Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 kB
Datum
03.02.2010
Erstellt
25.01.10, 06:52
Aktualisiert
25.01.10, 06:52
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 23/2010
Az.: 51 12-15/5
Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 11.01.2010
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Termin
03.02.2010
Bemerkungen
Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten gem. § 1, Abs. 2 Benutzungsordnung
für die städtischen Kindertagesstätten der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 11.01.2010
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss legt die in der Anlage angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten der
städtischen Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2010 fest. Die Öffnungs- und Schließzieten der
freien Träger werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Die Einrichtungen haben gem. § 9 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) nach Anhörung der
Elternbeiträte die Öffnungs- und Schließzeiten für das Jahr 2010 bedarfsgerecht geplant.
Abweichende Voten der Elternbeiräte sind nicht erfolgt.
Die Bestimmungen der §§ 18 und 19 Abs. 3 KiBiz, nach denen im Rahmen der Jugendhilfeplanung
entschieden wird, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in der Einrichtung
angeboten werden, sind der Festlegung der Öffnungs- und Schließzeiten zu Grunde gelegt.
Gem. § 1 Abs. 2 der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten werden die
Öffnungszeiten vom Jugendhilfeausschuss festgelegt.
In Vertretung
(Erner)