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Antrag (Anlage 2)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
74 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
19.01.10, 06:48
Aktualisiert
19.01.10, 06:48
Antrag (Anlage 2) Antrag (Anlage 2)

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Inhalt der Datei

An!age: z\! 2~'i ;dl~ Blct.t Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde D Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis - Postfach - 50124 Bergheim Fernsprecher: Telefax: Aktenzeichen: Direktion Verkehr Verkehrsunfall-Prävention Dürener Straße 48 - 50 50226 Frechen Herr Stölting Arno.Stoelting@polizei.nrw.de Durchwahl: 02234-2113715 02234-211-3509 V-61.07.04 Datum: Frechen, Dienststelle: Anschrift: Eigenbetrieb Straßen Erftstadt z. Hd. Herrn Coenders Bearbeitung: E-mail Raum: 50374 Erftstadt Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Balkhausener 15.12.2008 Straße in Erftstadt-Gymnich Ihr Schreiben vom 02.12.2008 Sehr geehrter Herr Coenders, der beabsichtigte Fußgängerüberweg auf der Balkhausener Straße im Einmündungsbereich zur Kerpener Straße ist aus verkehrspolizeilicher Sicht nicht zu befürworten. Ein Unfallgeschehen, insbesondere unter Beteiligung von Fußgängern, ist nicht verzeichnet. Die Vorrang gewährung rur querende Fußgänger der Balkhausener Straße ist für den abbiegenden Verkehr von der Kerpener Straße durch § 9 StVO eindeutig geregelt. Die Balkhausener Straße ist als Tempo 3D-Zone durch VZ 274.1 StVO ausgewiesen. Fußgängerüberwege sind in Tempo 3D-Zonen grundsätzlich entbehrlich, da auf Grund der reduzierten Geschwindigkeit und der Gestaltung des Umfeldes ein sicheres überqueren der Straße an jeder Stelle möglich sein sollte. Wenn die Fahrzeugführer ihre Geschwindigkeit reduzieren sollen, setzt dies allerdings voraus, dass das Zonenbewusstsein auch verdeutlicht wird. So widerspricht die beidseitige Anordnung von VZ 283 StVO entlang der Zufahrt zum Schloss Gymnich diesem Ziel, alternierendes Parken dagegen nicht. Sollten Sie sich dennoch zum Zwecke der Schulwegoptimierung für die Einrichtung entscheiden, möchte ich im Vorfeld auch auf die Defizite hinweisen. eines FGÜ 1) Die Aufstellfläche aus Richtung Am Flutgraben sollte in die Balkhausener Straße vorgezogen werden, da die bestehende Baumreihe eine nicht unerhebliche Sichterschwernis im Bezug Fußgänger / Fahrzeugverkehr darstellt. Die Eckpunkte sollten mit blau schraffierten Ronden markiert sein. 2) Auf die widersprüchliche Anordnung von VZ 283 StVO hatte ich bereits hingewiesen. 3) Wegen mangelnder Straßenbeleuchtung Ausleuchtung erhalten. sollte der FGÜ eine den Anforderungen 4) Die Beschilderung 1m Aunrag gez. Stölting sollte dem aktuellen Standard entsprechen. entsprechende