Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
28.01.10, 07:01
Aktualisiert
28.01.10, 07:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 492/2009
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 14.09.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
09.02.2010
Anregung bzgl. Verringerung der Lärmbelästigung an der Ecke Herriger Straße
/Heddinghovener Straße
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 14.09.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
In einem ähnlich lautenden Antrag (A 378/ 2009) wurde auch eine Änderung einer
Radfahrerfurtmarkierung in den Einmündungsbereichen der Straßen am Kölner Ring gewünscht.
In meiner Vorlage hierzu habe ich auf die geltenden Vorschriften bei der Ausführung von
Markierungsarbeiten für die ausführenden Firmen hingewiesen.
Auch in der Herriger Straße verursachen im Einmündungsbereich zur Heddinghovener Straße die
neu angelegten Radfahrerfurten geringfügig höhere Abrollgeräusche durch überfahrende
Kraftfahrzeuge. Baulastträger der Herriger Straße (L 263) und Auftraggeber für die Aufbringung
der Markierung ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Eine Änderung der Markierung ist hier
wegen den eingehaltenen geltenden Vorschriften vom Landesbetrieb nicht beabsichtigt.
Eine Reduzierung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Herriger Straße im
Abschnitt zwischen Erper Straße und Heddinghovener Straße ist nicht statthaft weil in diesem
Straßenabschnitt keine schutzwürdigen Einrichtungen (wie Schule, Kindergarten oder
Seniorenheim etc.) liegen.
(Bösche)