Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Anlage 4)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
153 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
19.01.10, 06:48
Aktualisiert
19.01.10, 06:48
Antrag (Anlage 4) Antrag (Anlage 4) Antrag (Anlage 4)

öffnen download melden Dateigröße: 153 kB

Inhalt der Datei

Anlage zum B 298/2008 Anregung zur Anlage eines Fußgängerüberweges Kerpener Straße 11.01.2010 auf der Balkhausener Straße in Höhe Bzgl. der Prüfung zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Balkhausener Straße in Höhe Kerpener Straße habe ich eine Entwurfsplanung aufgestellt und den Rhein-Erft-Kreis um eine Stellungnahme gebeten. In seiner Stellungnahme vom 15.07.2009 weist der RheinErft-Kreis daraufhin, das die Anlage eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle den Vorgaben aus der StVO widersprechen würde. u.a. ist hier lt. § 9 StVO der Fußgänger bereits gegenüber dem Kfz-Verkehr bevorrechtigt. Mit Einrichtung des FGÜ würde demzufolge eine doppelte Regelung dargestellt werden, was lt. § 45 StVO nicht zulässig ist. Wegen des geringen Abstandes des geplanten FGÜ vom Fahrbahnrand zur Kerpener Straße müssen Kfz, die in die Kerpener Straße einbiegen wollen zwangsläufig auf dem FGÜ anhalten. Hierbei blockieren sie dem Fußgänger den Übergang. Auch Kfz, die von der Kerpener Straße in die Balkhausender Straße einbiegen wollen, können wegen des geringen Abstandes nur mit Behinderung des nachfolgenden Verkehrs in die Balkhausener Straße einbiegen. Desweiteren ist ein Begegnungsfall von Pkw/Lkw bzw. Bus im Einmündungsbereich wegen der vorgesehenen Einengung nicht möglich. Eine Verlegung des FGÜ weiter in die Balkhausener Straße hinein ist wegen des vorhandenen Baumbestandes nicht möglich. Aufgrund der v.g. Gründen schlage ich vor, auf das Anlegen eines Fußgängerüberweges auf der Balkhausener Straße in Höhe Kerpener Straße zu verzichten. Rhein-Erft-Kreis - Rhein-hft-Kreis. Der Landrat. Eigenbetrieb Straßen 36.1 . 5°124 Bergheim Erftstadt Datum z.Hd. Herrn Coenders Holzdamm 10 Mein Zeichen 50374 Erftstadt 36.13.3 Auskunft erteilt Frau Haase Zimmer Nr. Fußgängerüberweg Balkhausener Ortstermin vom 24.06.2009 Sb'/ Kerpener Sb. in Erftstadt-Gymnich Telefon 0'227183-3630 Fax 0227183-3341 Sehr geehrter Herr Coenders, E-Mail wie bei o.g. Ortstermin erörtert, bestehen meinerseits erhebliche Bedenken gegen die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) über die Balkhausener Straße. Folgende Pun kte sprechen gegen das Vorhaben: Ni co le .Haase@rhein-erft-kreis.de Hinweis: Versenden Sie keine vertraulichen, zenswerten Daten per E-Mail scrn'it. Hausadresse Der FGÜ liegt im Abstand von ca. 2,som vom Fahrbahnrand der Kerpener Straße, sodass keine Aufstellfläche für einbiegende Kfz verbleibt. Die wartepflichtigen Fahrzeuge aus der Balkhausener Straße würden zwangsläufig auf dem Überweg zu Stehen kommen. Eine Verlegung des FGÜ weiter in die Balkhausener Straße hinein, ist aufgrund des vorh. Baumbestandes nicht möglich. Die Balkhausener Straße ist Tempo 30-Zone. Gemäß der R-FGÜ 2001 ist die Anlage von FGÜin Tempo 3o-Zonen entbehrlich. In der Verwaltungsvorschrift zu § 26 stVO ist unter 11.zu den verkehrlichen Voraussetzungen festgenalten, dass "FGÜ in der Regel nur angelegt werden sollten, wenn es erforderlicn ist. dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt." Hingegen ist gem. § 9 StVO der Fußgänger bereits gegenüber dem Kfz-Verkehr bevorrechtigt. Demzufolge stellt der FGÜ eine doppelte Regelung dar. was gern. § 45. Absatz 9, Satz 1nicht zulässig ist. Insgesamt bleibt festzunalten, dass die Anlage eines FGÜ den Vorgaben der StVO widersprechen würde und darüber hinaus auch keine sinnvolle und erforderliche Verbesserung für den Fußgängerverkenr darstellt. Mit freundlichen Grüßen WilIy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Telefon 02271 83-0 Fax 02271 83-2300 Internet www.rhein-erft-kreis.de info@rhein-eTft-kreis.de Postadresse 50124 Bergheim Öffnungszeiten Montag bis Mittwoch und Freitag °7:30 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:30 uhr und '4:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr (nur Service-und ZulassungssteHe im Kreishaus Bergheim) Bankverbindungen Postbank Köln (BLZ 370 100 so) Konto: 10 850505 Kreis sparkasse Köln (BLZ 370 5°299) Konto: 142001 200 Öffentl. Verkehrsmittel Durcnschrift an: Kreispolizeibehörde, Direktion Verkehr zum Kreishaus Bahn: Bergheim und Zieverich BushaltesteHen: Am Knüchelsdamm und Kreishaus - Weitere Infos: www.revg.de oder 02234,806-0 Datum _ ~ Holzdamm 10 50374 Erftstadt E.-Gymnich Balkhausener Fußgängerüberweg Lageplan -- P:/651/651_5/ Balkhausener Straße! Lageplan.dwg - Straße 3606 Maletab 1:250 &ftotodt. <Ion 01.04.011 Die Betrftb tung