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Bürgerantrag (Anregung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
61 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
28.01.10, 07:01
Aktualisiert
28.01.10, 07:01
Bürgerantrag (Anregung) Bürgerantrag (Anregung)

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Inhalt der Datei

Herbert Steins Theodor- Heuss Str. 6 50374 Erftstadt ['ei: 17113 Herrn Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche und die Damen u. Herren des Rates Rathaus Holzdamm 10 50374 Erftstadt 28.08. 09 Beschwerde und Anregung nach § 24 GO NRW hier: Hundehaltung,Landes HundegesetzNRW Bezug: Ordnungsverfügung Rechts- und Ordnungsamt vom 16.07.2009 Frau Anton, Frau Karraß Hundegesetz für das Land Nordrhein - Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NR 18.12.2002 vom Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren des Rates, gegen die Auslegung des LHundG NRW durch Ihr Ordnungsamt führe ich Beschwerde gemäß § 24 GO NW Bearünduna: angeblich soll unser Hund, Mitlelschnauzer, 28.06.2009 eine Krankenpflegerin Mäxchen, 28 cm hoch, am morge des gebissen haben als diese unseren Sohn ader Haustreppe sitzend u. weinend offensichtlich überlaufen oder wegstoßen wollte um in Haus Theodor - Heuss Str. 6 zu kommen. Über den Vorfall gibt es unterschiedliche Aussagen. Bis heute liegt kein ärztlicher Nachweis über einen Hundebiss vor. Dazu stelle ich fest: Die gegen mich durch das Rechts- und Ordnungsamt ausgesprochene Ordnungsverfü ng nach dem Landeshundegesetz, entspricht nicht den Tatsachen und basiert offensichtl h auf einer Abwandlung oder Privatinterpretierung durch Ihr Amt. In der Sache selber verweise ich auf meinen Schriftverkehr mit dem Rechts- und Ordnungsamt vom 19.07.2009, vom 26.07.2009 sowie vom 27.08.2009 Ich bin erstaunt, dass meine Ausführungen nicht gehört werden, dass Ihr Amt ungeprü auch falsche Angaben für deren Zweck einer Ordnungsverfügung heranzieht. Weiter rege ich gemäß § 24 GO NRW an die Entscheidung über meine Beschwerde im Interesse der Erftstädter Hundehalter z veröffentlichen. Hochachtungsvoll 4i-/~ Herbert Steins