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Beschlussvorlage (4. vereinf. Änderung BPl. 14)

Daten

Kommune
Inden
Größe
8,4 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (4. vereinf. Änderung BPl. 14)

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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD 10.05.2005 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 25.05.2005 Rat 23.06.2005 TOP Ein Ja Nein 109/2005 Ent Bemerkungen Betrifft: 4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ - Einstellung des Verfahrens Beschlussentwurf: Das Verfahren zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ wird eingestellt. Begründung: Auf Antrag eines Anliegers im Bereich des Goltsteinbrunnens wurde das Verfahren zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“ eingeführt. Mit dem Verfahren sollte es ermöglicht werden, im Bereich der Gemeinschaftsstellplätze (siehe Anlage) Carports zu errichten. Da der Begriff „Carport“ in der Bauordnung NRW nicht definiert wird, sah der Entwurf zur Bebauungsplanänderung die Streichung der Ausweisung „Gemeinschaftsstellplätze“ vor. Entsprechend könnten in diesem Bereich dann geschlossene oder auch offene Garagen zugelassen werden. Im Beteiligungsverfahren der betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange sind von den benachbarten Eigentümer Bedenken eingereicht worden. Im Rahmen der Abwägung hat sich herausgestellt, dass durch die vorhandene Parzellierung im Bereich der Gemeinschaftsstellplätze rein theoretisch eine Grenzbebauung durch Garagen auf das angrenzende Grundstück Goltsteinbrunnen Nr. 4 in einer Länge von bis zu 24 m möglich wäre. Diese Grenzbebauung ist als Eingriff und Beeinflussung auf dieses Grundstück anzusehen. Der Abwägungsprozess ist der Anlage zu entnehmen. Aus diesen Gründen wird im Rahmen der Abwägung empfohlen, das Verfahren einzustellen.