Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
10.02.10, 06:48
Aktualisiert
10.02.10, 06:48
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 512/2009
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 02.02.2010
Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Schulausschuss
Betrifft:
Termin
23.02.2010
Bemerkungen
Antrag bzgl. Umsetzung des EU-Programmes "Obst + Gemüse für Grundschüler" in
Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 23.09.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Um die gesündere Ernährung von Kindern zu ermöglichen und die Landwirtschaft zu stärken, stellt
die Europäische Union ab dem Schuljahr 2009/10 jährlich 90 Millionen Euro zur Umsetzung des
sog. „Schulobstprogramms“ zur Verfügung. Davon wird Deutschland ca. 20 Millionen Euro
erhalten, allerdings unter der Bedingung, dass auch der Bund bzw. die Länder einen ähnlich
hohen Eigenanteil beisteuern. Nachdem sich Bund und Länder zunächst nicht über die
Finanzierung einigen konnten, wurde inzwischen ein Kompromiss gefunden.
Nordrhein-Westfalen wird sich ab dem Frühjahr 2010 am Schulobstprogramm beteiligen. Aufgrund
der begrenzten Mittel wurde der Teilnehmerkreis zunächst auf die Grund- und Förderschulen
begrenzt, damit vor allem Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren an dem Programm partizipieren
können. Diese Festlegung gilt zunächst für die Schuljahre 2009/10 und 2010/11 und kann in
folgenden Jahren – abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln – auch auf andere Schulen
und Schulstufen ausgeweitet werden. Für den Schulträger ist die Teilnahme an dem Programm
kostenlos; lediglich ein geringer Personalkostenanteil für den Hausmeistereinsatz könnte anfallen.
Das Bewerbungsverfahren für die entsprechenden Schulen wurde am 15.12.2009 gestartet;
interessierte Schulen können sich online bis zum 31.01.2010 bewerben. Eine entsprechende
Information der Schulen erfolgte seitens des zuständigen Ministeriums für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Da
voraussichtlich nicht alle Schulen innerhalb des Programmes Berücksichtigung finden werden
können, werden bei der Auswahl der jeweiligen Schulen besondere Kriterien wie die Qualität der
pädagogischen Einbindung des Programms, das Engagement der Schule hinsichtlich der Themen
„Gesunde Ernährung/Gesundheitsförderung“ und auch das Vorliegen einer besonderen
Bedarfslage berücksichtigt. Darüber hinaus müssen die notwendigen Grundvoraussetzungen für
die Teilnahme am Schulobstprogramm (Benennung eines Ansprechpartners und pädagogische
Einbindung in den Schulalltag) erfüllt sein. Die gleichmäßige landesweite Verteilung
kooperierender Schulen wird ebenfalls angestrebt. Eine Benachrichtigung der ausgewählten
Schulen wird voraussichtlich Mitte Februar 2010 erfolgen. Die Belieferung der Schulen wird
voraussichtlich Mitte März starten.
Bei den zur Verteilung vorgesehenen Erzeugnissen handelt es sich um frisches Obst und Gemüse
einschließlich Bananen, wobei auch genussfertig, stückig vorbereitete und/oder verpackte Obstund Gemüseerzeugnisse (z. B. verpackte Apfel- oder Möhrenschnitze) einbezogen werden
können. Zusatzstoffe sind nicht erlaubt. Die Menge der abzugebenden Früchte ist auf 100 g täglich
pro Kind beschränkt.
Die Anlieferung der hygienisch und qualitativ einwandfreien Erzeugnisse erfolgt in Mehrwegkisten
an die Schulen und wird dort – unter Einbindung in den pädagogischen Schulalltag ggf. für den
Verzehr weiter vorbereitet und verteilt.
Unternehmen oder andere Einrichtungen, die Schulen mit Obst und Gemüse beliefern wollen,
bedürfen zu diesem Zweck einer Zulassung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und
Verbraucherschutz (LANUV). Ebenfalls ab Mitte Februar 2010 werden auf der Internetseite
www.schulobst.nrw.de die zugelassenen Lieferanten wie auch die teilnehmenden Schulen
veröffentlicht, damit diese direkt untereinander die Lieferbeziehungen klären und Lieferverträge
abschließen können. Muster für Zulassungs- und Lieferverträge sind der entsprechenden Richtlinie
des LANUV zu entnehmen.
Aus Erftstadt hat sich lediglich die Donatus-Grundschule um eine Teilnahme an dem Programm
beworben.
In Vertretung
(Erner)
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