Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Kindergartenbedarfsplan für die Gemeinde Inden)

Daten

Kommune
Inden
Größe
29 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Allgemeine Vorlage (Kindergartenbedarfsplan für die Gemeinde Inden) Allgemeine Vorlage (Kindergartenbedarfsplan für die Gemeinde Inden) Allgemeine Vorlage (Kindergartenbedarfsplan für die Gemeinde Inden) Allgemeine Vorlage (Kindergartenbedarfsplan für die Gemeinde Inden)

öffnen download melden Dateigröße: 29 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. 154/00/...... Der Bürgermeister Jugendamt Aktenzeichen 51 12 00 Wa. Beratungsfolge Sozial-, Sport- und Kulturausschuss Hauptausschuss Rat Termin Datum 07.11.2000 öffentlich TOP Ein Ja Nein Ent Bemerkungen 31.01.2001 07.02.2001 21.02.2001 Betrifft: Kindergartenbedarfsplan für die Gemeinde Inden Beschlußentwurf: Der Sozial-, Sport- und Kulturauschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Der Rat beschließt auf Empfehlung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses, die altersgemischte Gruppe II in der Tageseinrichtung Lamersdorf zum 01.08.2001 in eine Hortgruppe umzuwandeln. Gleichzeitig werden bis zu neun Kindergartenkinder Übermittag betreut. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Aus zeitlichen Gründen sind die entsprechenden Anträge umgehend bereits vor der Ratssitzung am 21.02.2001 zu stellen. Begründung: Aufgrund der rückläufigen Entwicklung der Bedarfszahlen im Kindergartenbereich sowie des ansteigenden Bedarfs an Betreuung für schulpflichtige Kinder beschloss der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 26.03.1998 in der Tageseinrichtung für Kinder zum Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.1998 eine Regelgruppe in eine altersgemischte Gruppe II umzuwandeln. Da abzusehen war, dass langfristig der Bedarf im Bereich der Versorgung der schulpflichtigen Kinder mit nur einer Gruppe nicht gedeckt werden könnte, sollte die Option für eine weitere Gruppe beantragt werden. In 1999 konnten zunächst alle angemeldeten Kinder berücksichtigt werden, so dass hiervon auch im Hinblick auf den Rechtsanspruch im Kindergartenbereich abgesehen wurde. Seit 01.01.2000 waren alle Plätze für Schulkinder besetzt. Zum Beginn des Kindergartenjahres 2000/01 wurden zunächst keiner der vorhandenen Plätze für Schulkinder frei, da diese überwiegend von Schulneulingen des vorherigen Schuljahres besetzt waren. Unter den zum 01.08.2000 neu angemeldeten Schulkindern waren auch einige Geschwisterkinder von Schulkindern, die bereits einen Platz in der altersgemischten Gruppe II hatten. Diese konnten aber mangels fehlender Plätze nicht aufgenommen werden, so dass die Eltern sich um eine andere Unterbringungsmöglichkeit bemühen mussten. Die Schulkinder, die bereits die Einrichtung besuchten, wurden in diesen Fällen abgemeldet, die frei werdenden Plätze umgehend mit anderen angemeldeten Kindern besetzt. Eine andere Lösung durch Schaffung einer weiteren AG II kam zu diesem Zeitpunkt nicht in Frage, da die vorhandenen Plätze alle für Kindergartenkinder benötigt wurden. In der Sitzung des Sozial-, Sport- und Kulturausschusses am 27.10.1999 wurde zuletzt eine Übersicht über die Situation in den gemeindlichen Tageseinrichtungen für Kinder gegeben. Um eine aktuelle Grundlage für die Bedarfsentwicklung in den nächsten Jahren zu haben, wurden daher mit Stichtag 31.07.2000 die Bedarfszahlen aktualisiert. T561.DOC .. . VorlageSeite ../ 2 Dabei erfolgte die Zusammenfassung wieder in zwei Bereichen, zum einen Pier und Schophoven (Tabelle Inden I), zum anderen die restlichen Ortsteile Frenz, Inden, Inden/Altdorf, Lamersdorf und Lucherberg mit den Altorten Inden und Altdorf (Tabelle Inden II). Auch der Kreis Düren wird beginnend mit dem Jahr 2000 zukünftig eine jährliche Fortschreibung durchführen, um zukünftig schneller auf etwaige Veränderungen in der Bevölkerungszahl von Kindern im Kindergartenalter reagieren zu können. Bei der Berechnung des Bedarfs an Kindergartenplätzen geht man davon aus, dass rund 95 % der altersmäßig in Frage kommenden Kinder einen Platz in Anspruch nehmen. Aufgrund des Rechtsanspruches ist auch die Zahl der Kinder, die im Laufe eines Kindergartenjahres altersmäßig hinweinwachsen, zu berücksichtigen. Dabei geht man von 45 % der in Frage kommenden Kinder aus. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sich hierbei um eine durchaus realistische Größe handelt. In Klammern stehen zum Vergleich die Zahlen Stand 31.07.1999, um die Entwicklung zu verdeutlichen. Inden I Gesamt 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 Pier 38 (35) 30 (33) 32 (28) 40 Schophoven 18 (14) 17 (15) 20 (20) 17 Gesamt 56 (53) 47 (46) 48 (48) 57 zzgl. hineinwachs. Jahrgang 15 (15) 19 (18) 23 95 % 3 Jahrgänge 53 (47) 45 (45) 46 (46) 7 (7) 9 (8) 10 60 (54) 54 (53) 56 75 75 75 + 15 + 21 +19 45 % hineinwachsend Bedarf vorhandene Plätze Differenz 54 Festzustellen ist, dass trotz leicht steigender Kinderzahlen eine mehr als ausreichende Versorgung mit Kindergartenplätzen gegeben ist. In Pier wurde die genehmigte Umwandlung einer Regelgruppe in eine altersgemischte Gruppe zum 01.08.1999 nicht durchgeführt. Es besteht allerdings die Genehmigung des Jugendamtes im Nachmittagsbereich Schulkinder zu betreuen. Um Kürzungen im Personal- oder Betriebskostenbereich zu vermeiden, wurde von Seiten des Kreisjugendamtes überlegt, Kinder aus der Gemeinde Langerwehe, die einen Kindergartenplatz benötigen, im Rahmen einer überregionalen Nutzung freier Kapazitäten in den Einrichtungen in Pier und Schophoven unterzubringen. Die Kosten für den Transport der Kinder sollten lt. Beschluss des Jugendhilfeausschusses durch den Kreis übernommen werden. Allerdings wurde dieses Angebot durch die Eltern aus Langerwehe nicht angenommen. Die Dringlichkeit der Unterbringung des jeweiligen Kindes in einer Kindertageseinrichtung war dann nicht mehr gegeben. Zur Zeit werden beim Kreisjugendamt die Bedarfszahlen für den Bereich Pier und Schophoven überarbeitet, danach soll eine Entscheidung getroffen werden, wie bzgl. der weiteren Bezuschussung der Betriebskosten vorgegangen wird. Diesbezüglich ist von Seiten des Kreisjugendamtes für Anfang Februar auch ein Gespräch mit dem Träger der Einrichtungen über die weitere Vorgehensweise geplant, zu dem auch der Bürgermeister eingeladen werden soll. T561.DOC .. . VorlageSeite ../ 3 Inden II Gesamt Altdorf 2000/01 2001/02 2002/03 2003/04 -- -- -- -- Frenz 19 (19) 20 (19) 13 (11) 14 Inden 6 (7) 4 (5) 4 (4) 7 121 (115) 120 (118) 99 (94) 101 Lamersdorf 32 (32) 37 (27) 23 (22) 21 Lucherberg 36 (34) 31 (33) 31 (23) 29 214 (200) 192 (202) 170 (164) 172 65 (70) 42 (39) 65 203 (190) 182 (192) 162 (156) 29 (32) 19 (18) 29 232 (229) 201 (210) 191 220 220 220 12 -19 -29 Inden/Altdorf Gesamt zzgl. hineinwachs. Jahrgang 95 % 3 Jahrgänge 45 % hineinwachsend Bedarf vorhandene Plätze Bedarf 163 220 Der Bereich Inden II verfügt über 220 Kindergartenplätze. Zum 01.08.1999 konnten alle für die gemeindlichen Kindergärten angemeldeten Kindergartenkinder aufgenommen werden. Zum jetzigen Zeitpunkt sind alle Plätze im Kindergartenbereich besetzt. Wie aus dem Vergleich der Bedarfszahlen 31.07.1999 zu 31.07.2000 ersichtlich ist, ist die Zahl der Kinder im Kindergartenalter in allen Jahrgängen, mit geringen Ausnahmen im Kindergartenjahr 2001/2002 gestiegen. Allerdings ist die absolute Zahl der Kinder im Kindergartenalter in den folgenden Jahren grundsätzlich stark rückläufig. Hier folgt auch Inden dem allgemeinen Trend. Weiterhin stehen ab dem Kindergartenjahr 2001/2002 auch im Bereich Inden II erheblich mehr Kindergartenplätze zur Verfügung als benötigt werden. Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz kann daher in jedem Fall erfüllt werden. Zusätzlich ist festzuhalten, dass sich für Lucherberg separat gesehen, der Bedarf von 37 Plätzen (2000/01) über 35 Plätzen (2001/02) zu 33 Plätzen (2002/03) entwickelt. In Lucherberg sind igs. 40 Plätze vorhanden, fünf für behinderte Kinder und 35 Regelplätze. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass im Bereich der Betreuung von Schulkinder der Bedarf weiterhin wächst. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen bereits 13 Neuanmeldungen für das Kindergartenjahr 2001/02 vor, die nach dem augenblicklichen Stand alle nicht berücksichtigt werden könnten, weil keine Schulkinderplätze frei werden. Diese Zahl dürfte weiterhin ansteigen, da auch zukünftig immer wieder Kinder aus der Übermittagbetreuung im Kindergarten herauswachsen und nach der Einschulung ebenfalls eine entsprechende Betreuung benötigen. Um dieses Problem zu lösen, würde zum einen die Möglichkeit bestehen, eine weitere altersgemischte Gruppe II einzurichten, wie dies auch bereits einmal als Option angedacht wurde. In T561.DOC .. . VorlageSeite ../ 4 diesem Fall würden fünfzehn Kindergartenplätze wegfallen und zehn Plätze für Schulkinder neu geschaffen werden. Damit ständen je 20 Kindergarten- und Schulkindplätze für eine Ganztagesbetreuung zur Verfügung. Allerdings würde dies dazu führen, dass eine Teilzeitergänzungskraftstelle (z. Z. 26,0 Std.) in eine Vollzeitstelle als zweite sozialpädagogische Fachkraft umgewandelt werden muss, was in jedem Fall zu höheren Personalkosten führen wird. Dass nach Erlass des Ministeriums für Frauen, Jugend Familie und Gesundheit NW vom 28.05.1999 eine Umwandlung von Kindergartenplätzen in Hortplätze nur noch dann möglich, wenn im Jugendamtsbezirk (gesamter Kreis Düren) zum einen der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz erfüllt ist und zum anderen die Umwandlung für den Jugendamtsbezirk kostenneutral erfolgt, d. h., dass dies nicht zu einer Erhöhung der Landeszuschüsse bei den Betriebskosten (z. B. durch zusätzlich benötigtes Personal) führen darf. Dies bedeutet auch, dass zusätzlich entstehende Kosten in voller Höhe allein durch den Träger der Einrichtung zu übernehmen wären. Jedoch würde das Angebot von 20 Übermittagsplätzen für Kindergartenkinder den derzeitig absehbaren Bedarf übersteigen. Zum anderen bestünde die Möglichkeit, die altersgemischte Gruppe II in eine Hortgruppe umzuwandeln. Diese Gruppe würde dann nur von Schulkindern besucht werden. Hierdurch würden zehn Plätze für Kindergartenkinder wegfallen. In diesem Fall wären personell keine Veränderungen erforderlich, da die für die Altersgemischte Gruppe II der gleiche Personalschlüssel gilt wie für die Hortgruppe. Nach neuerer Handhabung des Jugendamtes ist es auch in diesem Fall möglich, zusätzlich bis zu neun Kindergartenkinder Übermittag zu betreuen. Hierfür wären 7,5 Stunden zusätzlich für Fachoder Ergänzungskräfte anzusetzen, die allerdings in voller Höhe bei den Betriebskosten bezuschusst werden könnten. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre diese Anzahl an Plätzen ausreichend, da außerdem in Frenz Übermittagbetreuung angeboten wird. Darüber hinaus handelt es sich bei der integrativen Gruppe in Lucherberg ebenfalls um eine Tagesstättengruppe. Sollte sich darüber hinaus ein weiterer Bedarf herauskristallisieren, bestünde weiterhin die Möglichkeit, die einzige Ganztagsgruppe in eine Tagestättengruppe umzuwandeln. Es würden dann fünf weitere Kindergartenplätze wegfallen. In diesem Fall wäre gegebenenfalls zusätzlich zu den 7,5 Std. Übermittagbetreuung noch eine weitere Anhebung der Stundenzahl um fünf weitere Stunden auf Vollzeit erforderlich. Da es sich hierbei dann aber immer noch um eine reine Kindergartengruppe handeln würde, könnten auch diese zusätzlichen Kosten in voller Höhe im Rahmen der Betriebskosten berücksichtigt werden. Im Hinblick auf die rückläufigen Kinderzahlen im Kindergartenalter sowie die damit verbundene Bedarfsüberdeckung im Bereich Inden II und die steigende Anzahl an Betreuungsbedarf für Schulkinder wird daher vorgeschlagen, die bestehende altersgemischte Gruppe II zum 01.08.2001 in eine Hortgruppe umzuwandeln und gleichzeitig für bis zu neun Kindergartenkinder Übermittagbetreuung anzubieten. Hierzu muss die Anerkennung des Bedarfs und die Genehmigung durch den Jugendhilfeauschuss des Kreises Düren sowie die Zustimmung des Landes zur Umwandlung durch den Landschaftsverband eingeholt werden. Da bereits bei Einrichtung der altersgemischten Gruppe II ein Werkraum eingerichtet wurde, entstehen hierfür keine Kosten. Es würden lediglich für die zusätzlichen zehn Schulkinder neue Tische und Stühle in entsprechender Höhe benötigt werden. Kosten hierfür entstünden in Höhe von rund 5.500,00 DM. Da allerdings seit einigen Jahren aufgrund des Alters das vorhandene Mobiliar schrittweise erneuert wird, könnten die Tische und Stühle zumindest teilweise im Rahmen dieser Maßnahme beschafft werden. T561.DOC .. .