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Mitteilungsvorlage (Kreisverkehr K 24 -Venloer Straße / Zufahrt Lebensmitteldiscounter in Pulheim-Stommeln hier: Anlage von Kölner Tellern)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
7,9 kB
Datum
17.11.2010
Erstellt
11.11.10, 15:03
Aktualisiert
11.11.10, 15:03
Mitteilungsvorlage (Kreisverkehr K 24 -Venloer Straße / Zufahrt Lebensmitteldiscounter in Pulheim-Stommeln
 hier: Anlage von Kölner Tellern)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Ausschuss für Tiefbau und Verkehr Termin 17.11.2010 IV/66-12-22-9953 (Amt/Aktenzeichen) Hr. Königs (Verfasser/in) ö. S. X 481/2010 nö. S. TOP 12.3 02.11.2010 (Datum) BETREFF: Kreisverkehr K 24 -Venloer Straße / Zufahrt Lebensmitteldiscounter in Pulheim-Stommeln hier: Anlage von Kölner Tellern Veranlasser: Verwaltung MITTEILUNG: Im Zuge der Erschließung eines Lebensmitteldiscounters in Pulheim-Stommeln im Bereich der K 24 / Venloer Straße – Zum Ommelstal wurde u. a. vom zuständigen Straßenbaulastträger / Rhein-Erft-Kreis die Anlage eines Minikreisverkehrs gefordert. Zwischenzeitlich wurde der Kreisverkehr hergestellt und die Verkehrsfreigabe erteilt. Mit Datum vom 20.07.2010 (s. Anlage) wurde die Verwaltung von einem Bürger per E-Mail angeschrieben, mit dem Hinweis, dass der Minikreisverkehr vermehrt in gerader Durchfahrt benutzt wird und dies zu verkehrlichen Problemen bzw. gefährlichen Stituationen führe. Verwaltungsseitig wurde die E-Mail an den Straßenbaulasträger mit der Bitte um Stellungnahme weitergeleitet . Aus dem Antwortschreiben (s. Anlage) geht hervor, dass die Unfalllage zur Zeit als unkritisch einzuschätzen ist, der Straßenbaulastträger jedoch darauf hinweist, dass bei Minikreisverkehren immer die Problematik der geradlinigen Durchfahrt gegeben ist. In solchen Fällen verwendet der Rhein-Erft-Kreis sogenannte Kölner Teller um die Durchfahrt unattraktiv zu gestalten. Die Situation wurde vor Ort ebenfalls von den verkehrslenkenden Behörden beurteilt, mit dem Ergebnis, dass durch die Anlage von Kölner Tellern im Bereich der Kalotte die Durchfahrt für PKWs wirksam unterbunden werden könnte. Inzwischen wurde diesbezgl. Kontakt mit dem für den Investor tätigen Planungsbüro aufgenommen, mit dem Hinweis, das vor Übergabe des Minikreisverkehrs an den Rhein-Erft-Kreis auf der Kalotte Kölner Teller aufzubringen sind ( s. Anlage ). -1-