Daten
Kommune
Inden
Größe
14 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Kämmerei
II/Hall
15.11.2004
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Vergabeausschuss
01.12.2004
Rat
15.12.2004
TOP Ein Ja
Nein
35/2004
Ent Bemerkungen
Betrifft:
7. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2004 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der
Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 7. Änderungssatzung vom
15. Dezember 2004 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07.
Dezember 1978.
Begründung:
Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es für das Jahr 2005 erforderlich, die Straßenreinigungsgebühr - Winterdienst - auf 0,22 € / lfdm. Grundstücksfront festzusetzen.
Vorlage: 35/2004
Seite - 2 7. Änderungssatzung
vom 15. Dezember 2004 zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte,
Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen vom 03. Februar 2004 (GV NRW S. 96 ff.) in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 18. Dezember 1975 (GV
NRW S. 706/SGV NRW 2061) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. November 1997 (GV NRW
S. 438) und §§ 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
(KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 172) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur
Änderung des Kurortegesetzes und des Kommunalabgabengesetzes sowie zur Aufhebung der Kurgebietsverordnung und der Kurbeitragsregelung für das Staatsbad Oeynhausen vom 04. Mai 2004
(GV NRW S. 228) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 folgende 7. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung für die
Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 beschlossen:
Artikel I
Die Gebührensätze in § 2 Abs. 4 Buchstabe a bis c werden wie folgt geändert:
a) dem Anliegerverkehr dient,
für den Winterdienst
0,22 Euro
b) dem innerörtlichen Verkehr dient,
für den Winterdienst
0,22 Euro
c) dem überörtlichen Verkehr dient,
für den Winterdienst
0,22 Euro
Artikel II
Diese 7. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2005 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978, zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2001, zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden
vom 07. Dezember 1978 insoweit außer Kraft.
Vorlage: 35/2004
Seite - 3 -
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende 7. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2004 zur Gebührensatzung vom
07. Dezember 1978 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom
10. Dezember 1978 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit
ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel
ergibt.
Inden, den 15. Dezember 2004
Bürgermeister