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Antrag (Antrag bzgl. Umsetzung des EU-Programmes "Obst + Gemüse für Grundschüler" in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
11 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
10.02.10, 06:48
Aktualisiert
10.02.10, 06:48
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 512/2009 Az.: Amt: - 40 BeschlAusf.: - 40 Datum: 02.02.2010 Den beigefügten Antrag der CDU- Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 23.02.2010 Bemerkungen Antrag bzgl. Umsetzung des EU-Programmes "Obst + Gemüse für Grundschüler" in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 23.09.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Um die gesündere Ernährung von Kindern zu ermöglichen und die Landwirtschaft zu stärken, stellt die Europäische Union ab dem Schuljahr 2009/10 jährlich 90 Millionen Euro zur Umsetzung des sog. „Schulobstprogramms“ zur Verfügung. Davon wird Deutschland ca. 20 Millionen Euro erhalten, allerdings unter der Bedingung, dass auch der Bund bzw. die Länder einen ähnlich hohen Eigenanteil beisteuern. Nachdem sich Bund und Länder zunächst nicht über die Finanzierung einigen konnten, wurde inzwischen ein Kompromiss gefunden. Nordrhein-Westfalen wird sich ab dem Frühjahr 2010 am Schulobstprogramm beteiligen. Aufgrund der begrenzten Mittel wurde der Teilnehmerkreis zunächst auf die Grund- und Förderschulen begrenzt, damit vor allem Kinder im Alter von 6 bis 10 Jahren an dem Programm partizipieren können. Diese Festlegung gilt zunächst für die Schuljahre 2009/10 und 2010/11 und kann in folgenden Jahren – abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln – auch auf andere Schulen und Schulstufen ausgeweitet werden. Für den Schulträger ist die Teilnahme an dem Programm kostenlos; lediglich ein geringer Personalkostenanteil für den Hausmeistereinsatz könnte anfallen. Das Bewerbungsverfahren für die entsprechenden Schulen wurde am 15.12.2009 gestartet; interessierte Schulen können sich online bis zum 31.01.2010 bewerben. Eine entsprechende Information der Schulen erfolgte seitens des zuständigen Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Da voraussichtlich nicht alle Schulen innerhalb des Programmes Berücksichtigung finden werden können, werden bei der Auswahl der jeweiligen Schulen besondere Kriterien wie die Qualität der pädagogischen Einbindung des Programms, das Engagement der Schule hinsichtlich der Themen „Gesunde Ernährung/Gesundheitsförderung“ und auch das Vorliegen einer besonderen Bedarfslage berücksichtigt. Darüber hinaus müssen die notwendigen Grundvoraussetzungen für die Teilnahme am Schulobstprogramm (Benennung eines Ansprechpartners und pädagogische Einbindung in den Schulalltag) erfüllt sein. Die gleichmäßige landesweite Verteilung kooperierender Schulen wird ebenfalls angestrebt. Eine Benachrichtigung der ausgewählten Schulen wird voraussichtlich Mitte Februar 2010 erfolgen. Die Belieferung der Schulen wird voraussichtlich Mitte März starten. Bei den zur Verteilung vorgesehenen Erzeugnissen handelt es sich um frisches Obst und Gemüse einschließlich Bananen, wobei auch genussfertig, stückig vorbereitete und/oder verpackte Obstund Gemüseerzeugnisse (z. B. verpackte Apfel- oder Möhrenschnitze) einbezogen werden können. Zusatzstoffe sind nicht erlaubt. Die Menge der abzugebenden Früchte ist auf 100 g täglich pro Kind beschränkt. Die Anlieferung der hygienisch und qualitativ einwandfreien Erzeugnisse erfolgt in Mehrwegkisten an die Schulen und wird dort – unter Einbindung in den pädagogischen Schulalltag ggf. für den Verzehr weiter vorbereitet und verteilt. Unternehmen oder andere Einrichtungen, die Schulen mit Obst und Gemüse beliefern wollen, bedürfen zu diesem Zweck einer Zulassung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV). Ebenfalls ab Mitte Februar 2010 werden auf der Internetseite www.schulobst.nrw.de die zugelassenen Lieferanten wie auch die teilnehmenden Schulen veröffentlicht, damit diese direkt untereinander die Lieferbeziehungen klären und Lieferverträge abschließen können. Muster für Zulassungs- und Lieferverträge sind der entsprechenden Richtlinie des LANUV zu entnehmen. Aus Erftstadt hat sich lediglich die Donatus-Grundschule um eine Teilnahme an dem Programm beworben. In Vertretung (Erner) -2-