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Bürgerantrag (Anregung 36/2010)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
04.03.2010
Erstellt
19.02.10, 07:00
Aktualisiert
19.02.10, 07:00
Bürgerantrag (Anregung 36/2010) Bürgerantrag (Anregung 36/2010)

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Inhalt der Datei

Helga Pennartz Im Grisfeld 21 50374 Erftstadt 07.01.2010 Stadt Erftstadt Bürgermeister Dr. Franz-Georg Holzdamm 10 50374 Erftstadt Rips Satzung über die Straßen reinigung in der Stadt Erftstadt i. d. Neufassung der 7. Änderung v. 27.12.2007 Hier: Winterwartung I Vorschlag zur Satzungsänderung Sehr geehrter Herr Dr. Rips, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, wie bereits in den zurückliegenden Jahren erkennbar und im Winter 2009/2010 nunmehr verstärkt erkennbar, erfolgt die auf die Grundstückseigentümer übertragene Winterwartung gem. § 4 vorgen. Satzung nicht in vollem Umfang, bzw. läuft in erheblichem Umfang dieser Satzung entgegen. So ist festzustellen, dass 1. lediglich ca. 80% der Bürgersteige zügig Schnee- und Eisfrei im Sinne der Satzung gehalten werden und damit einer Verkehrssicherungspflicht nicht in vollem Umfange nachgekommen wird, 2. dass fast ausschließlich sowie regelmäßig zur Schnee- und Eisfreihaltung Auftausalze in hohem Masse UA'<:fausgebracht werden, 3. das Maß von 1,5 m als Mindestmaß zur Schneefreihaltung auf Bürgersteigen deutlich unterschritten wird. Damit laufen diese Maßnahmen dem Umfang der übertragenen Winterwartungspflicht gern. § 4 der vorgenannten Satzung deutlich zu wieder. Erkennbar ist auch ein Trend unter einem Blick der zurückliegenden verstärkend darstellen. Jahre, dass die vorgenannten Maßnahmen sich jährlich -2- Offensichtlich erfolgt seitens der Ordnungsbehörden der Stadt Erftstadt, im Gegensatz zur stringenten Überwachung des ruhenden Verkehrs, eine diesbezügliche Duldung der Ordnungswidrigkeiten nach §§ 2,4 in Verbindung mit §6 der Satzung. Damit einhergehend ist der Verzicht einer Verfolgung der dort genannten Ordnungswidrigkeit gem. §6 zwangsläufig. Nach meiner Ansicht macht es keinen Sinn den Bürger mit einer Verordnung! Satzung, in diesem Fall mit einer Übertragung besagter Pflichten zu belasten, anderseits aber großzügig auf eine Kontrolle auf Einhaltung dieser Bürgerpflichten zu verzichten. Somit stellt sich die prinzipielle Frage nach einer Sinnhaftigkeit einer solchen Satzung, bzw. solcher Satzu ngsfrag mente. Darüberhinaus ist nach meiner Rechtsauffassung das Durchsetzen von berechtigten Schadenersatzansprüchen gegenüber einem Haftpflichtversicherer bei einem glättebedingten Sturz dann gefährdet, wenn nachgewiesen werden kann, dass seitens der Gemeinde über Jahre hin unterlassen wurde in dieser Angelegenheit kontrollierend - und korrigierend- tätig zu sein und demzufolge eine billigende Duldung vorherrscht. Ich schlage deshalb die Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Erftstadt i. d. Neufassung der 7. Änderung v. 27.12.2007 in folgender Form vor: . Entfall einer Forderung der schneefreien . generelle Schnee- und Eisfreihaltung auf Bürgersteigen, Zulassung zur Anwendung von Salzen und anderen auftauenden Mindestbreite Schaffung einer Schnee- und Eisfreihaltung und damit Verzicht auf eine Stoffen zur auf Bürgersteigen. Alternativ . Kontrolle der Einhaltung dieser Satzung durch die dort vorhandenen Ordnungskräfte, mit der Möglichkeit der Feststellung einer Ordnungswidrigkeit nach § 6 und damit einer Ertragserzielung in noch nicht bestimmter Höhe zu Gunsten des städtischen Haushaltes. Gerne bin ich bereit zur Ihrerseitigen Unterstützung in der Sache, den Vorschlag dem Rat der Stadt Erftstadt unter Inanspruchnahme von § 24 GO - Gemeindeordnung vorzutragen. Bitte lassen Sie es mich wissen, wie Sie vorgehen möchten. Mit !freundlichen Grüßen