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16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD
10.05.2005
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
25.05.2005
Rat
23.06.2005
TOP Ein Ja
Nein
109/2005
Ent Bemerkungen
Betrifft:
4. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“
- Einstellung des Verfahrens
Beschlussentwurf:
Das Verfahren zur 4. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen
Merödgen“ wird eingestellt.
Begründung:
Auf Antrag eines Anliegers im Bereich des Goltsteinbrunnens wurde das Verfahren zur 4.
vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Gemeinbedarfsflächen Merödgen“
eingeführt. Mit dem Verfahren sollte es ermöglicht werden, im Bereich der
Gemeinschaftsstellplätze (siehe Anlage) Carports zu errichten. Da der Begriff „Carport“ in der
Bauordnung NRW nicht definiert wird, sah der Entwurf zur Bebauungsplanänderung die Streichung
der Ausweisung „Gemeinschaftsstellplätze“ vor. Entsprechend könnten in diesem Bereich dann
geschlossene oder auch offene Garagen zugelassen werden. Im Beteiligungsverfahren der
betroffenen Bürger und der berührten Träger öffentlicher Belange sind von den benachbarten
Eigentümer Bedenken eingereicht worden. Im Rahmen der Abwägung hat sich herausgestellt, dass
durch die vorhandene Parzellierung im Bereich der Gemeinschaftsstellplätze rein theoretisch eine
Grenzbebauung durch Garagen auf das angrenzende Grundstück Goltsteinbrunnen Nr. 4 in einer
Länge von bis zu 24 m möglich wäre. Diese Grenzbebauung ist als Eingriff und Beeinflussung auf
dieses Grundstück anzusehen. Der Abwägungsprozess ist der Anlage zu entnehmen. Aus diesen
Gründen wird im Rahmen der Abwägung empfohlen, das Verfahren einzustellen.