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Beschlussvorlage (Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten gem. § 1, Abs. 2 Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,0 kB
Datum
03.02.2010
Erstellt
25.01.10, 06:52
Aktualisiert
25.01.10, 06:52
Beschlussvorlage (Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten gem. § 1, Abs. 2 Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 23/2010 Az.: 51 12-15/5 Amt: - 51 BeschlAusf.: - - 51- Datum: 11.01.2010 Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Termin 03.02.2010 Bemerkungen Festsetzung der Öffnungs- und Schließzeiten gem. § 1, Abs. 2 Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 11.01.2010 Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss legt die in der Anlage angegebenen Öffnungs- und Schließzeiten der städtischen Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2010 fest. Die Öffnungs- und Schließzieten der freien Träger werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Einrichtungen haben gem. § 9 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) nach Anhörung der Elternbeiträte die Öffnungs- und Schließzeiten für das Jahr 2010 bedarfsgerecht geplant. Abweichende Voten der Elternbeiräte sind nicht erfolgt. Die Bestimmungen der §§ 18 und 19 Abs. 3 KiBiz, nach denen im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden wird, welche Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in der Einrichtung angeboten werden, sind der Festlegung der Öffnungs- und Schließzeiten zu Grunde gelegt. Gem. § 1 Abs. 2 der Benutzungsordnung für die städtischen Kindertagesstätten werden die Öffnungszeiten vom Jugendhilfeausschuss festgelegt. In Vertretung (Erner)