Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,6 kB
Datum
19.01.2010
Erstellt
17.02.10, 06:50
Aktualisiert
17.02.10, 06:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 2/2010
Az.:
Amt: - 40 BeschlAusf.: - - 40 - Datum: 04.01.2010
Beratungsfolge
Sportausschuss
Termin
19.01.2010
Finanz- und Personalausschuss
23.03.2010
Rat
25.03.2010
Betrifft:
Bemerkungen
Anregung auf Bezuschussung einer Überdachung am Clubhaus des V.f. B. Blessem
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen nicht zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 04.01.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit Datum vom 30.12.2009 ist hier der o. g. Antrag des VfB Blessem auf Zahlung eines
Investitionskostenzuschusses gemäß den Richtlinien für sporttreibende Vereine eingegangen. Der
VfB Blessem möchte eine Terassenüberdachung am Vereinsheim errichten, die auch als
Regenunterstand für die Zuschauerinnen und Zuschauer dienen soll. Gleichzeitig soll auch das
Dach des Vereinsheims saniert werden. Der Verein rechnet mit Kosten i. H. v. ca. 30.000,00 €; die
Arbeiten sollen größtenteils in Eigenleistung durchgeführt werden.
Gem. Ziffer 8 der o. g. Richtlinien können Investitionen über 2.500,00 € bis zur maximalen Höhe
von 120.000,00 € bis zu 25 % bezuschusst werden. Dabei gelten als Investitionen Neuerstellungen
von Immobilien, die der sportlichen Betätigung mittelbar und unmittelbar dienen.
Da dem Antrag kein Finanzierungsplan beiliegt (dieser wurde bereits nachgefordert) kann hier
noch keine Aussage über die Höhe des evtl. zu zahlenden Zuschusses getroffen werden.
Grundsätzlich schließen die städtischen Richtlinien die Übernahme von Kosten für Sanierungen
aus. Auch Eigenleistungen werden nicht bezuschusst. Zudem endet die Antragsfrist für
Investitionskostenzuschüsse am 30.06. des Vorjahres.
Neben diesen Informationen wurde dem VfB Blessem per Zwischenbescheid mitgeteilt, dass die
städtische Haushaltslage bei der Übernahme neuer freiwilliger Leistungen nur einen engen
Spielraum zulassen wird.
In Vertretung
(Erner)