Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
153 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
19.01.10, 06:48
Aktualisiert
19.01.10, 06:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zum B 298/2008
Anregung zur Anlage eines Fußgängerüberweges
Kerpener Straße
11.01.2010
auf der Balkhausener
Straße in Höhe
Bzgl. der Prüfung zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Balkhausener Straße in
Höhe Kerpener Straße habe ich eine Entwurfsplanung aufgestellt und den Rhein-Erft-Kreis
um eine Stellungnahme gebeten. In seiner Stellungnahme vom 15.07.2009 weist der RheinErft-Kreis daraufhin, das die Anlage eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle den
Vorgaben aus der StVO widersprechen würde. u.a. ist hier lt. § 9 StVO der Fußgänger bereits
gegenüber dem Kfz-Verkehr bevorrechtigt. Mit Einrichtung des FGÜ würde demzufolge eine
doppelte Regelung dargestellt werden, was lt. § 45 StVO nicht zulässig ist.
Wegen des geringen Abstandes des geplanten FGÜ vom Fahrbahnrand zur Kerpener Straße
müssen Kfz, die in die Kerpener Straße einbiegen wollen zwangsläufig auf dem FGÜ
anhalten. Hierbei blockieren sie dem Fußgänger den Übergang. Auch Kfz, die von der
Kerpener Straße in die Balkhausender Straße einbiegen wollen, können wegen des geringen
Abstandes nur mit Behinderung des nachfolgenden Verkehrs in die Balkhausener Straße
einbiegen. Desweiteren ist ein Begegnungsfall von Pkw/Lkw bzw. Bus im
Einmündungsbereich wegen der vorgesehenen Einengung nicht möglich. Eine Verlegung des
FGÜ weiter in die Balkhausener Straße hinein ist wegen des vorhandenen Baumbestandes
nicht möglich.
Aufgrund der v.g. Gründen schlage ich vor, auf das Anlegen eines Fußgängerüberweges auf
der Balkhausener Straße in Höhe Kerpener Straße zu verzichten.
Rhein-Erft-Kreis
-
Rhein-hft-Kreis.
Der Landrat.
Eigenbetrieb
Straßen
36.1 . 5°124 Bergheim
Erftstadt
Datum
z.Hd. Herrn Coenders
Holzdamm
10
Mein Zeichen
50374 Erftstadt
36.13.3
Auskunft
erteilt
Frau Haase
Zimmer Nr.
Fußgängerüberweg
Balkhausener
Ortstermin vom 24.06.2009
Sb'/ Kerpener Sb. in Erftstadt-Gymnich
Telefon
0'227183-3630
Fax
0227183-3341
Sehr geehrter Herr Coenders,
E-Mail
wie bei o.g. Ortstermin erörtert, bestehen meinerseits erhebliche Bedenken
gegen die Einrichtung eines Fußgängerüberweges
(FGÜ) über die Balkhausener Straße. Folgende Pun kte sprechen gegen das Vorhaben:
Ni co le .Haase@rhein-erft-kreis.de
Hinweis:
Versenden Sie keine vertraulichen,
zenswerten Daten per E-Mail
scrn'it.
Hausadresse
Der FGÜ liegt im Abstand von ca. 2,som vom Fahrbahnrand der Kerpener Straße, sodass keine Aufstellfläche für einbiegende Kfz verbleibt. Die
wartepflichtigen
Fahrzeuge aus der Balkhausener
Straße würden
zwangsläufig auf dem Überweg zu Stehen kommen. Eine Verlegung des
FGÜ weiter in die Balkhausener Straße hinein, ist aufgrund des vorh.
Baumbestandes nicht möglich.
Die Balkhausener Straße ist Tempo 30-Zone. Gemäß der R-FGÜ 2001 ist
die Anlage von FGÜin Tempo 3o-Zonen entbehrlich.
In der Verwaltungsvorschrift
zu § 26 stVO ist unter 11.zu den verkehrlichen Voraussetzungen
festgenalten, dass "FGÜ in der Regel nur angelegt werden sollten, wenn es erforderlicn ist. dem Fußgänger Vorrang zu
geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt." Hingegen ist
gem. § 9 StVO der Fußgänger bereits gegenüber dem Kfz-Verkehr bevorrechtigt. Demzufolge stellt der FGÜ eine doppelte Regelung dar. was
gern. § 45. Absatz 9, Satz 1nicht zulässig ist.
Insgesamt bleibt festzunalten, dass die Anlage eines FGÜ den Vorgaben der
StVO widersprechen würde und darüber hinaus auch keine sinnvolle und
erforderliche Verbesserung für den Fußgängerverkenr darstellt.
Mit freundlichen
Grüßen
WilIy-Brandt-Platz
1
50126 Bergheim
Telefon
02271 83-0
Fax 02271 83-2300
Internet
www.rhein-erft-kreis.de
info@rhein-eTft-kreis.de
Postadresse
50124 Bergheim
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch und Freitag
°7:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:30 uhr
und '4:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Samstag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr
(nur Service-und ZulassungssteHe im
Kreishaus Bergheim)
Bankverbindungen
Postbank Köln (BLZ 370 100 so)
Konto: 10 850505
Kreis sparkasse
Köln (BLZ 370 5°299)
Konto: 142001
200
Öffentl. Verkehrsmittel
Durcnschrift an: Kreispolizeibehörde,
Direktion Verkehr
zum Kreishaus
Bahn: Bergheim und Zieverich
BushaltesteHen: Am Knüchelsdamm
und Kreishaus - Weitere Infos:
www.revg.de oder 02234,806-0
Datum
_ ~
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
E.-Gymnich
Balkhausener
Fußgängerüberweg
Lageplan
--
P:/651/651_5/
Balkhausener
Straße!
Lageplan.dwg
-
Straße
3606
Maletab 1:250
&ftotodt.
<Ion 01.04.011
Die Betrftb
tung