Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
12 kB
Datum
17.12.2009
Erstellt
15.01.10, 06:58
Aktualisiert
15.01.10, 06:58
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 480/2009
Az.:
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 08.09.2009
Beratungsfolge
Rat
Termin
10.11.2009
Rat
17.12.2009
Betrifft:
Bemerkungen
Bildung des Seniorenbeirates
Finanzielle Auswirkungen:
Die Mittel stehen zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 07.10.2009
Beschlussentwurf:
In den Seniorenbeirat der Stadt Erftstadt werden gewählt:
1. …………………………………………..als Vertreter/in………………………………….
2. …………………………………………..als Vertreter/in………………………………….
3. …………………………………………..als Vertreter/in………………………………….
4. …………………………………………..als Vertreter/in………………………………….
5. …………………………………………..als Vertreter/in………………………………….
6. …………………………………………..als Vertreter/in………………………………….
7. …………………………………………..als Vertreter/in………………………………….
8. …………………………………………..als Vertreter/in………………………………….
9. …………………………………………..als Vertreter/in………………………………….
10…………………………………………..als Vertreter/in………………………………….
11…………………………………………..als Vertreter/in………………………………….
12………………………………………….als Vertreter/in……………………………………
13………………………………………….als Vertreter/in……………………………………
14………………………………………….als Vertreter/in……………………………………
15………………………………………….als Vertreter/in……………………………………
16………………………………………….als Vertreter/in……………………………………
17………………………………………….als Vertreter/in……………………………………
18………………………………………….als Vertreter/in……………………………………
19………………………………………….als Vertreter/in……………………………………
Begründung:
Mit Beginn der neuen Wahlperiode wählt der Rat der Stadt für die Dauer seiner Wahlperiode die
Mitglieder des Seniorenbeirates.
Gemäß § 2 der Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Erftstadt vom 03.11.1997 und der 1.
Änderungssatzung vom 30.11.2004 besteht der Seniorenbeirat aus 19 stimmberechtigten
Mitgliedern, die von den Verbänden, Kirchen, Altenvereinigungen und Parteien vorgeschlagen
werden oder sich selbst bewerben.
Die Mitglieder müssen mindestens 60 Jahre alt sein und in Erftstadt wohnen. Der Frauenanteil im
Seniorenbeirat sollte mindestens 50 % betragen.
Nach Möglichkeit sollen die vorgeschlagenen Personen keine Funktionsträger sein. Alle Stadtteile
der Stadt Erftstadt sollen möglichst im Seniorenbeirat vertreten sein.
Der zuständige Beigeordnete, im Falle seiner Verhinderung der Sozialamtsleiter, gehört dem
Seniorenbeirat als beratendes Mitglied an.
Für jedes ordentliche Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu berufen. Die o.g. Organisationen
sind aufgefordert, jeweils 2 Personen mit StellvertreterInnen vorzuschlagen.
Die Verwaltung hat mit Datum vom 13.08.2009 Erftstädter Verbände, Kirchen, Altenvereinigungen
und Parteien sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger angeschrieben bzw. durch
Pressemitteilung aufgefordert, Wahlvorschläge zu unterbreiten.
Nach üblicher Praxis hat die Verwaltung die eingegangenen Wahlvorschläge von bisherigen
Mitgliedern und Neubewerbern tabellarisch aufgelistet. Aus der beigefügten Anlage ist ersichtlich,
wer bisher als ordentliches Mitglied bzw. stellvertretendes Mitglied tätig war und sich für eine
Wiederwahl zur Verfügung stellt.
Von den bisher im Seniorenbeirat tätigen Mitgliedern (z.Zt. 37) haben sich 30 Personen für eine
erneute Wiederwahl zur Verfügung gestellt. Frau Simon, Herr Waschkies und Herr Zimmermann
haben sich bisher nicht geäußert.Von den bisherigen stellvertretenden Mitgliedern haben sich 11
als ordentliche Mitglieder beworben.
Ergänzend sind die Neubewerbungen aufgelistet. Zu beachten ist, dass die Bewerberin Frau
Rusch noch nicht die erforderliche Altersgrenze von 60 Jahren erfüllt.
(Dr. Rips)
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