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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Errichtung eines Zebrastreifen am Kreisverkehr Köttinger Straße/Klosengartenstraße/Peter-May-Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
19.02.10, 07:00
Aktualisiert
19.02.10, 07:00
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Errichtung eines Zebrastreifen am Kreisverkehr Köttinger Straße/Klosengartenstraße/Peter-May-Straße)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 589/2009 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 05.11.2009 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 09.02.2010 Anregung bzgl. Errichtung eines Zebrastreifen am Kreisverkehr Köttinger Straße/Klosengartenstraße/Peter-May-Straße Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.11.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Um zu beurteilen, ob an dem Kreisverkehr Peter-May-Straße/ Köttinger Straße/ Klosengartenstraße/ Paul-Klee-Straße die Einrichtung von Fußgängerüberwegen sinnvoll ist, habe ich mit der Kreispolizeibehörde, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Landesbetrieb Straßenbau als Baulastträger der L 163 mehrere Ortstermine abgehalten. Aufgrund der Lage des Kreisverkehrsplatzes außerhalb der Bebauung muss er als sogenannter „außerortsKreisverkehrsplatz“ eingestuft werden. Bei dieser Art von Kreisverkehren dürfen lt. einer Empfehlung der Kreispolizeibehörden, des Kreises Euskirchen und des Rhein-Erft-Kreises keine Fußgängerüberwege oder Radfahrerfurten rundum angelegt werden. Um zu verdeutlichen, dass die in den Straßenästen querenden Fußgänger und Radfahrer vorfahrtsmäßig dem Kfz-Verkehr untergeordnet sind, habe ich bereits hier die entsprechenden Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 205) angeordnet und zusätzliche Blockmarkierungen an den Querungsstellen aufmarkieren lassen. Ebenso wurde der Kreisverkehr von mir beleuchtet. . (Dr. Rips)