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Antrag (Antrag bzgl. Errichtung eines Fußgängerüberweges mit Bedarfsampel auf der Dirmerzheimer Straße in Höhe der Bushaltestelle Maarweg (Bezug: A8/0892 und S8/0881))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
19.01.10, 06:48
Aktualisiert
19.01.10, 06:48
Antrag (Antrag bzgl. Errichtung eines Fußgängerüberweges mit Bedarfsampel auf der Dirmerzheimer Straße in Höhe der Bushaltestelle Maarweg (Bezug: A8/0892 und S8/0881)) Antrag (Antrag bzgl. Errichtung eines Fußgängerüberweges mit Bedarfsampel auf der Dirmerzheimer Straße in Höhe der Bushaltestelle Maarweg (Bezug: A8/0892 und S8/0881))

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 298/2008 Az.: 6619-3608 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 02.06.2008 Den beigefügten Antrag des Ortsbürgermeisters Herrn Kukla leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin 26.08.2008 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 27.01.2009 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 21.04.2009 Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 09.02.2010 Betrifft: Bemerkungen Antrag bzgl. Errichtung eines Fußgängerüberweges mit Bedarfsampel auf der Dirmerzheimer Straße in Höhe der Bushaltestelle Maarweg (Bezug: A8/0892 und S8/0881) Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 02.06.2008 Stellungnahme der Verwaltung: Aufgrund der Anträge der Grundschule Gymnich zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen auf der Dirmerzheimer Straße (L 162) in Höhe Maarweg sowie Kerpener Straße (L 162) in Höhe Balkhausener Straße habe ich am 26.06.2008 mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als Baulastträger und der Kreispolizeibehörde einen Ortstermin durchgeführt. 1) Dirmerzheimer Straße/ Maarweg Am 03.06.2008 habe ich in der Zeit zwischen 7.00 und 9.00 Uhr in dem Kreuzungsbereich eine Fußgängerzählung durchgeführt. Insgesamt querten 43 Fußgänger und Radfahrer in dieser Zeit die Dirmerzheimer Straße. Die notwendigen Fußgängerquerungen von mindestens 50 Fußgängern/ Stunde, die lt den Richtlinien für das Anlegen von Fußgängerüberwegen (RFGÜ 2001) notwendig wären, werden hier nicht erreicht. Von der Kreispolizeibehörde und dem Landesbetrieb werden die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in Höhe des Fahrbahnteilers abgelehnt. Unfälle mit Fußgängern sind an dieser Stelle lt. einer Auswertung der Polizei nicht bekannt. Die Aufstellung einer Fußgängerampel wird vom Landesbetrieb aus Kostengründen abgelehnt. 2) Kerpener Straße/ Balkhausener Straße Fußgänger, die die Balkhausener Straße in Höhe der Kerpener Straße überqueren wollen, haben vor den Kraftfahrzeugführern Vorrang. Ein seperater Fußgängerüberweg ist lt. Kreispolizeibehörde hier nicht notwendig. Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Kerpener Straße in Höhe der Balkhausener Straße ist laut der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) nicht möglich. Zum einen dürfen lt. dieser Richtlinie Fußgängerüberwege nicht in der Nähe von Lichtsignalanlagen angelegt werden (In Höhe der Kirche ist eine Fußgängerampel vorhanden). Zum anderen ist das Anlegen eines Fußgängerüberweges auf einer bevorrechtigten Straße an Kreuzungen und Einmündungen mit abknickender Vorfahrt (Kerpener Straße) nicht erlaubt. (Bösche) -2-