestLB Düsseldorf - BLZ Postfach E-Mail: 30050000- Steuernummer: 319/5972/0701 10 1653' 45816 Gclscnkirchen kontaI..-t@strassen.nrw.de Konto-Nr 4005815 . Regionalniederlassung Jülicher Ring 101 - 103 ViUe-EifeJ . 53879 Euskirchen Postfach 120161 . 53874 Euskirchen Telefon: 02251/796-0 Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis - Postfach - 50124 Bergheim Dienststelle: Anschrift: Stadt Erftstadt Eigenbetrieb Straßen z. Hd. Herrn Coenders 50374 Erftstadt Bearbeitung: E-mai! Raum: Fernsprecher: Telefax: Aktenzeichen: Datum Direktion Verkehr Verkehrsunfall-Prävention Dürener Straße 48 - 50 50226 Frechen Herr Stölting Arno.Stoelting@polizei.nrw.de Durchwahl: 02234-211-0 3715 02234-211-3509 -V-61.07.01 26.02.2008 Anhörung gem. Vwv zu § 45 STVO zur Einrichtung eines FGÜ auf der Weilerswister Straße ( L 33 ) in Höhe Graf-Edmundus-Str ( L 162 ) in E.-Friesheim Ihr Schreiben - 6610-06 - vom 13.02.2008 Sehr geehrter Herr Coenders, aus verkehrspolizeilicher Sicht nehme ich wie folgt Stellung: Die L 33 ist eine klassifizierte Straße, auf der überwiegend regionaler Verkehr abgewickelt wird. Das Unfallgeschehen ist innerhalb der Ortslage Friesheim unauffällig. Eine Geschwindigkeitsmessung vom 30.08.2007 zeigte im Zeitraum von 12:45 - 14:15 Uhr keine Geschwindigkeitsüberschreitung. An der festgelegten Örtlichkeit ist die Geschwindigkeit durch VZ 274 für beide Fahrtrichtungen auf 30 km/h beschränkt. Anmerkung: Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h nicht punktuell ausgeschildert ist sondern aus Richtung Erp, in Richtung Weilerswist fasst die gesamte Ortsdurchfahrt betrifft und somit einer Tempo30-Zone gleichkommt. Dies ist für eine klassifizierte Straße rechtlich bedenklich und bedarf einer Überprüfung. Nach Erkenntnissen des Landesbetriebes ist die Straße aufgrund ihres DTV als nicht stark belastet einzustufen. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurde kein gebündelter Querungsbedarf für Fußgänger an der benannten Örtlichkeit festgestellt. Die in geringer Entfernung bereits vorhandenen Querungsmöglichkeiten in Höhe der Einmündungen Ackerstraße ( FGÜ ) und Auf dem Kreuzberg ( LSA) geben den Fußgängern gesicherte Möglichkeiten, die Fahrbahn zu queren. Die Anlage eines FGÜ im Kurvenbereich vor dem Knotenpunkt der L 33 / L162 widerspricht zudem den sicherheitsrelevanten Empfehlungen. Ich weise darauf hin, dass der Knotenpunkt wegen der eingeschränkten Sichtverhältnisse zur Abwendung einer Unfallhäufung umgestaltet werden musste. Die Einrichtung eines FGÜ auf der L 33 in Höhe der L 162 kann aus den dargelegten Gründen nicht befürwortet werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag .' , Stölting Polizeioberkommissar 2/2