Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2011)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
18 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Beschlussvorlage (Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2011) Beschlussvorlage (Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2011) Beschlussvorlage (Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2011)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat III / 20 - gs (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 26.10.2010 X 09.11.2010 X David Gerhards (Verfasser/in) 332/2010 nö. S. TOP 07.10.2010 (Datum) BETREFF: Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2011 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein ja x nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: davon: 1.612.870 € - im Haushalt des laufenden Jahres: 0€ - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: 2011 Jahr: 2012 ff Jahr: Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: 1.612.870 € *€ € ja x nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: Die Mittel müssen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 bereit gestellt werden. Die Finanzierung erfolgt aus dem Fachbudget 600.230 - Straßen - mit 1.420.170 € und aus dem Fachbudget 020.300.040 - Immobilienmanagement - mit 192.700 €. Die Aufwandsreduzierung im Vergleich zur Kalkulation 2010 beträgt 3.500 €. * Eine Aussage für die Jahre ab 2012 ist nicht möglich, da die weitere Entwicklung von den Gebührenkalkulationen der Folgejahre abhängt. BESCHLUSSVORSCHLAG: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt die anliegende Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühren 2011. Der Gebührensatz für die Schmutzwasserbeseitigung beträgt ab dem 01.01.2011 -1- 1,80 € / cbm. Der Gebührensatz für die Niederschlagswasserbeseitigung beträgt ab dem 01.01.2011 0,74 € / m². ERLÄUTERUNGEN: Aufgrund der Kalkulation der gesplitteten Abwassergebühr 2011 ergeben sich die im Beschlussentwurf genannten Gebührensätze. Insgesamt sinken die gebührenrelevanten bereinigten Kosten gegenüber der Gebührenkalkulation 2010 um 178.861 € (-1,91%) auf 9.181.621 €. Aufgrund der Kostenstellenrechnung ergibt sich, dass die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung um 279.943 € (-5,69%) gegenüber der Kalkulation 2010 sinken. Dies liegt vor allem an der Überdeckung von 415.872 € aus der Betriebsabrechnung 2009. Der Kostenträger cbm Frischwasserbezug bleibt mit 0,08% Anstieg bei der Schmutzwasserbeseitigung beinahe konstant. Die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung steigen dagegen um 101.083 € (+2,28%). Hier wirken sich die Kosten der neueren Investitionen in die Ableitung, Rückhaltung, Versickerung und Klärung von Niederschlagswasser (z. B. RKB Schwefelberg einschl. Grundstücksverzinsung) aus. Zudem ist der Nebenertrag aus der Betriebsabrechnung 2009 mit 326.283 € deutlich niedriger als bei der Schmutzwasser. Der Kostenträger qm bei der Niederschlagswasserbeseitigung steigt durch Nachveranlagungen von Flächen um 3,66%. Im Ergebnis können beide Gebührensätze - wenn auch unterschiedlich - wie folgt gesenkt werden: Gebühren 2010 Schmutzwassergebühr 1,91 € Niederschlagswassergebühr 0,75 € Veränderung -0,11 € -0,01 € Gebühren 2011 1,80 € 0,74 € In den Gebührenerträgen sind die Erträge aus den öffentlichen Straßen- und Gebäudeflächen sowie die Schmutzwassergebühren der städtischen Gebäude enthalten. Die kalkulatorischen Zinsen werden von bisher 7,0% auf 6,9% gesenkt, da der langfristige Zinsdurchschnitt von 1961 - 2010 unter 7,0 % gesunken ist und die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Münster dies entsprechend erfordert. Die kalkulatorischen Zinsen liegen dennoch über denen der Kalkulation 2010, da die Berechnung der Zinsbasis gemäß dem Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes Hessen vom 27.01.2010, Az. 5 A 2170/08.Z und der vergleichbaren Rechtslage in Nordrhein-Westfalen in einem Punkt geändert wurde: Die Kanalanschlussbeiträge als Teil des Abzugskapitals werden künftig mit 3% statt bisher 2% aufgelöst. Die Zinsbasis errechnet sich weiterhin aus den Restbuchwerten aller Anlagenteile abzüglich des Restbuchwerts des gesamten Abzugskapitals. Aufgrund der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Münster aus dem Jahre 1997 (Urteil vom 01.07.1997 - 9A 6103/95) soll das Abzugskapital mit dem gleichen Abschreibungssatz abgeschrieben werden, wie das entsprechend mitfinanzierte Anlagegut. Dies ist jedoch bei den Kanalanschlussbeiträgen nicht möglich, da diese einen Beitrag zum Anschluss bzw. zur Anschlussmöglichkeit an die gesamte Abwasseranlage darstellen. Ein konkretes Anlagegut wird demnach nicht mitfinanziert. Insofern weisen auch fachkundige Gutachter daraufhin, dass sich hier ein Auflösungs-/Abschreibungssatz von 3% durchgesetzt habe. Den beiden anderen Abzugskapitalanteilen Zuschüsse Dritter und durch Erschließungsvertragspartner übertragene Kanalanlagenteile stehen jedoch mitfinanzierte Anlageteile gegenüber bzw. -2- sie entsprechen genau den Anlageteilen mit Restbuchwerten und werden daher weiterhin mit dem gleichen Abschreibungssatz von 2% aufgelöst, wie die Abwasseranlage insgesamt abgeschrieben wird. -3-