Daten
Kommune
Inden
Größe
8,7 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
06.03.2007
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
21.03.2007
Rat
28.03.2007
TOP Ein Ja
Nein
345/2007
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Satzung über die Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 6 BauGB für den
bebauten Bereich Bahnhof Frenz
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der in Anlage beigefügte Entwurf zur Satzung über die Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben
nach § 35 Abs. 6 BauGB wird als Satzung beschlossen.
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Gemeindeplanung und –entwicklung am 29.03.2006 wurde
beschlossen, die o.a. Satzung zu erarbeiten. Zielsetzung ist die Schaffung von Baurecht im Bereich
der Grundstücke an der K34 in Höhe des Bahnhofs Frenz. Entsprechend den Vorgaben des
BauGB’s wurden die betroffenen Behörden beteiligt und der Entwurf der Satzung öffentlich
ausgelegt. Die einzig eingegangene Stellungnahme des Kreises Düren führte zu einer Überarbeitung
der Satzung insofern, dass die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege und des Amtes
für Wasser, Abfall und Umwelt eingestellt wurden.
Der überarbeite Entwurf kann nun als Satzung beschlossen werden.
Mit dieser Satzung wird die Zulässigkeit von Wohnbauvorhaben im Einzelfall gem. § 35, Abs. 2
ermöglicht. Diesen Vorhaben kann nicht mehr vorgehalten werden, dass sie im Widerspruch zu den
Ausweisungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Inden stehen oder die Verfestigung einer
Splittersiedlung zu befürchten ist.
Alle weiteren Belange sind im Rahmen der Baugenehmigung zu überprüfen und können dem
Vorhaben entgegengehalten werden. Hierzu gehören u.a. auch die Belange des Naturschutzes. Eine
detaillierte Überprüfung inklusive entsprechender Festlegungen von Kompensationsmaßnahmen
obliegt somit dem Bauherrn im Baugenehmigungsverfahren. Dies beinhaltet auch die Überprüfung
eines Hinweises auf ein Steinkauz-Vorkommen. Sollte der Steinkauz im Garten des Antragssteller
ein Habitat haben, ist selbst mit dieser Satzung eine Bebauung nicht möglich.