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Beschlussvorlage (Anlage 3)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
295 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
19.01.10, 06:48
Aktualisiert
19.01.10, 06:48
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Inhalt der Datei

Anlagezum~~ JJ1/JO()( 08.01.2010 Anregung der Familie Baer aus Köttingen für die Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Peter-May-Straße Anlegen eines Fußgängerüberweges auf der Peter-May-Straße in Höhe "Im Längsbusch" In seiner Sitzung vom 27.01.2009 hat der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr beschlossen, dass die Verwaltung Möglichkeiten erarbeitet, um auf der Peter-May-Straße im Bereich der beiden Straßeneinmündungen "Im Längsbusch" und "In den Vierwinden" einen Fußgängerüberweg einzurichten. Nach positiver Empfehlung der Bezirksregierung für die Anlage eines Fußgängerüberweges südlich der Einmündung Im Längsbusch habe ich die erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen (u.a. Bordsteinabsenkungen und eine notwendige zusätzliche Beleuchtung) bereits durchführen lassen. Wegen der Befürchtungen eines Anliegers bzgl. der Parkplatzprobleme in Höhe des geplanten Fußgängerüberweges und dem Vorschlag, den geplanten Fußgängerüberweg um ca. 50m in nördliche Richtung zu verschieben, habe ich die Umsetzung der Maßnahme bisher ausgesetzt. In den Stellungnahmen des Rhein-Erft-Kreises und des Landesbetriebes wird die Verlegung des Fußgängerüberweges in nördliche Richtung wegen den daraus resultierenden Umwegen für die Fußgängern abgelehnt. Vorgeschlagen wird in der Stellungnahme des Landesbetriebes bei Anlage des Fußgängerüberweges südlich der Einmündung "Im Längsbusch" eine einseitige Verbreiterung des Gehweges. Diesen Vorschlag würde ich bei positiver Entscheidung des Ausschusses aufgreifen. Diese Verbreiterung sollte auf der östlichen Fahrbahnseite markierungsmäßig (evtl. in Verbindung mit Aufstellung von 2 Leitpfosten) erfolgen, so dass in Fahrtrichtung gesehen, hinter dem Fußgängerüberweg noch geparkt werden kann. Nach einem weiteren Gespräch mit dem betroffenen Anlieger konnten die Befürchtungen bzgl. der Parkplatznot in Höhe des geplanten Fußgängerüberweges überwiegend ausgeräumt werden. Aktenvermerk Anlegen eines Fußgängerüberweges auf der Peter-May-Straße Ortstermin am 29.04.2009,14.00 Uhr 30.04.2009 in Höhe Im Längsbusch Teilnehmer: Herr Höveler Kioskbesitzer Herr und Ftau Baer Anlieger und ursprüngliche Antragstellerin Herr Zimmennann Ortsbürgermeister Herr Coenders Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Straßen sowie Vertreter der CDU-Fraktion und der örtlichen Presse Am 27.01.2009 beschloss der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr, dass auf der Peter-May-Straße in Höhe der beiden Einmülldungen Im Längsbuscl1 und In den Vierwinden ein Fußgängerüberweg angelegt werden soll. Den genauen Standort hatte ich in Abstimmung mit dem Landesbetl'ieb und der Kreispolizeibehörde südlich der Einmündung Im Längsbusch festgelegt. Der jetzige Ortstermin fand aufgrund der Bedenken des hier ansässigen Kioskbesitzers statt, der befürchtet, dass ihm bei einem Anlegen des Fußgängerüberweges südlich der Einmündung Im Längsbusch und dem damit verbundenen Parkverbot ein Grossteil der Kunden ausbleiben. Bei einem Festlegen des Standortes fiir den Fußgängerüberweg an dieser Stelle würde aufgrund der freizuhaltenden Flächen bzw. der Sichtbeziehungen zu den Fußgängern ein Parken in Höhe des Kiosk nur beschränkt möglich sein. Auf dem o.g. Ortstermin wird der Vorschlag gemacht, den geplanten Fußgängerüberweg ca. 50m in nördliche Richtung zu verlegen. Die Parkraumbefürchtungen des Kioskbesitzers würden hierbei größtenteils ausgeräumt werden. Allerdings würde dieser Fußgängerüberweg von den Fußgängern, vor allem aber von Kindern und Jugendlichen, erfahrungsmäßig wegen der längeren Wegstrecke nur sehr gering angenommen werden. Der Fußgänger, der aus der Straße "Im Längsbusch" kommt und in der Straße "In den Vierwinden" weiterlaufen möchte, hätte zur Überquerung der Peter-May-Straße eine Wegelänge von ca. 70m zurückzulegen. Da ( die Straße "In den Vierwinden" entlang der nördlichen Fahrbahnseite keinen Gehweg hat, müsste der Fußgänger hierbei auch noch den unübersichtlichen EinmündlUlgsbereich in Höhe Peter-May-Straße überqueren. Des weiteren ist zu befürchten, dass ein Fußgängerüberweg nördlich der Einmündung Im Längsbusch von den Kraftfahrzeugführem schlechter wahrgenommen wird. Dem Landesbetrieb und der Kreispolizeibehörde habe ich die beiden Varianten zum Anlegen des Fußgängerüberweges auf der Peter-May-Straßein Höhe Im Längsbusch zur SteHungnahmezugesandt. Über den Standort des Fußgängerüberweges hat nach Eingang der Stellungnahmender zuständige Ausschuss zu entscheiden. Landesbetrieb Straßen bau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung LandeJbenieb Straßenbau Nordrhein-Westralen . Re8ionalniederl."ung Villc-Eifcl' Postfacb 120161 53374 Euskircho. Ville-Eifel ~ Eigenbetrieb Straßenßrftstadt z.Hd. Herrn Cg.eI'!ders Holzda '0 50 Erftstadt Kontal..i: Herr EisbrUggen Telefon: 02251n96-184 Fax: 02171/39951-254 E-Mail: thomas.eisbrueggen@Strassen.nrw.de Zeichen: 4400/40.1000501I.. 163 (Bei Antworten bitte angeben.) Datum: 18.05.2009 L 163 Peter-May-Straße in Erftstadt-Köttingen, Anlegung eines FGÜ in Höhe der Einmündung Im Längsbusch hier: Ihr Schreiben vom 08.05.2009; Al.: 66 10-15 Sehr geehrter Herr Coenders, bei der Anlage von Fußgängerüberwegen sollte generell der Straßenabschnitt,weJcher schon heute von Fußgängern zur Querung bevorzugt genutzt wird, als Standort des FGÜ Berücksichtigung finden. Mit der Anlage eines FGÜ kann zwar eine gewisse Bündelung der Querungen erzjelt werden, wird der FGO jedoch außerhalb der direkten Querungsbeziehungen angelegt, so ist damit zu rechnen, dass der FGO zur sicheren Querung nicht genutzt wird. Gerade Fußgänger bewegen sich im Straßenverkehr auf dem für sie kürzesten Weg und nehmen auch geringe Umwege selten in.Kauf, auch wenn damit eine sichere Querungsstelle erreicht werden könnte. Ist bei der damaligen Erfassung des Querungsbedarfs, neben der Erfassung der Anzahl der Querungen, auch eine Erfassung des Querungsbereiches durchgeführt worden, so können Rückschlüsse auf die günstigste Lage für den Standort des FGÜ getroffen werden. Je weiter der FGÜ von diesem Idealstandort abgerückt wird, desto seltener wird er genutzt werden. Weil m.E. gerade der Kiosk einen nicht unerheblichen Fußgängerquerungsbedarf verursacht, wird die Anlage des FGÜ mit einer Abrückung von mehr als 50 m ( Standort 1 zu Standort 2) dazu führen, dass die L 163 auch weiterhin im Bereich des Kioskes ungesichert gequert werden wird. Eine Verbreiterung der Nebenanlagen im Bereich des geplanten FGO kann dazu beitragen, dass Fahrzeuge nicht im unmittelbaren Bereich des FGO geparkt werden ( können) und somit die benötigten Sichtbeziehungen auf Querungswillige Fußgänger dauerhaft erhalten bleiben. Die verbleibende Restfahrbahnbreite sollte mindestens 5,50 m betragen, damit dem Begegnungsverkehr Lkw I Pkw ausreichend Rechnung getragen wird. Die L 163 hat in diesem Bereich eine Fahrbahnbreite von ca. 7,00 m, m.E. wäre hier einer einseitigen Verbreiterung der Nebenanlage der Vorzug zu geben, da in diesem Fall das Parken von Fahrzeugen unmittelbar hinter der Gehwegverbreiterung erfolgen könnte. Die notwendigen -2Straßen.NRW-Betriebssitz. Telefon: Internet: Postfach 0209/3808-0 www.strassen.nrw.de 10 1653. . E-Mail: 45816 Gelsenkirchen konta1:t@strassen.nrw.de . Regionalniederlassung - . Telefon: 02251/796-0 WestLB Dnsseldorf. Steuemummer: 812 300500(}O 5319/5972/0701 . Konto-Nr 4005815 Ville-Eifel Jnlicher Ring 101 103 . 53879 Euskirchen Postfach 120161 53874 Euskirchen -2Änderungen der Nebenanlagen sowie die Ausstattung mit einer DIN-gerechten ortsfesten Beleuchtungsanlage gehen zu Lasten der Stadt Erftstadt. zdA.: 40.100 --- ..... 2 \ Der Landrat 36.1 Straßenverkehrsamt Rhein-Erft-Kreis. Der landrat. 36.1 . 5°124 Bergheim Eigenbetrieb Straßen EITtstadt z.Hd. Herrn Coenders Holzdamm 10 50374 EITtstadt Datum 10.°7.2°°9 Mein Zeichen 36.13.3 Auskunft erteilt Frau Haase Zimmer Nr. U 35 Telefon 02271 83-3630 FGÜauf der Peter-May-Straße (L163)in Höhe Im Längsbusch in Erftstadt Ihr Schreiben vom 11.05.2009, Termin vom 24.06.2009 Fax 02271 83-3341 E-Mail Sehr geehrter Herr Coenders, zu den dargestellten Varianten nehme ich wie folgt Stellung: Variante 1: FGÜnördl. der Einmündung "In den Vierwinden" Die Verlegung des FGÜ hätte wie Ihrerseits dargestellt einen Umweg von rund 70m für die Fußgänger zur Folge. Des weiteren fehlt nördl. der Straße "In den Vierwinden" ein Gehweg. Da Fußgänger erfahrungsgemäß sehr umwegempfindlich sind, ist zu erwarten, dass der Überweg nicht angenommen wird und weiterhin im direkten Einmündungsbereich gequert wird. Demzufolge wird auch die Anhaltebereitschaft des Kfz-Verkehrs nur eingeschränkt gegeben sein. Wie bereits seitens der Bezirksregierung dargestellt wurde, sind Fußgängerüberwege nur dann besonders sicher, wenn der Kraftfahrer und der Fußgänger sich sehen können und die Bereitschaft zu halten für den Kraftfahrer hoch ist. Aus diesen Gründen ist von der Anlage eines FGÜgem. Variante 1keine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Fußgänger zu erwarten und kann von hier nicht befürwortet werden. Variante 2:,FGÜam Kiosk Wie bereits im gemeinsamen Ortstermin vom 05.11.08festgestellt wurde, ist dieser Punkt eine geeignete Querungsstelle. Nachteilig ist jedoch, dass die Parkmöglichkeiten gegenüber dem Kiosk eingeschränkt werden. Nicole.Haase@rhein-erft-kreis.de Hinweis: Versenden Sie keine vertraulichen, schützenswerten Daten per E-Mail Hausadresse Wi11y-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Telefon 02271 83-0 Fax 02271 83-2300 Internet www.rhein-erft-kreis.de info@rhein-erft-kreis.de Postadresse 50124 Bergheim Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr (nur Service- und Zulassungsstelle Kreishaus im Bergheim) Bankverbindungen Postbank Köln (BlZ 370 100 50) Konto: 10 850 505 Kreissparkasse Köln (BlZ 370 502 99) Konto: 142 001 200 Variante 3: Querungsstelle am Kiosk mit baulicher Einengung der Fahrbahn Seitens der Bezirksregierung Köln wurde bereits mit Schreiben vom 04.12.2008 empfohlen, durch eine einseitige Verbreiterung des Gehweges die Sichtbehinderung durch parkende lKW zumindest zu verbessern. Nach Auskunft des landesbetriebes ist eine einseitige Einengung der Fahrbahn von 7,om auf 5,50m möglich. Öffent1. Verkehrsmittel Bahn: Bergheim Bushaltestellen: und Kreishaus www.revg.de zum Kreishaus und Zieverich Am Knüchelsdamm - Weitere Infos: oder 02234 1806-0 Seite 2 von 2 Wenn kein FGÜangelegt wird, hat der Fußgänger keinen Vorrang und wird demzufolge nicht verleitet, ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugverkehrs die Fahrbahn zu betreten. Parkende Fahrzeuge unmittelbar hinter der Querungsstelle könnten toleriert werden. Zudem verkürzt die Einengung die Querungslänge. Auch die bereits installierte Beleuchtung sowie die Bordsteinabsenkungen optimieren die Querung und können eine Bündelung des querenden Fußgängerverkehrs auf diese Stelle bewirken. Abschließend wird von hier die Anlage einer einseitigen Einengung als Querungshilfe (Variante 3) befürwortet. Auch ohne die Einrichtung eines Fußgängerüberweges könnte, wie dargestellt, die Querung für Fußgänger verbessert werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Haase Durchschrift zur Kenntnis an: Kreispolizeibehörde Direktion Verkehr z.Hd. Herrn Stölting Bezirksregierung Köln Dezernat Verkehr z.Hd. Frau Arnold