Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
61 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
28.01.10, 07:01
Aktualisiert
28.01.10, 07:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Herbert Steins Theodor-
Heuss Str. 6 50374 Erftstadt
['ei: 17113
Herrn
Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche
und
die Damen u. Herren des Rates
Rathaus
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
28.08.
09
Beschwerde und Anregung nach § 24 GO NRW
hier: Hundehaltung,Landes HundegesetzNRW
Bezug: Ordnungsverfügung Rechts- und Ordnungsamt vom 16.07.2009
Frau Anton, Frau Karraß
Hundegesetz für das Land Nordrhein - Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NR
18.12.2002
vom
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates,
gegen die Auslegung des LHundG NRW durch Ihr Ordnungsamt führe ich
Beschwerde gemäß § 24 GO NW
Bearünduna:
angeblich soll unser Hund, Mitlelschnauzer,
28.06.2009
eine Krankenpflegerin
Mäxchen, 28 cm hoch, am morge
des
gebissen haben als diese unseren Sohn ader
Haustreppe sitzend u. weinend offensichtlich überlaufen oder wegstoßen wollte um in Haus
Theodor - Heuss Str. 6 zu kommen.
Über den Vorfall gibt es unterschiedliche Aussagen.
Bis heute liegt kein ärztlicher Nachweis über einen Hundebiss vor.
Dazu stelle ich fest:
Die gegen mich durch das Rechts- und Ordnungsamt ausgesprochene Ordnungsverfü
ng
nach dem Landeshundegesetz, entspricht nicht den Tatsachen und basiert offensichtl h
auf einer Abwandlung oder Privatinterpretierung durch Ihr Amt.
In der Sache selber verweise ich auf meinen Schriftverkehr mit dem Rechts- und
Ordnungsamt vom 19.07.2009, vom 26.07.2009 sowie vom 27.08.2009
Ich bin erstaunt, dass meine Ausführungen nicht gehört werden, dass Ihr Amt ungeprü
auch falsche Angaben für deren Zweck einer Ordnungsverfügung heranzieht.
Weiter
rege ich gemäß § 24 GO NRW an
die Entscheidung über meine Beschwerde im Interesse der Erftstädter Hundehalter z
veröffentlichen.
Hochachtungsvoll
4i-/~
Herbert Steins