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Antrag (Antrag zur Errichtung von Bus-Wartehallen in E-Liblar)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
28.01.10, 07:01
Aktualisiert
28.01.10, 07:01
Antrag (Antrag zur Errichtung von Bus-Wartehallen in E-Liblar) Antrag (Antrag zur Errichtung von Bus-Wartehallen in E-Liblar)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 282/2009 Az.: Amt: - 82 BeschlAusf.: - Datum: 18.05.2009 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 09.02.2010 Antrag zur Errichtung von Bus-Wartehallen in E-Liblar Finanzielle Auswirkungen: Antrag berührt den Haushalt auf der Ausgabenseite. Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 26.10.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Situation der Wartehallen an den Bushaltestellen im Stadtgebiet weiterhin sukzessive verbessert werden muss. Zu a.) Die Haltestelle „Marienplatz“ stadtauswärts stellt eine frequentierte Haltestelle durch SchülerInnen, BerufspendlerInnen und BürgerInnen, die Brühl und Hürth-Hermülheim als Einkaufsmöglichkeit nutzen, dar. Im Jahre 2005 wurde vom Ausschuss eine Prioritätenliste zur Errichtung von Wartehallen im Stadtgebiet beschlossen. In dieser Prioritätenliste war diese Haltestelle noch nicht aufgenommen. Die Prioritätenliste ist nun abgearbeitet, so dass die Haltestelle „Marienplatz“ auf der neu erstellten Liste eine der wichtigsten Haltestellen darstellt. Haushaltsmittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite, an der ÖPNV-Nutzer die Busse zur Fahrt zum Bahnhof Erftstadt nutzen, ist nach Prüfung der Örtlichkeiten kein ausreichender Platz zur Aufstellung einer Wartehalle vorhanden. Die Möglichkeit einer Verlagerung der Bushaltestelle ist ebenfalls nicht gegeben und auch nicht sinnvoll, da es zur Orientierung der Fahrgäste erstrebenswert ist Standorte der Ein- und Ausstiegshaltestellen räumlich dicht beieinander zu halten. Somit kann an dieser Haltestelle auch in Zukunft keine Aufstellung einer Wartehalle erfolgen. Zu b.) Es ist richtig, dass diese Haltestellen, wie im Antrag beschrieben, durch die umliegenden Arztpraxen und Einkaufsmöglichkeiten frequentiert werden. An beiden Standorten, stadteinwärts wie auch stadtauswärts, bestehen jedoch aufgrund der räumlichen Gegebenheiten keine Möglichkeiten, Wartehallen zu installieren. Stadtauswärts (Richtung Köttingen – Kierdorf) wurden durch mein Fachamt Grundstücksverhandlungen geführt, damit die benötigte Fläche erworben werden konnte. Jedoch haben diese Verhandlungen kein positives Ergebnis erbracht. Die Eigentümerin ist nicht bereit, die benötigte Fläche an die Stadt Erftstadt zu veräußern. Somit ist es derzeit nicht möglich, an diesen Standorten Wartehallen zu installieren. (Bösche) -2-