Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
19.02.10, 07:00
Aktualisiert
19.02.10, 07:00
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 589/2009
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 05.11.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
09.02.2010
Anregung bzgl. Errichtung eines Zebrastreifen am Kreisverkehr Köttinger
Straße/Klosengartenstraße/Peter-May-Straße
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.11.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Um zu beurteilen, ob an dem Kreisverkehr Peter-May-Straße/ Köttinger Straße/
Klosengartenstraße/ Paul-Klee-Straße die Einrichtung von Fußgängerüberwegen sinnvoll ist, habe
ich mit der Kreispolizeibehörde, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Landesbetrieb Straßenbau als
Baulastträger der L 163 mehrere Ortstermine abgehalten. Aufgrund der Lage des
Kreisverkehrsplatzes außerhalb der Bebauung muss er als sogenannter „außerortsKreisverkehrsplatz“ eingestuft werden. Bei dieser Art von Kreisverkehren dürfen lt. einer
Empfehlung der Kreispolizeibehörden, des Kreises Euskirchen und des Rhein-Erft-Kreises keine
Fußgängerüberwege oder Radfahrerfurten rundum angelegt werden.
Um zu verdeutlichen, dass die in den Straßenästen querenden Fußgänger und Radfahrer
vorfahrtsmäßig dem Kfz-Verkehr untergeordnet sind, habe ich bereits hier die entsprechenden
Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 205) angeordnet und zusätzliche Blockmarkierungen an den
Querungsstellen aufmarkieren lassen. Ebenso wurde der Kreisverkehr von mir beleuchtet.
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(Dr. Rips)