Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
43 kB
Datum
27.01.2010
Erstellt
28.01.10, 07:01
Aktualisiert
28.01.10, 07:01
Stichworte
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Personalplanung Bürgerbüros
Mit der Einrichtung von 2 Bürgerbüros in Erftstadt sollen in beiden Objekten die gleichen
Leistungen qualitativ und quantitativ kundenorientiert angeboten werden. Das
Aufgabenspektrum im Bürgerbüro soll erweitert werden. Es umfasst nunmehr neben den
bisher angebotenen Leistungen auch „ neue“ zusätzliche Leistungen.
Mit der Erweiterung des Aufgabengebietes ergibt sich notwendigerweise auch eine
Personalplanung, welche dafür zu sorgen hat, dass genügend Personal zur richtigen Zeit an
der richtigen Stelle eingesetzt wird. Diese ist grundsätzlich auf die Zukunft ausgerichtet um
alle die Zukunft betreffenden Faktoren im Personalbereich zu erfassen, systematisch zu
durchdenken und sie zu bewerten. Im Vordergrund des Handelns sollte die Sicherung des
zukünftig benötigten Personalbestands stehen.
Die Planung im Personalwesen untergliedert sich in folgende Teilplanbereiche:
Personalbedarf
Wie viele Mitarbeiter mit welchen Qualifikationen werden benötigt?
Personalbeschaffung
Woher und wie kann die Stadtverwaltung Mitarbeiter erhalten?
Personalumstrukturierung
Müssen Mitarbeiter versetzt werden?
Personalentwicklung
Welche Förderung der Mitarbeiter ist erforderlich, um die notwendige Qualifikation zu
erhalten?
Personalkosten
Wie entwickeln sich
Rationalisierungsansätz?
die
Personalkosten
und
Personalnebenkosten?
Gibt
es
Personalwirtschaftlichkeit
Wie werden die Mitarbeiter am wirtschaftlichsten eingesetzt?
Personalinformationen
Welche Informationen benötige ich für eine abgesicherte Entscheidung im rahmen der
Personalplanung (Personalinformationssystem).
Die Hauptaufgabe der Personalplanung kann ganz einfach wie folgt umrissen werden:
Mitarbeiter bereitzustellen
-
in ausreichender Zahl
mit der notwendigen Qualifikation
zur richtigen Zeit
am richtigen Arbeitsplatz.
Neben diesen Grundaufgaben gehören heute weiterhin dazu:
-
Entwicklungsplanung (Aus- und Fortbildung)
Optimierungsplanung
hinsichtlich
innerbetrieblicher
Zusammenarbeit.
Kommunikation
und
Die Vorteile einer systematischen Personalplanung sind:
-
Vermeidung von personellen Über- wie Unterdeckung
Vermeidung von Überforderung oder Unterforderung der Beschäftigten
Minimierung der Kosten für Personalbeschaffung oder Personalfreisetzung
Vermeidung oder Minimierung von Überstunden
Beeinflussung der Personalkostenentwicklung.
Qualitative Gesichtspunkte
Hierbei geht es im Wesentlichen um:
-
die Ausbildung
die Berufserfahrung
die Motivation
Quantitative Gesichtspunkte
Hierbei geht es im Wesentlichen um:
-
Anzahl der Mitarbeiter
Ist- und Sollzahlen
Zukunftszahlen.
Für die Erfüllung der Aufgaben ist die Ermittlung des erforderlichen Personalbedarfs aus
wirtschaftlichen Gründen zwingend notwendig. Sowohl zu wenig als auch zu viel Personal ist
unwirtschaftlich. Allerdings kann man feststellen, dass sich eine geringfügige Unterdeckung
insgesamt leistungserhöhend auswirkt.
Istdaten-Ermittlung
Ausgangspunkt der Personalplanung ist die Darstellung des Ist-Zustandes in personeller und
organisatorischer Hinsicht.
Sollwerte-Ermittlung
Nachdem die Ist-Daten vorliegen, werden im nächsten Schritt die Sollwerte ermittelt. Dieser
Teil der Personalbedarfsplanung kann und darf jedoch nicht isoliert erfolgen. Der
erforderliche Personalbedarf, sowohl qualitativer wie auch quantitativer Art, hängt von der
Planung ab.
Zukünftiger Personalbedarf
Der zukünftige Personalbedarf hängt also von anderen Teilplanungen ab und beruht auf
Schätzungen. Schätzungen werden allerdings mit zunehmendem Zeitvorgriff immer
ungenauer. Trotzdem sollten auch Schätzungen soweit wie möglich durch Fakten abgesichert
sein, um eine höchstmögliche Treffergenauigkeit zu erreichen.
Unter Einbeziehung des zuvor ausgeführtem sind zuerst die Ist-Daten zu ermitteln. Der IstZustand in organisatorischer Hinsicht wurde im Konzept zur Errichtung eines Bürgerbüros in
Liblar und Lechenich - Vorlage 209/2008 – mit den Aufgaben dargestellt, welche bislang
von der heutigen Meldeabteilung wahrgenommen wurden.
Bezüglich einer Bewertung dieser Aufgaben bleibt festzuhalten, dass die
-
An-, Ab- und Ummeldungen
Aufenthalts- und Meldebescheinigungen
Ausweisdokumente
Ändern von Lohnsteuerkarten
Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren bei Verstößen gegen Meldeoder Passgesetz
- Vorbereitung und Durchführung von Wahlen
- Erfassen der Wehrpflichtigen
zu den arbeitsintensiven und zeitaufwendigsten Aufgaben zählen. Hier fällt auch der größte
Publikumsandrang an. Zu bemerken ist allerdings, dass z.B. die Vorbereitung und
Durchführung von Wahlen im Durchschnitt alle 5 Jahre anfällt. Das Jahr 2009 ist ein
derartiges Jahr wo zudem auch noch gleich 3 Wahlen anstehen. Dies stellt in diesem Jahr eine
nicht zu unterschätzende zusätzliche Belastung der Mitarbeiter dar. Die Erfassung der
Wehrpflichtigen fällt 1mal jährlich.
Weniger arbeitsintensiv sind
-
Beglaubigungen
Führungszeugnisse
Melderegisterauskünfte
Untersuchungsberechtigungsscheine
Entgegennahme von Anträgen auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis und
Weiterleitung an den Rhein-Erft-Kreis
Änderung KFZ-Schein bei Ummeldung
Entgegennahme von Führerscheinanträgen
Vorbereitung von KFZ An-, Ab- und Ummeldungen
Erstellen von Listen und Statistiken
Abrechnung der Gebührenkasse
Verkauf von Mietspiegeln.
„ Neue Aufgaben“ gleich Sollwerte
Zu den publikums- und zeitintensiven Aufgaben zählen:
-
Ausstellen von Parkausweisen für Schwerbehinderte
Ausstellen von Parkausweisen für Anwohner
Ausstellen von Parkausweisen für Handwerker.
Weniger publikums- und zeitintensiv sind:
-
Fischereischeine; Beantragung und Verlängerung
Entgegennahme und Weiterleitung von Fundsachen
Bareinzahlungen von Verwarnungen im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs
Entgegennahme von Einbürgerungsanträgen und Weiterleitung an den Rhein-ErftKreis
An- und Abmeldung Vergnügungssteuer
Kopie und Entgegennahme von Kaufverträgen aus dem Bereich der Steuerabteilung
Aufgaben nach dem Landeshundegesetz
Steuerliche Anmeldung eines Hundes
Fragebogen zur Zweitwohnungssteuer
Aushändigung von Müllsäcken aller Art
Entgegennahme von Anträgen auf Gestellung/Änderung eines Abfallbehälters
Annahme von Karten für Grünabfuhr, Sperrmüll und E-Geräte
Entgegennahme und Weiterleitung von VHS-Anmeldungen
Verkauf von Eintrittskarten für Erftstädter Veranstaltungen ? ? ?
Entgegennahme von Alt CD`s Korken im Rahmen der Abfallentsorgung
Rundfunkgebührenbefreiung.
Dieses Aufgabenspektrum verbunden mit dem jeweiligen Publikumsanfall ist mal mehr und
mal weniger arbeitsintensiv. Ebenso verhält es sich mit dem Publikumsandrang während der
Öffnungszeiten. Hier sollte ergebnisorientiert gearbeitet werden, was am besten durch die im
Bürgerbüro tätigen Mitarbeiter/innen beurteilt werden kann. Sollten die bisher in der „alten“
Meldeabteilung tätigen Mitarbeiterinnen ins Bürgerbüro übernommen werden, so handelt es
sich um Mitarbeiterinnen, welche infolge ihrer langjährigen Tätigkeit eine langjährige
Erfahrung aufweisen können, welches von enormer Wichtigkeit ist. Mit ihrem Know How
und ihrer Erfahrung können die anfallenden Arbeiten zügig und Leistungsorientiert
abgewickelt werden. Hier können auch vorübergehende Defizite aufgefangen werden. Die
Mitarbeiterinnen haben die Organisation der jetzigen Einwohnermeldeabteilung so
organisiert, dass ein reibungsloser Ablauf ( Publikum und Hintergrundarbeitern) gewährleistet
ist. Die Abwicklung des Publikumsverkehrs erfolgt neben den weiteren Aufgaben (sh.
Hintergrundarbeitsplätze). Hieraus folgt, bei weniger Publikumsandrang können andere
Aufgaben nebenbei erledigt werden, bei mehr Publikumsandrang weniger. Somit ist es
unabdingbar, diese Aufgaben auch zukünftig flexibel miteinander zu verbinden, was nur
durch die Mitarbeiterinnen selber organisiert werden kann. Sie sind mitten im Geschehen.
Arbeitsplätze
Für jedes Bürgerbüro stehen 4 Mitarbeiter/innen zur Verfügung. Alle 4 Mitarbeiter/innen sind
im rollierendem System integriert, d.h., sie können abwechselnd jeden Arbeitsplatz bedienen.
Der jeweilige Einsatz an den einzelnen Arbeitsplätzen kann von den Mitarbeiter/innen selber
geregelt werden, kann aber auch festgelegt werden.
Bei einem Personalstamm von insgesamt 8 Mitarbeiter/innen könnte wie folgt verfahren
werden:
Für das Objekt 1 stehen z.B.
-
3 Vollzeitkräfte mit 41 Std. wö. und 1 Teilzeitkraft mit 19,5 Std. wö. zur Verfügung.
Für das Objekt 2 stehen z.B.
-
2 Vollzeitkräfte mit 41 Std. wö., 1 Teilzeitkraft mit 32 Std. wö., 1 Teilzeitkraft mit
24.5 Std. zur Verfügung.
In dieser Konstellation könnte der Gedanke aufkommen, dass zwischen beiden Objekten eine
Zeitdifferenz entsteht. Werden die Zeitanteile von Objekt 1 und Objekt 2 addiert, ergibt sich
folgende Berechnung:
Objekt 1
3 VZ = 3 x 41,0 Std.
1 TZ =
19,5 Std.
insgesamt
123,0 Std.
19,5 Std.
142,5 Std.
=======
Objekt 2
2 VZ = 2 x 41,0 Std.
1 TZ =
32,0 Std.
1 TZ =
24,5 Std.
insgesamt
82,0 Std.
32,0 Std.
24,5 Std.
138,5 Std.
=======
Diese Zeitdifferenz kann vom rollierendem System zwischen Objekt 1 und Objekt 2 durch
entsprechenden Einsatz der TZ 19,5 Std. und 24,5 Std. aufgefangen werden.
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
7.00 bis 14.00 Uhr durchgehend
7.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
7.00 bis 12.00 Uhr
10.00 bis 12.00 Uhr.
Da die festgelegten Öffnungszeiten von Montag bis Donnerstag durchgehend sind, ist § 3 und
§ 4 ArbZG anzuwenden.
Gem. § 3 ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht
überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von
sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden
werktäglich nicht überschritten werden.
Gem. § 4 ArbZG ist die Arbeit durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30
Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei
einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen
nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause
beschäftigt werden.
Unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen beträgt die Mindestpause von Montag bis
Mittwoch tägl. 30 Minuten, d.h., die Mitarbeiter/innen können in der Zeit von 12.oo Uhr bis
13.oo Uhr die Mindestpause einlegen. Sie muss jedoch immer unter den Mitarbeiter/innen so
ausgelegt sein, dass immer mindestens 1 Arbeitsplatz besetzt ist. Erfahrungsgemäß ist in der
Mittagszeit nicht mit einem erhöhten Publikumsaufkommen zu rechnen.
Am Donnerstag beträgt die Mindestpause 45 Minuten bzw. 1 Std. An diesem Tag können die
Mitarbeiter/innen in der Zeit von 12.oo Uhr bis 14.oo Uhr die vorgeschriebene Ruhepause
von 45 Minuten bzw. 1 Stunde (da über 10 Std.) einlegen.
Am Freitag und Samstag fällt keine Ruhepause an.
VZ 41
TZ 32
TZ 24,5
Mo
07:00 - 14:00 Uhr
(Pause 12:00 - 13:00
Uhr)
6,5 Std.
07:00 - 14:00 Uhr
(Pause 12:00 - 13:00
Uhr)
6,5 Std.
07:00 - 13:00 Uhr
(keine Pause)
6 Std.
07:00 - 11:00 Uhr
(keine Pause)
4 Std.
Di
07:00 - 14:00 Uhr
(Pause 12:00 - 13:00
Uhr)
6,5 Std.
07:00 - 14:00 Uhr
(Pause 12:00 - 13:00
Uhr)
6,5 Std.
07:00 - 13:00 Uhr
(keine Pause)
6 Std.
07:00 - 11:00 Uhr
(keine Pause)
4 Std.
Mi
07:00 - 14:00 Uhr
(Pause 12:00 - 13:00
Uhr)
6,5 Std.
07:00 - 14:00 Uhr
(Pause 12:00 - 13:00
Uhr)
6,5 Std.
07:00 - 12:00 Uhr
(keine Pause)
5 Std.
07:00 - 11:00 Uhr
(keine Pause)
4 Std.
Do
07:00 - 18:00 Uhr
(Pause 12:00 - 14:00
Uhr)
10 Std.
07:00 - 18:00 Uhr
(Pause 12:00 - 14:00
Uhr) 10 Std.
07:00 - 15:30 Uhr
(Pause 12:00 - 14:00
Uhr)
8 Std.
07:00 - 13:00 Uhr
(keine Pause)
6 Std.
Fr
07:00 - 12:00 Uhr
(keine Pause)
5 Std.
07:00 - 12:00 Uhr
(keine Pause)
5 Std.
07:00 - 12:00 Uhr
(keine Pause)
5 Std.
07:00 - 11:30 Uhr
(keine Pause)
4,5 Std.
Sa
10:00 - 12:00 Uhr
(keine Pause)
2 Std.
10:00 - 12:00 Uhr
(keine Pause)
2 Std.
10:00 - 12:00 Uhr
(keine Pause)
2 Std.
10:00 - 12:00 Uhr
(keine Pause)
2 Std.
Objekt I
VZ 41
VZ 41
VZ 41
TZ 19,5
Mo
07:00 - 14:00 Uhr
(Pause 12:00 - 13:00 Uhr)
6,5 Std.
07:00 - 14:00 Uhr
(Pause 12:00 - 13:00 Uhr)
6,5 Std.
07:00 - 14:00 Uhr
(Pause 12:00 - 13:00 Uhr)
6,5 Std.
07:00 - 09:00 Uhr
(keine Pause)
2 Std.
Di
07:00 - 14:00 Uhr
(Pause 12:00 - 13:00 Uhr)
6,5 Std.
07:00 - 14:00 Uhr
(Pause 12:00 - 13:00 Uhr)
6,5 Std.
07:00 - 14:00 Uhr
(Pause 12:00 - 13:00 Uhr)
6,5 Std.
07:00 - 09:00 Uhr
(keine Pause)
2 Std.
Mi
07:00 - 14:00 Uhr
(Pause 12:00 - 13:00 Uhr)
6,5 Std.
07:00 - 14:00 Uhr
(Pause 12:00 - 13:00 Uhr)
6,5 Std.
07:00 - 14:00 Uhr
(Pause 12:00 - 13:00 Uhr)
6,5 Std.
07:00 - 09:00 Uhr
(keine Pause)
2 Std.
Do
07:00 - 18:00 Uhr
(Pause 12:00 - 14:00 Uhr)
10 Std.
07:00 - 18:00 Uhr
(Pause 12:00 - 14:00 Uhr)
10 Std.
07:00 -18:00 Uhr
(Pause 12:00 - 14:00 Uhr)
10 Std.
07:00 - 13:30 Uhr
(keine Pause)
6,5 Std.
Fr
07:00 - 12:00 Uhr
(keine Pause)
5 Std.
07:00 - 12:00 Uhr
(keine Pause)
5 Std.
07:00 - 12:00 Uhr
(keine Pause)
5 Std.
07:00 - 12:00 Uhr
(keine Pause)
5 Std.
Sa
10:00 - 12:00 Uhr
(keine Pause)
2 Std.
10:00 - 12:00 Uhr
(keine Pause)
2 Std.
10:00 - 12:00 Uhr
(keine Pause)
2 Std.
10:00 - 12:00 Uhr
(keine Pause)
2 Std.
Objekt II
VZ 41
Dieser Plan ermöglicht, alle 4 bzw. 8 Mitarbeiter/innen an 5 Tagen plus 2 Std. am Samstag
einzusetzen.
Bei Öffnung am Samstag von nur einem Objekt, ergibt sich folgender Zeitplan:
-
1. Woche
2. Woche
3. Woche
4. Woche
1. und 2. Person
3. und 4. Person
5. und 6. Person
7. und 8. Person usw.
Bei diesem Modell fällt jeweils 1mal im Monat pro Mitarbeiter/in Samstagsdienst an.
Die Besetzung der Samstagsdienste kann durch die Mitarbeiter/innen selber organisiert
werden um so auch gegebenenfalls flexibel auf Urlaub, Krankheit etc. reagieren zu können.
Rollierendes System
Das rollierende System bedeutet vom Grundsatz, dass jedes Teammitglied nach einem vorher
festgelegten Plan und eindeutigen Regeln für einen bestimmten Prozessablauf die Rolle des
Team-Leaders übernimmt.
Eckpfeiler dieses Systems sind:
-
abwechselnde Leitung des Teams
Nutzung der unterschiedlichen Kompetenz einzelner Teammitglieder in bestimmten
Phasen
Zugewinn an Flexibilität bei verschiedenen Aufgabenprofilen während der
Teamarbeit.
Daher spricht sich Haug (1998, s.28) für das rollierende Führungsprinzip aus:
„ Lernen dagegen alle Mitglieder von Anfang an, sich Führungsaufgaben zu stellen, wenn im
Team ein Bedürfnis danach aufkommt, erhöht sich die Reaktionsfähigkeit, und es ist
gewährleistet, dass ein Team jederzeit handlungsfähig ist.“ Wenn ein Team keine eigenen
Selbststeuerungsinstrumente entwickelt bzw. entwickeln kann, wird Führung von außen zur
zwingenden Notwendigkeit, um den Teamerfolg zu ermöglichen.“
Und genau dieses Prinzip wurde bislang durch die bisherige Einwohnermeldeabteilung
ausgeübt. Die dort tätigen Mitarbeiterinnen beherrschen dieses Prinzip optimal.
Voraussetzung des vorgelegten Planes ist, dass der Stamm immer identisch mit dem Plan
sein muss, d.h.,
Objekt 1
Stamm: 3 VZ a 41 Std. wö.
= 123 Std. wö.
Objekt 2
Stamm: 2 VZ a 41 Std. wö. plus 1 TZ mit 32 Std. wö. = 114 Std. wö.
Die TZ 19,5 Std. und 24,5 Std. rollieren. Die TZ mit 24,5 Std. wö. muss immer in dem
Objekt eingesetzt werden, welche die wöchentlich geringere Stundenzahl hat.
Dieser Stamm kann auch nur parallel rollieren.
Nach dem vorgelegten Plan haben die Vollzeitkräfte wöchentlich in jedem Objekt 4,5 Std.
minus.
Beispielsweise:
Objekt 1
- 2 VZ je 4,5 Std. minus
- TZ mit 32 Std.
- TZ mit 24,5 Std.
=
=
=
insgesamt
9,0 Std. minus
+/- null
+/- null
Objekt 2
- 3 VZ je 4,5 Std. minus
- 1 TZ mit 19,5 Std.
=
=
insgesamt
13,5 Std. minus
+/- null
Dies bedeutet, dass wöchentlich insgesamt für beide Objekte 22,5 Std. Minusstunden
anfallen, ist 1 TZ.
Diese Minuszeiten geben Spielraum zur Abdeckung der nicht besetzten Zeiten zwischen
14.oo Uhr und 16.oo Uhr im Hinblick auf die telefonische Erreichbarkeit und noch
anfallender Nacharbeiten.
Vorlaufzeit
Die Vorlaufzeit morgens beträgt 15 bis 30 Minuten. Durch die Einrichtung eines
gemeinsamen Kennwortes kann 1 Mitarbeiter/in die Computer startbereit machen, so dass die
später eintreffenden Mitarbeiter/innen sofort nach Ankunft mit der Arbeit beginnen können.
Diese/r 1 Mitarbeiterin/er ist zudem in der Lage, falls es schon morgens zu Publikumsandrang
kommen sollte, dieses auch unverzüglich bedienen zu können. Auch die Pässe etc. können
schon vom Tresor zur Infotheke gebracht werden.
Der Wechsel zwischen den Standorten Liblar und Lechenich sollte in einem größeren Zyklus
stattfinden. Der Gedanke sei erlaubt, ob überhaupt ein Wechsel erforderlich ist. Die
Mitarbeiter könnten sich so besser im Team integrieren und sie können „ihren“ Arbeitsplatz
einrichten.
Zeiterfassung
Die Zeiterfassung ist entsprechend einzurichten.