Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
9,4 kB
Datum
04.03.2010
Erstellt
19.02.10, 07:00
Aktualisiert
19.02.10, 07:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 36/2010
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 14.01.2010
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
04.03.2010
Bemerkungen
Anregung bzgl. Vorschlag zur Änderung der Straßenreinigungssatzung
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 14.01.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Dem Vorschlag, die Straßenreinigungssatzung zu ändern kann nicht zugestimmt werden.
• Ein Verzicht auf eine generelle Streupflicht auf Gehwegen ist aus rechtlichen Gründen nicht
möglich. Falls die Streu- und Räumpflicht nicht auf die Anlieger übertragen wird, muss die
Stadt dieses in jedem Fall übernehmen. Eine Ausweitung des Winterdienstes auf die
Gehwege würde den finanziellen und personellen Rahmen der Stadt bei weitem
übersteigen. Hierbei ist auch zu bedenken, dass die Gehwege wesentlich intensiver und
häufiger gefegt-/gestreut werden müssen als die Fahrbahn. All das wäre dann auch von
den Anliegern zu bezahlen. Aus diesem Grund ist mir auch keine Stadt oder Gemeinde
bekannt, bei der der Winterdienst nicht zum größten Teil an die Anlieger übertragen wäre.
• Die Benutzung von Salz ist bei entsprechenden Wetterlagen erlaubt. Einer Räumung und
Abstumpfung ist im Normalfall aber der Vorzug zu geben.
Nach den Feststellungen der für die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung
zuständigen Mitarbeiter/innen werden die Vorschriften, in Bezug auf die Schneeräumung, durch
die Anlieger grundsätzlich beachtet.
(Dr. Rips)