Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
19.01.10, 06:48
Aktualisiert
19.01.10, 06:48
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 298/2008
Az.: 6619-3608
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 02.06.2008
Den beigefügten Antrag des Ortsbürgermeisters Herrn Kukla leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
26.08.2008
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
27.01.2009
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
21.04.2009
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
09.02.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag bzgl. Errichtung eines Fußgängerüberweges mit Bedarfsampel auf der
Dirmerzheimer Straße in Höhe der Bushaltestelle Maarweg (Bezug: A8/0892 und
S8/0881)
Finanzielle Auswirkungen:
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 02.06.2008
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der Anträge der Grundschule Gymnich zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen auf der
Dirmerzheimer Straße (L 162) in Höhe Maarweg sowie Kerpener Straße (L 162) in Höhe
Balkhausener Straße habe ich am 26.06.2008 mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW als
Baulastträger und der Kreispolizeibehörde einen Ortstermin durchgeführt.
1) Dirmerzheimer Straße/ Maarweg
Am 03.06.2008 habe ich in der Zeit zwischen 7.00 und 9.00 Uhr in dem Kreuzungsbereich eine
Fußgängerzählung durchgeführt. Insgesamt querten 43 Fußgänger und Radfahrer in dieser Zeit
die Dirmerzheimer Straße. Die notwendigen Fußgängerquerungen von mindestens
50 Fußgängern/ Stunde, die lt den Richtlinien für das Anlegen von Fußgängerüberwegen
(RFGÜ 2001) notwendig wären, werden hier nicht erreicht. Von der Kreispolizeibehörde und dem
Landesbetrieb werden die Einrichtung eines Fußgängerüberweges in Höhe des Fahrbahnteilers
abgelehnt. Unfälle mit Fußgängern sind an dieser Stelle lt. einer Auswertung der Polizei nicht
bekannt. Die Aufstellung einer Fußgängerampel wird vom Landesbetrieb aus Kostengründen
abgelehnt.
2) Kerpener Straße/ Balkhausener Straße
Fußgänger, die die Balkhausener Straße in Höhe der Kerpener Straße überqueren wollen, haben
vor den Kraftfahrzeugführern Vorrang. Ein seperater Fußgängerüberweg ist lt. Kreispolizeibehörde
hier nicht notwendig.
Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Kerpener Straße in Höhe der Balkhausener
Straße ist laut der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen
(R-FGÜ 2001) nicht möglich. Zum einen dürfen lt. dieser Richtlinie Fußgängerüberwege nicht in
der Nähe von Lichtsignalanlagen angelegt werden (In Höhe der Kirche ist eine Fußgängerampel
vorhanden). Zum anderen ist das Anlegen eines Fußgängerüberweges auf einer bevorrechtigten
Straße an Kreuzungen und Einmündungen mit abknickender Vorfahrt (Kerpener Straße) nicht
erlaubt.
(Bösche)
-2-