Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,5 kB
Datum
04.03.2010
Erstellt
19.02.10, 07:00
Aktualisiert
19.02.10, 07:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 35/2010
Az.: 6500-24
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 270 Datum: 14.01.2010
Den beigefügten Antrag Ortsbürgermeisterin Frau Siebolds leite ich an die zuständigen Ausschüsse
weiter.
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
Termin
04.03.2010
Bemerkungen
Antrag bzgl. Durchführung des Winterdienstes auf dem Hubert-Vilz-Platz durch die
Stadt
Bezug: Änderung der Straßenreinigungssatzung , Anlage 2
Finanzielle Auswirkungen:
Der Eigenanteil von 10 % der Gebühren ist vom Eigenbetrieb Straßen zu tragen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 14.01.2010
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Hubert-Vils-Platz ist aufgrund seiner Abseitslage weder extrem befahren, noch extrem
gefährlich. Beide Kriterien müssen für Straßen erfüllt sein, damit eine Streupflicht der Stadt
begründbar ist.
Entsprechend der Straßenreinigungssatzung müssen die Anlieger bei Schnee- oder Eisglätte den
Gehweg bzw. den Gehstreifen (wenn keine Gehwege vorhanden) für die Fußgänger freihalten.
Daher sollte die Erreichbarkeit der Kirche und der anderen Gebäude immer gegeben sein.
Der beantragte Winterdienst bezieht sich nicht auf die gesamte Platzfläche, sondern nur auf eine
Straßenbreite von ca. 5 m. Gleichfalls ist auch der Stichweg zum Hans-Kadner-Platz nicht mit
einbezogen. Sollten auf dem Platz Veranstaltungen durchgeführt werden, so sind
selbstverständlich die Veranstalter verpflichtet, die Zugangsmöglichkeiten bei Glätte intensiv
freizuhalten.
Da die Anlieger bei der Übernahme der Straße in den Winterdienst mit Gebühren belastet würden,
beabsichtige ich die Eigentümer anzuschreiben, um ein Meinungsbild hinsichtlich des
Einverständnisses zu erstellen. Sollte die Mehrheit den Antrag befürworten, so werden ich dem
Rat eine Übernahme des Hubert – Vils – Platzes (aber nur der Straßenfläche) in den Streuplan
vorschlagen.
(Dr. Rips)