Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
28.01.10, 07:01
Aktualisiert
28.01.10, 07:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 282/2009
Az.:
Amt: - 82 BeschlAusf.: - Datum: 18.05.2009
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
09.02.2010
Antrag zur Errichtung von Bus-Wartehallen in E-Liblar
Finanzielle Auswirkungen:
Antrag berührt den Haushalt auf der Ausgabenseite. Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 26.10.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Situation der Wartehallen an den Bushaltestellen im
Stadtgebiet weiterhin sukzessive verbessert werden muss.
Zu a.)
Die Haltestelle „Marienplatz“ stadtauswärts stellt eine frequentierte Haltestelle durch SchülerInnen,
BerufspendlerInnen und BürgerInnen, die Brühl und Hürth-Hermülheim als Einkaufsmöglichkeit
nutzen, dar. Im Jahre 2005 wurde vom Ausschuss eine Prioritätenliste zur Errichtung von
Wartehallen im Stadtgebiet beschlossen. In dieser Prioritätenliste war diese Haltestelle noch nicht
aufgenommen. Die Prioritätenliste ist nun abgearbeitet, so dass die Haltestelle „Marienplatz“ auf
der neu erstellten Liste eine der wichtigsten Haltestellen darstellt. Haushaltsmittel stehen im
Haushalt zur Verfügung.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite, an der ÖPNV-Nutzer die Busse zur Fahrt zum Bahnhof
Erftstadt nutzen, ist nach Prüfung der Örtlichkeiten kein ausreichender Platz zur Aufstellung einer
Wartehalle vorhanden. Die Möglichkeit einer Verlagerung der Bushaltestelle ist ebenfalls nicht
gegeben und auch nicht sinnvoll, da es zur Orientierung der Fahrgäste erstrebenswert ist
Standorte der Ein- und Ausstiegshaltestellen räumlich dicht beieinander zu halten. Somit kann an
dieser Haltestelle auch in Zukunft keine Aufstellung einer Wartehalle erfolgen.
Zu b.)
Es ist richtig, dass diese Haltestellen, wie im Antrag beschrieben, durch die umliegenden
Arztpraxen und Einkaufsmöglichkeiten frequentiert werden.
An beiden Standorten, stadteinwärts wie auch stadtauswärts, bestehen jedoch aufgrund der
räumlichen Gegebenheiten keine Möglichkeiten, Wartehallen zu installieren. Stadtauswärts
(Richtung Köttingen – Kierdorf) wurden durch mein Fachamt Grundstücksverhandlungen geführt,
damit die benötigte Fläche erworben werden konnte. Jedoch haben diese Verhandlungen kein
positives Ergebnis erbracht. Die Eigentümerin ist nicht bereit, die benötigte Fläche an die Stadt
Erftstadt zu veräußern. Somit ist es derzeit nicht möglich, an diesen Standorten Wartehallen zu
installieren.
(Bösche)
-2-