Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
19.01.10, 06:48
Aktualisiert
19.01.10, 06:48
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 231/2006
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - Datum: 01.03.2006
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
04.04.2006
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
27.01.2009
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
09.02.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Anlage zum Bürgerantrag B 08/0833
Verbesserung der Verkehrssicherheit in Köttingen
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 01.03.2006
Beschlussentwurf:
Die beantragte Anordnung eines Fußgängerüberweges auf der Peter May Str. im Bereich der
beiden Straßeneinmündungen „Im Längsbusch“ und „In den Vierwinden“ wird aufgrund der
vorhandenen Sachlage nicht weiter verfolgt.
Begründung:
Eine am 26.01.2006 durchgeführte Verkehrszählung auf der Peter-May-Straße in Höhe der
Einmündungen der Straßen „Im Längsbusch“ und „In den Vierwinden“ in der Tageszeit zwischen
7.30 und 8.30 Uhr (vermutete Spitzenstunde) ergab insgesamt nur 23 querende Fußgänger bzw.
Radfahrer. Ein Schulweg lässt sich an dieser Stelle gleichfalls nicht beschreiben.
Nach den Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R FGÜ 2001) ist ein Wert von
mindestens 50 querenden Fußgängern in der Spitzenstunde vorgeschrieben.
Das Unfallgeschehen auf der Peter-May-Straße ist in diesem Straßenabschnitt unauffällig, ein
Unfallschwerpunkt liegt nicht vor. Aufgrund der hier vorhandenen guten Übersichtlichkeit ist ein
Queren der Fahrbahn auch ohne Hilfsmittel möglich.
Am 08.02.2006 hatte ich den Ortsvorsteher, Herrn Zimmermann, sowie Vertreter der
Kreispolizeibehörde und des Landesbetriebes Straßenbau (als Baulastträger) zu einem Ortstermin
eingeladen.
Die Teilnehmer vertraten einstimmig die Ansicht, dass die Einrichtung eines FGÜs aufgrund der
vorhandenen Fußgängernutzung und den örtlichen Gegebenheiten derzeit nicht vertretbar ist.
(Bösche)
-2-