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Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierung des Jugendamtes - Maßnahme 76 Fonds "Cents für Pänz")

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
20.09.10, 18:58
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierung des Jugendamtes - Maßnahme 76
Fonds "Cents für Pänz") Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierung des Jugendamtes - Maßnahme 76
Fonds "Cents für Pänz")

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat II/512 Termin ö. S. 05.10.2010 X 26.10.2010 X 09.11.2010 X Andreas Großhennrich (Verfasser/in) (Amt/Aktenzeichen) 358/2010 nö. S. TOP 3 26 26.08.2010 (Datum) BETREFF: Haushaltskonsolidierung des Jugendamtes - Maßnahme 76 Fonds "Cents für Pänz" VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Rat HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der HFA / Rat beschließt: Eine Übertragung der Verwaltung des Fonds „Cents for Pänz“ an die Initiatoren ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht möglich und verbleibt daher in der bisherigen Form als Aufgabe im Jugendamt. alternativ: Der Fonds „Cents für Pänz“ wird nach Auszahlung der zur Zeit vorhandenen Spendenmittel eingestellt. -1- ERLÄUTERUNGEN: Der Fonds „Cents für Pänz“ leistet Unterstützung bei individuellen Förderbedarfen von Kindern und Jugendlichen deren Unterhaltsverpflichtende nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen und kein Anspruch auf gesetzliche Leistungen besteht. Gefördert wird die Teilnahme von Kindern und jugendlichen an Ferienprogrammen, Projekten u.ä.. Das vom Jugendamt zu verteilende Spendenaufkommen betrug im Jahr 2009 ca. 10.000 €. Dieser erhebliche Betrag bringt einerseits ein hohes Vertrauen der Spender gegenüber der Verwaltung / dem Jugendamt zum Ausdruck und ist andererseits eine erhebliche Förderung der Kinder und Jugendlichen. Die Weitergabe der Spendenbeträge erfolgt durch das Jugendamt aufgrund der Kenntnis von materiellen, bzw. familiären Notlagen. Die Kenntnis hierüber hat das Jugendamt in Ausübung seiner Tätigkeit als öffentlicher Träger der Jugendhilfe erlangt. Eine Übermittlung dieser Daten an einen Dritten ist nur unter sehr eng gefassten Bedingungen zulässig. Ohne eine Weitergabe der personenbezogenen Daten und Darstellung der inhaltlichen Notwendigkeit, ist allerdings die bisherige Fördersystematik nicht mehr beizubehalten Aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in den §§ 67 ff. SGB X ist eine Rückübertragung des Fonds an die Karnevalsgesellschaft Blau-Weiss Sinnersdorf nicht zulässig. Bei einer Umsetzung des Konsolidierungsvorschlages müsste daher auf diese sinnvolle familien- und jugendhilfepolitische Förderung verzichtet werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Verwaltung des Fonds „Cents for Pänz“ in der bisherigen Form beizubehalten. Durch die Beratungsfirma wurde ein Einsparpotential von 750 € beziffert. -2-