Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
295 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
19.01.10, 06:48
Aktualisiert
19.01.10, 06:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlagezum~~
JJ1/JO()(
08.01.2010
Anregung der Familie Baer aus Köttingen für die Verbesserung der Verkehrssicherheit
auf der Peter-May-Straße
Anlegen eines Fußgängerüberweges
auf der Peter-May-Straße
in Höhe
"Im Längsbusch"
In seiner Sitzung vom 27.01.2009 hat der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr
beschlossen, dass die Verwaltung Möglichkeiten erarbeitet, um auf der Peter-May-Straße im
Bereich der beiden Straßeneinmündungen "Im Längsbusch" und "In den Vierwinden" einen
Fußgängerüberweg einzurichten. Nach positiver Empfehlung der Bezirksregierung für die
Anlage eines Fußgängerüberweges südlich der Einmündung Im Längsbusch habe ich die
erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen (u.a. Bordsteinabsenkungen und eine notwendige
zusätzliche Beleuchtung) bereits durchführen lassen.
Wegen der Befürchtungen eines Anliegers bzgl. der Parkplatzprobleme in Höhe des geplanten
Fußgängerüberweges und dem Vorschlag, den geplanten Fußgängerüberweg um ca. 50m in
nördliche Richtung zu verschieben, habe ich die Umsetzung der Maßnahme bisher ausgesetzt.
In den Stellungnahmen des Rhein-Erft-Kreises und des Landesbetriebes wird die Verlegung
des Fußgängerüberweges in nördliche Richtung wegen den daraus resultierenden Umwegen
für die Fußgängern abgelehnt. Vorgeschlagen wird in der Stellungnahme des Landesbetriebes
bei Anlage des Fußgängerüberweges südlich der Einmündung "Im Längsbusch" eine
einseitige Verbreiterung des Gehweges. Diesen Vorschlag würde ich bei positiver
Entscheidung des Ausschusses aufgreifen. Diese Verbreiterung sollte auf der östlichen
Fahrbahnseite markierungsmäßig (evtl. in Verbindung mit Aufstellung von 2 Leitpfosten)
erfolgen, so dass in Fahrtrichtung gesehen, hinter dem Fußgängerüberweg noch geparkt
werden kann.
Nach einem weiteren Gespräch mit dem betroffenen Anlieger konnten die Befürchtungen
bzgl. der Parkplatznot in Höhe des geplanten Fußgängerüberweges überwiegend ausgeräumt
werden.
Aktenvermerk
Anlegen eines Fußgängerüberweges
auf der Peter-May-Straße
Ortstermin am 29.04.2009,14.00 Uhr
30.04.2009
in Höhe Im Längsbusch
Teilnehmer:
Herr Höveler
Kioskbesitzer
Herr und Ftau Baer Anlieger und ursprüngliche Antragstellerin
Herr Zimmennann
Ortsbürgermeister
Herr Coenders
Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Straßen
sowie Vertreter der CDU-Fraktion und der örtlichen Presse
Am 27.01.2009 beschloss der Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr, dass auf der
Peter-May-Straße in Höhe der beiden Einmülldungen Im Längsbuscl1 und In den Vierwinden
ein Fußgängerüberweg angelegt werden soll. Den genauen Standort hatte ich in Abstimmung
mit dem Landesbetl'ieb und der Kreispolizeibehörde südlich der Einmündung Im Längsbusch
festgelegt.
Der jetzige Ortstermin fand aufgrund der Bedenken des hier ansässigen Kioskbesitzers statt,
der befürchtet, dass ihm bei einem Anlegen des Fußgängerüberweges südlich der
Einmündung Im Längsbusch und dem damit verbundenen Parkverbot ein Grossteil der
Kunden ausbleiben.
Bei einem Festlegen des Standortes fiir den Fußgängerüberweg an dieser Stelle würde
aufgrund der freizuhaltenden Flächen bzw. der Sichtbeziehungen zu den Fußgängern ein
Parken in Höhe des Kiosk nur beschränkt möglich sein.
Auf dem o.g. Ortstermin wird der Vorschlag gemacht, den geplanten Fußgängerüberweg ca.
50m in nördliche Richtung zu verlegen. Die Parkraumbefürchtungen des Kioskbesitzers
würden hierbei größtenteils ausgeräumt werden. Allerdings würde dieser Fußgängerüberweg
von den Fußgängern, vor allem aber von Kindern und Jugendlichen, erfahrungsmäßig wegen
der längeren Wegstrecke nur sehr gering angenommen werden. Der Fußgänger, der aus der
Straße "Im Längsbusch" kommt und in der Straße "In den Vierwinden" weiterlaufen möchte,
hätte zur Überquerung der Peter-May-Straße eine Wegelänge von ca. 70m zurückzulegen. Da
(
die Straße "In den Vierwinden" entlang der nördlichen Fahrbahnseite keinen Gehweg hat,
müsste der Fußgänger hierbei auch noch den unübersichtlichen EinmündlUlgsbereich in Höhe
Peter-May-Straße überqueren. Des weiteren ist zu befürchten, dass ein Fußgängerüberweg
nördlich der Einmündung Im Längsbusch von den Kraftfahrzeugführem schlechter
wahrgenommen wird.
Dem Landesbetrieb und der Kreispolizeibehörde habe ich die beiden Varianten zum Anlegen
des Fußgängerüberweges auf der Peter-May-Straßein Höhe Im Längsbusch zur
SteHungnahmezugesandt. Über den Standort des Fußgängerüberweges hat nach Eingang der
Stellungnahmender zuständige Ausschuss zu entscheiden.
Landesbetrieb
Straßen bau Nordrhein-Westfalen
Regionalniederlassung
LandeJbenieb Straßenbau Nordrhein-Westralen
.
Re8ionalniederl."ung
Villc-Eifcl'
Postfacb 120161 53374 Euskircho.
Ville-Eifel
~
Eigenbetrieb Straßenßrftstadt
z.Hd. Herrn Cg.eI'!ders
Holzda
'0
50
Erftstadt
Kontal..i:
Herr EisbrUggen
Telefon:
02251n96-184
Fax:
02171/39951-254
E-Mail:
thomas.eisbrueggen@Strassen.nrw.de
Zeichen:
4400/40.1000501I.. 163
(Bei Antworten bitte angeben.)
Datum:
18.05.2009
L 163 Peter-May-Straße in Erftstadt-Köttingen, Anlegung eines FGÜ in Höhe der Einmündung Im
Längsbusch
hier: Ihr Schreiben vom 08.05.2009; Al.: 66 10-15
Sehr geehrter Herr Coenders,
bei der Anlage von Fußgängerüberwegen sollte generell der Straßenabschnitt,weJcher schon
heute von Fußgängern zur Querung bevorzugt genutzt wird, als Standort des FGÜ Berücksichtigung finden. Mit der Anlage eines FGÜ kann zwar eine gewisse Bündelung der Querungen erzjelt werden, wird der FGO jedoch außerhalb der direkten Querungsbeziehungen angelegt, so ist
damit zu rechnen, dass der FGO zur sicheren Querung nicht genutzt wird. Gerade Fußgänger
bewegen sich im Straßenverkehr auf dem für sie kürzesten Weg und nehmen auch geringe Umwege selten in.Kauf, auch wenn damit eine sichere Querungsstelle erreicht werden könnte.
Ist bei der damaligen Erfassung des Querungsbedarfs, neben der Erfassung der Anzahl der Querungen, auch eine Erfassung des Querungsbereiches durchgeführt worden, so können Rückschlüsse auf die günstigste Lage für den Standort des FGÜ getroffen werden. Je weiter der FGÜ
von diesem Idealstandort abgerückt wird, desto seltener wird er genutzt werden. Weil m.E. gerade der Kiosk einen nicht unerheblichen Fußgängerquerungsbedarf verursacht, wird die Anlage
des FGÜ mit einer Abrückung von mehr als 50 m ( Standort 1 zu Standort 2) dazu führen, dass
die L 163 auch weiterhin im Bereich des Kioskes ungesichert gequert werden wird.
Eine Verbreiterung der Nebenanlagen im Bereich des geplanten FGO kann dazu beitragen, dass
Fahrzeuge nicht im unmittelbaren Bereich des FGO geparkt werden ( können) und somit die
benötigten Sichtbeziehungen auf Querungswillige Fußgänger dauerhaft erhalten bleiben. Die
verbleibende Restfahrbahnbreite sollte mindestens 5,50 m betragen, damit dem Begegnungsverkehr Lkw I Pkw ausreichend Rechnung getragen wird.
Die L 163 hat in diesem Bereich eine Fahrbahnbreite von ca. 7,00 m, m.E. wäre hier einer einseitigen Verbreiterung der Nebenanlage der Vorzug zu geben, da in diesem Fall das Parken von
Fahrzeugen unmittelbar hinter der Gehwegverbreiterung erfolgen könnte. Die notwendigen
-2Straßen.NRW-Betriebssitz.
Telefon:
Internet:
Postfach
0209/3808-0
www.strassen.nrw.de
10 1653.
. E-Mail:
45816
Gelsenkirchen
konta1:t@strassen.nrw.de
.
Regionalniederlassung
-
.
Telefon: 02251/796-0
WestLB Dnsseldorf.
Steuemummer:
812
300500(}O
5319/5972/0701
. Konto-Nr 4005815
Ville-Eifel
Jnlicher Ring 101
103 . 53879 Euskirchen
Postfach 120161
53874 Euskirchen
-2Änderungen der Nebenanlagen sowie die Ausstattung mit einer DIN-gerechten ortsfesten Beleuchtungsanlage gehen zu Lasten der Stadt Erftstadt.
zdA.: 40.100
---
.....
2
\
Der Landrat
36.1 Straßenverkehrsamt
Rhein-Erft-Kreis. Der landrat. 36.1 . 5°124 Bergheim
Eigenbetrieb Straßen EITtstadt
z.Hd. Herrn Coenders
Holzdamm 10
50374 EITtstadt
Datum
10.°7.2°°9
Mein Zeichen
36.13.3
Auskunft erteilt
Frau Haase
Zimmer Nr.
U 35
Telefon
02271 83-3630
FGÜauf der Peter-May-Straße (L163)in Höhe Im Längsbusch in Erftstadt
Ihr Schreiben vom 11.05.2009, Termin vom 24.06.2009
Fax
02271 83-3341
E-Mail
Sehr geehrter Herr Coenders,
zu den dargestellten Varianten nehme ich wie folgt Stellung:
Variante 1: FGÜnördl. der Einmündung "In den Vierwinden"
Die Verlegung des FGÜ hätte wie Ihrerseits dargestellt einen Umweg von
rund 70m für die Fußgänger zur Folge. Des weiteren fehlt nördl. der Straße
"In den Vierwinden" ein Gehweg.
Da Fußgänger erfahrungsgemäß
sehr umwegempfindlich sind, ist zu erwarten, dass der Überweg nicht angenommen wird und weiterhin im direkten Einmündungsbereich gequert wird. Demzufolge wird auch die Anhaltebereitschaft des Kfz-Verkehrs nur eingeschränkt gegeben sein.
Wie bereits seitens der Bezirksregierung dargestellt wurde, sind Fußgängerüberwege nur dann besonders sicher, wenn der Kraftfahrer und der
Fußgänger sich sehen können und die Bereitschaft zu halten für den Kraftfahrer hoch ist.
Aus diesen Gründen ist von der Anlage eines FGÜgem. Variante 1keine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Fußgänger zu erwarten und
kann von hier nicht befürwortet werden.
Variante 2:,FGÜam Kiosk
Wie bereits im gemeinsamen Ortstermin vom 05.11.08festgestellt wurde, ist
dieser Punkt eine geeignete Querungsstelle. Nachteilig ist jedoch, dass die
Parkmöglichkeiten gegenüber dem Kiosk eingeschränkt werden.
Nicole.Haase@rhein-erft-kreis.de
Hinweis:
Versenden Sie keine vertraulichen, schützenswerten Daten per E-Mail
Hausadresse
Wi11y-Brandt-Platz
1
50126 Bergheim
Telefon 02271 83-0
Fax 02271 83-2300
Internet
www.rhein-erft-kreis.de
info@rhein-erft-kreis.de
Postadresse
50124 Bergheim
Öffnungszeiten
Montag
bis Mittwoch
und Freitag
07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag
9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag
08:00
Uhr bis 11:00 Uhr
(nur Service- und Zulassungsstelle
Kreishaus
im
Bergheim)
Bankverbindungen
Postbank
Köln (BlZ 370 100 50)
Konto: 10 850 505
Kreissparkasse
Köln (BlZ 370 502 99)
Konto: 142 001 200
Variante 3: Querungsstelle am Kiosk mit baulicher Einengung der Fahrbahn
Seitens der Bezirksregierung Köln wurde bereits mit Schreiben vom
04.12.2008 empfohlen, durch eine einseitige Verbreiterung des Gehweges
die Sichtbehinderung durch parkende lKW zumindest zu verbessern.
Nach Auskunft des landesbetriebes ist eine einseitige Einengung der Fahrbahn von 7,om auf 5,50m möglich.
Öffent1. Verkehrsmittel
Bahn: Bergheim
Bushaltestellen:
und
Kreishaus
www.revg.de
zum Kreishaus
und Zieverich
Am Knüchelsdamm
- Weitere
Infos:
oder 02234 1806-0
Seite 2 von 2
Wenn kein FGÜangelegt wird, hat der Fußgänger keinen Vorrang und wird
demzufolge nicht verleitet, ohne hinreichende Beachtung des Fahrzeugverkehrs die Fahrbahn zu betreten. Parkende Fahrzeuge unmittelbar hinter der
Querungsstelle könnten toleriert werden. Zudem verkürzt die Einengung
die Querungslänge. Auch die bereits installierte Beleuchtung sowie die
Bordsteinabsenkungen optimieren die Querung und können eine Bündelung des querenden Fußgängerverkehrs auf diese Stelle bewirken.
Abschließend wird von hier die Anlage einer einseitigen Einengung als Querungshilfe (Variante 3) befürwortet. Auch ohne die Einrichtung eines Fußgängerüberweges könnte, wie dargestellt, die Querung für Fußgänger verbessert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Haase
Durchschrift zur Kenntnis an:
Kreispolizeibehörde
Direktion Verkehr
z.Hd. Herrn Stölting
Bezirksregierung Köln
Dezernat Verkehr
z.Hd. Frau Arnold