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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 358/2010)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
26 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
20.09.10, 18:58
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 358/2010)

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Inhalt der Datei

o Beantragt werden kann eine Zuwendung von einer pädagogischen Fachkraft (z. B. LehrerIn, ErzieherIn, SozialarbeiterIn oder Angehörige ähnlicher Professionen) aus einer Einrichtung der Schule oder Jugendhilfe, die sowohl die pädagogische Notwendigkeit nachvollziehbar kurz skizziert als auch einen Vorschlag über die Höhe der Zuwendung unterbreitet. o Zuwendungen werden gewährt für Kinder und Jugendliche, die ihren Wohnsitz in Pulheim haben. o In der Regel soll ein Eigenbeitrag der Sorgeberechtigten zu der geförderten Maßnahme geleistet werden. o Der Fonds wird treuhänderisch vom Jugendamt der Stadt Pulheim verwaltet und unterliegt der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Pulheim. Über die Vergabe der Finanzmittel entscheidet das Jugendamt nach pflichtgemäßem Ermessen. o In Zweifelsfragen ist die Bürgermeisterin/der Bürgermeister der Stadt Pulheim entscheidungsbefugte Stelle. Für die Vergabe der Mittel aus diesem Fonds gelten folgende Grundsätze: o Ein Rechtsanspruch auf Förderung aus diesem Fonds besteht nicht. o Anträge auf Zuwendung aus diesem Fonds, die den oben genannten Kriterien entsprechen, sind schriftlich zu stellen an die Der Fonds „Cents für Pänz“ stellt finanzielle Mittel zur Verfügung, um Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, die selber oder deren Eltern sich in einer vorübergehenden oder dauernden finanziellen und/oder sozialen Notlage befinden, die Teilnahme an pädagogisch sinnvollen und notwendigen Projekten und Maßnahmen zu ermöglichen. Die Maßnahmen sollen geeignet sein, das Kind oder den Jugendlichen in seiner individuellen und/oder sozialen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. Der Fonds steht unter besonderer Patenschaft der Karnevalsgesellschaft Blau-Weiß Sinnersdorf und wurde von dieser initiiert. Jedoch können auch andere Einzelpersonen, Gruppen und Institutionen dem Fonds Mittel zuweisen. o Mittel werden grundsätzlich für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr vergeben, die selber oder deren Erziehungsberechtigte aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, an pädagogisch sinnvollen und notwendigen Maßnahmen teilzunehmen. o Die Maßnahmen und Projekte müssen in sich abgeschlossen sein. Die Dauer sollte einen Zeitraum von einem halben Jahr in der Regel nicht überschreiten. o Die Mittel werden ausschließlich für Maßnahmen vergeben, für die weder die Kinder bzw. Jugendliche noch deren Sorgeberechtigten einen rechtlich verbindlichen Finanzierungsanspruch haben. Stadt Pulheim - Jugendamt Abt. Kinder- und Jugendförderung Alte Kölner Str. 26 50259 Pulheim Stand: 04/2007 Zuwendungen an den Fonds können unter Angabe des Verwendungszweckes „Fonds Cents für Pänz“ auf das Konto der Stadtkasse Pulheim bei der Kreissparkasse Köln Konto-Nr.: 0157000018 BLZ: 37050299 überwiesen werden. Auf Wunsch kann eine Spendenbescheinigung ausgestellt wer