Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
28.01.10, 07:01
Aktualisiert
28.01.10, 07:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 61/2010
Az.: 370.1
Amt: - 370 BeschlAusf.: - 370 Datum: 21.01.2010
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
09.02.2010
Auslagenersatz nach § 12 FSHG für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen
Feuerwehr Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilergebnisplan im Produktbereich 020, Produktgruppe 126 zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 21.01.2010
Beschlussentwurf:
Die Zahlung von Auslagenersatz und Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen
Helfer der Feuerwehr nach § 12, Abs. 5 und 6 FSHG wird in Abhängigkeit von der
Mannschaftsstärke zum 01.01.2010 auf 31.500 € jährlich festgelegt.
Begründung:
Gemäß § 12 Abs. 5 FSHG haben die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr
Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen durch die Gemeinde.
Hierzu wird in Abhängigkeit von der Mannschaftsstärke zum 01.01. des jeweiligen Jahres
(577 Kräfte in 2010) jährlich ein Betrag i. H. v. ca.
7.000 €
erstattet.
Weiterhin sieht das FSHG in § 12 Abs. 6 für ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr, die
über das normale Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, anstelle eines Auslagenersatzes
eine Aufwandsentschädigung vor.
Hierzu werden für 28 Führungskräfte (Stadtjugendfeuerwehrwart u. Stellvertreter,
Ausbildungsbeauftragter, Löschgruppenführer, Zugführer, Verbandsführer, Wehrführer)
jährlich
9.000 €
gezahlt.
Für die Vorhaltung eines seit ca. 30 Jahren rund um die Uhr zuverlässig funktionierenden
und im Brandschutzbedarfplan der Stadt Erftstadt festgelegten Einsatzführungsdienstes
durch hierzu besonders ausgebildete Führungskräfte in Form von Bereitschaftsdienst,
sowie Einsatzkräften, die die hierzu erforderliche Führungsunterstützung bei
Einsatzlagen mit einem erhöhten Koordinierungsbedarf leisten, werden jährlich
15.500 €
aufgewendet.
Mit dem gleichen Personenkreis wird bei Bedarf die technische Einsatzleitung in den
Schlüsselfunktionen besetzt.
Diese Art der Zahlung von Aufwendungsersatz wird in Erftstadt bereits seit vielen Jahren
praktiziert.
Zuletzt in der Sitzung des AföOuV am 12.01.2000 wurde dem Ausschuss unter TOP 4
mitgeteilt, dass im Budget Feuerschutz ein Betrag von 39.800 DM (~ 20.349,42€) zur
Zahlung von pauschalen Aufwandsentschädigungen statt Auslagenersatz an die
ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr Erftstadt zur Verfügung steht, die über das
normale Maß hinaus Dienst leisten (Ausbildungstätigkeiten in den Löschgruppen, Telefon-,
Porto-, Reinigungs- und Verpflegungskosten und Wegstreckenentschädigungen, sowie
Bereitschaftszeiten). Der Ausschuss hat dies zur Kenntnis genommen.
In dieser Summe war seinerzeit nicht der Auslagenersatz gem. § 11, Abs. 5 FSHG in
Höhe von 7.000 € enthalten.
Die Differenz zwischen dem 2000 festgelegten und heute aktualisierten Betrag, ist zum
Einen in der Kostensteigerung der letzten 10 Jahre zu finden, zum überwiegenden Teil
aber in dem erheblich veränderten und gestiegenen Einsatzaufkommen, sowie dem
hiermit verbundenen erhöhten Verwaltungsaufwand für die Führungskräfte.
Durch die Veränderung des Einsatzspektrums und der Anforderungen an die Helfer ist
ebenfalls der Ausbildungsbedarf massiv gestiegen, der nur noch mit erheblichem
persönlichen Aufwand und Engagement der Helfer zu realisieren ist.
(Erner)
1 Beigeordneter
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