Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Satzung über die Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 6 BauGB für den bebauten Bereich Bahnhof Frenz - Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (Satzung über die Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 6 BauGB für den bebauten Bereich Bahnhof Frenz
- Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 8,7 kB

Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 06.03.2007 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 21.03.2007 Rat 28.03.2007 TOP Ein Ja Nein 345/2007 Ent Bemerkungen Betrifft: Satzung über die Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 6 BauGB für den bebauten Bereich Bahnhof Frenz - Satzungsbeschluss Beschlussentwurf: Der in Anlage beigefügte Entwurf zur Satzung über die Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 6 BauGB wird als Satzung beschlossen. Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 29.03.2006 wurde beschlossen, die o.a. Satzung zu erarbeiten. Zielsetzung ist die Schaffung von Baurecht im Bereich der Grundstücke an der K34 in Höhe des Bahnhofs Frenz. Entsprechend den Vorgaben des BauGB’s wurden die betroffenen Behörden beteiligt und der Entwurf der Satzung öffentlich ausgelegt. Die einzig eingegangene Stellungnahme des Kreises Düren führte zu einer Überarbeitung der Satzung insofern, dass die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege und des Amtes für Wasser, Abfall und Umwelt eingestellt wurden. Der überarbeite Entwurf kann nun als Satzung beschlossen werden. Mit dieser Satzung wird die Zulässigkeit von Wohnbauvorhaben im Einzelfall gem. § 35, Abs. 2 ermöglicht. Diesen Vorhaben kann nicht mehr vorgehalten werden, dass sie im Widerspruch zu den Ausweisungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden stehen oder die Verfestigung einer Splittersiedlung zu befürchten ist. Alle weiteren Belange sind im Rahmen der Baugenehmigung zu überprüfen und können dem Vorhaben entgegengehalten werden. Hierzu gehören u.a. auch die Belange des Naturschutzes. Eine detaillierte Überprüfung inklusive entsprechender Festlegungen von Kompensationsmaßnahmen obliegt somit dem Bauherrn im Baugenehmigungsverfahren. Dies beinhaltet auch die Überprüfung eines Hinweises auf ein Steinkauz-Vorkommen. Sollte der Steinkauz im Garten des Antragssteller ein Habitat haben, ist selbst mit dieser Satzung eine Bebauung nicht möglich.