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Beschlussvorlage (Anlage zum Bürgerantrag B 08/0833 Verbesserung der Verkehrssicherheit in Köttingen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
19.01.10, 06:48
Aktualisiert
19.01.10, 06:48
Beschlussvorlage (Anlage zum Bürgerantrag B 08/0833                                                                                                   Verbesserung der Verkehrssicherheit in Köttingen) Beschlussvorlage (Anlage zum Bürgerantrag B 08/0833                                                                                                   Verbesserung der Verkehrssicherheit in Köttingen)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 231/2006 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - Datum: 01.03.2006 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin 04.04.2006 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 27.01.2009 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 09.02.2010 Betrifft: Bemerkungen Anlage zum Bürgerantrag B 08/0833 Verbesserung der Verkehrssicherheit in Köttingen Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 01.03.2006 Beschlussentwurf: Die beantragte Anordnung eines Fußgängerüberweges auf der Peter May Str. im Bereich der beiden Straßeneinmündungen „Im Längsbusch“ und „In den Vierwinden“ wird aufgrund der vorhandenen Sachlage nicht weiter verfolgt. Begründung: Eine am 26.01.2006 durchgeführte Verkehrszählung auf der Peter-May-Straße in Höhe der Einmündungen der Straßen „Im Längsbusch“ und „In den Vierwinden“ in der Tageszeit zwischen 7.30 und 8.30 Uhr (vermutete Spitzenstunde) ergab insgesamt nur 23 querende Fußgänger bzw. Radfahrer. Ein Schulweg lässt sich an dieser Stelle gleichfalls nicht beschreiben. Nach den Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R FGÜ 2001) ist ein Wert von mindestens 50 querenden Fußgängern in der Spitzenstunde vorgeschrieben. Das Unfallgeschehen auf der Peter-May-Straße ist in diesem Straßenabschnitt unauffällig, ein Unfallschwerpunkt liegt nicht vor. Aufgrund der hier vorhandenen guten Übersichtlichkeit ist ein Queren der Fahrbahn auch ohne Hilfsmittel möglich. Am 08.02.2006 hatte ich den Ortsvorsteher, Herrn Zimmermann, sowie Vertreter der Kreispolizeibehörde und des Landesbetriebes Straßenbau (als Baulastträger) zu einem Ortstermin eingeladen. Die Teilnehmer vertraten einstimmig die Ansicht, dass die Einrichtung eines FGÜs aufgrund der vorhandenen Fußgängernutzung und den örtlichen Gegebenheiten derzeit nicht vertretbar ist. (Bösche) -2-