Daten
Kommune
Pulheim
Größe
26 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
20.09.10, 18:58
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Stichworte
Inhalt der Datei
o
Beantragt werden kann eine Zuwendung
von einer pädagogischen Fachkraft (z. B.
LehrerIn, ErzieherIn, SozialarbeiterIn oder
Angehörige ähnlicher Professionen) aus einer Einrichtung der Schule oder Jugendhilfe,
die sowohl die pädagogische Notwendigkeit
nachvollziehbar kurz skizziert als auch einen
Vorschlag über die Höhe der Zuwendung
unterbreitet.
o
Zuwendungen werden gewährt für Kinder
und Jugendliche, die ihren Wohnsitz in Pulheim haben.
o
In der Regel soll ein Eigenbeitrag der Sorgeberechtigten zu der geförderten Maßnahme geleistet werden.
o
Der Fonds wird treuhänderisch vom Jugendamt
der Stadt Pulheim verwaltet und unterliegt der
Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der
Stadt Pulheim.
Über die Vergabe der Finanzmittel entscheidet das Jugendamt nach pflichtgemäßem Ermessen.
o
In Zweifelsfragen ist die Bürgermeisterin/der
Bürgermeister der Stadt Pulheim entscheidungsbefugte Stelle.
Für die Vergabe der Mittel aus diesem Fonds
gelten folgende Grundsätze:
o
Ein Rechtsanspruch auf Förderung aus diesem Fonds besteht nicht.
o
Anträge auf Zuwendung aus diesem Fonds,
die den oben genannten Kriterien entsprechen, sind schriftlich zu stellen an die
Der Fonds „Cents für Pänz“ stellt finanzielle
Mittel zur Verfügung, um Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, die
selber oder deren Eltern sich in einer vorübergehenden oder dauernden finanziellen und/oder
sozialen Notlage befinden, die Teilnahme an
pädagogisch sinnvollen und notwendigen Projekten und Maßnahmen zu ermöglichen. Die Maßnahmen sollen geeignet sein, das Kind oder den
Jugendlichen in seiner individuellen und/oder
sozialen Entwicklung zu unterstützen und zu
fördern.
Der Fonds steht unter besonderer Patenschaft der
Karnevalsgesellschaft Blau-Weiß Sinnersdorf
und wurde von dieser initiiert. Jedoch können
auch andere Einzelpersonen, Gruppen und
Institutionen dem Fonds Mittel zuweisen.
o
Mittel werden grundsätzlich für Kinder und
Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr vergeben, die selber oder deren Erziehungsberechtigte aus finanziellen Gründen
nicht in der Lage sind, an pädagogisch sinnvollen und notwendigen Maßnahmen teilzunehmen.
o
Die Maßnahmen und Projekte müssen in sich
abgeschlossen sein. Die Dauer sollte einen
Zeitraum von einem halben Jahr in der Regel
nicht überschreiten.
o
Die Mittel werden ausschließlich für Maßnahmen vergeben, für die weder die Kinder bzw.
Jugendliche noch deren Sorgeberechtigten
einen rechtlich verbindlichen Finanzierungsanspruch haben.
Stadt Pulheim
- Jugendamt Abt. Kinder- und Jugendförderung
Alte Kölner Str. 26
50259 Pulheim
Stand: 04/2007
Zuwendungen an den
Fonds können unter
Angabe des Verwendungszweckes
„Fonds Cents für
Pänz“
auf das Konto der
Stadtkasse Pulheim
bei der
Kreissparkasse Köln
Konto-Nr.: 0157000018
BLZ: 37050299
überwiesen werden.
Auf Wunsch kann eine
Spendenbescheinigung ausgestellt wer