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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Vorschlag zur Änderung der Straßenreinigungssatzung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
9,4 kB
Datum
04.03.2010
Erstellt
19.02.10, 07:00
Aktualisiert
19.02.10, 07:00
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Vorschlag zur Änderung der Straßenreinigungssatzung)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 36/2010 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 14.01.2010 Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin 04.03.2010 Bemerkungen Anregung bzgl. Vorschlag zur Änderung der Straßenreinigungssatzung Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 14.01.2010 Stellungnahme der Verwaltung: Dem Vorschlag, die Straßenreinigungssatzung zu ändern kann nicht zugestimmt werden. • Ein Verzicht auf eine generelle Streupflicht auf Gehwegen ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Falls die Streu- und Räumpflicht nicht auf die Anlieger übertragen wird, muss die Stadt dieses in jedem Fall übernehmen. Eine Ausweitung des Winterdienstes auf die Gehwege würde den finanziellen und personellen Rahmen der Stadt bei weitem übersteigen. Hierbei ist auch zu bedenken, dass die Gehwege wesentlich intensiver und häufiger gefegt-/gestreut werden müssen als die Fahrbahn. All das wäre dann auch von den Anliegern zu bezahlen. Aus diesem Grund ist mir auch keine Stadt oder Gemeinde bekannt, bei der der Winterdienst nicht zum größten Teil an die Anlieger übertragen wäre. • Die Benutzung von Salz ist bei entsprechenden Wetterlagen erlaubt. Einer Räumung und Abstumpfung ist im Normalfall aber der Vorzug zu geben. Nach den Feststellungen der für die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung zuständigen Mitarbeiter/innen werden die Vorschriften, in Bezug auf die Schneeräumung, durch die Anlieger grundsätzlich beachtet. (Dr. Rips)