Daten
Kommune
Pulheim
Größe
16 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
20.09.10, 18:58
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Jugendhilfeausschuss
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
II/512
Termin
ö. S.
05.10.2010
X
26.10.2010
X
09.11.2010
X
Andreas
Großhennrich
(Verfasser/in)
(Amt/Aktenzeichen)
358/2010
nö. S. TOP
3
26
26.08.2010
(Datum)
BETREFF:
Haushaltskonsolidierung des Jugendamtes - Maßnahme 76
Fonds "Cents für Pänz"
VERANLASSER/IN
ANTRAGSTELLER/IN:
Rat
HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN:
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
wenn ja:
Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt:
€
davon:
- im Haushalt des laufenden Jahres:
€
- in den Haushalten der folgenden Jahre:
Jahr:
Jahr:
Jahr:
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
wenn nein:
Finanzierungsvorschlag:
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der HFA / Rat beschließt:
Eine Übertragung der Verwaltung des Fonds „Cents for Pänz“ an die Initiatoren ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht möglich und verbleibt daher in der bisherigen Form als Aufgabe im
Jugendamt.
alternativ:
Der Fonds „Cents für Pänz“ wird nach Auszahlung der zur Zeit vorhandenen Spendenmittel eingestellt.
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ERLÄUTERUNGEN:
Der Fonds „Cents für Pänz“ leistet Unterstützung bei individuellen Förderbedarfen von Kindern und
Jugendlichen deren Unterhaltsverpflichtende nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen und
kein Anspruch auf gesetzliche Leistungen besteht. Gefördert wird die Teilnahme von Kindern und
jugendlichen an Ferienprogrammen, Projekten u.ä..
Das vom Jugendamt zu verteilende Spendenaufkommen betrug im Jahr 2009 ca. 10.000 €. Dieser
erhebliche Betrag bringt einerseits ein hohes Vertrauen der Spender gegenüber der Verwaltung /
dem Jugendamt zum Ausdruck und ist andererseits eine erhebliche Förderung der Kinder und Jugendlichen.
Die Weitergabe der Spendenbeträge erfolgt durch das Jugendamt aufgrund der Kenntnis von materiellen, bzw. familiären Notlagen. Die Kenntnis hierüber hat das Jugendamt in Ausübung seiner
Tätigkeit als öffentlicher Träger der Jugendhilfe erlangt. Eine Übermittlung dieser Daten an einen
Dritten ist nur unter sehr eng gefassten Bedingungen zulässig. Ohne eine Weitergabe der personenbezogenen Daten und Darstellung der inhaltlichen Notwendigkeit, ist allerdings die bisherige
Fördersystematik nicht mehr beizubehalten
Aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in den §§ 67 ff. SGB X ist eine Rückübertragung des Fonds an die Karnevalsgesellschaft Blau-Weiss Sinnersdorf nicht zulässig. Bei einer
Umsetzung des Konsolidierungsvorschlages müsste daher auf diese sinnvolle familien- und jugendhilfepolitische Förderung verzichtet werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Verwaltung des Fonds „Cents for Pänz“ in der bisherigen
Form beizubehalten.
Durch die Beratungsfirma wurde ein Einsparpotential von 750 € beziffert.
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