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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Verringerung der Lärmbelästigung an der Ecke Herriger Straße /Heddinghovener Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
28.01.10, 07:01
Aktualisiert
28.01.10, 07:01
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Verringerung der Lärmbelästigung an der Ecke Herriger Straße /Heddinghovener Straße)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 492/2009 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 14.09.2009 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 09.02.2010 Anregung bzgl. Verringerung der Lärmbelästigung an der Ecke Herriger Straße /Heddinghovener Straße Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 14.09.2009 Stellungnahme der Verwaltung: In einem ähnlich lautenden Antrag (A 378/ 2009) wurde auch eine Änderung einer Radfahrerfurtmarkierung in den Einmündungsbereichen der Straßen am Kölner Ring gewünscht. In meiner Vorlage hierzu habe ich auf die geltenden Vorschriften bei der Ausführung von Markierungsarbeiten für die ausführenden Firmen hingewiesen. Auch in der Herriger Straße verursachen im Einmündungsbereich zur Heddinghovener Straße die neu angelegten Radfahrerfurten geringfügig höhere Abrollgeräusche durch überfahrende Kraftfahrzeuge. Baulastträger der Herriger Straße (L 263) und Auftraggeber für die Aufbringung der Markierung ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Eine Änderung der Markierung ist hier wegen den eingehaltenen geltenden Vorschriften vom Landesbetrieb nicht beabsichtigt. Eine Reduzierung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit auf 30 km/h in der Herriger Straße im Abschnitt zwischen Erper Straße und Heddinghovener Straße ist nicht statthaft weil in diesem Straßenabschnitt keine schutzwürdigen Einrichtungen (wie Schule, Kindergarten oder Seniorenheim etc.) liegen. (Bösche)