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Beschlussvorlage (7. Änderung Straßenreingungssatzung)

Daten

Kommune
Inden
Größe
14 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
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Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Kämmerei II/Hall 15.11.2004 öffentlich Beratungsfolge Termin Bau- und Vergabeausschuss 01.12.2004 Rat 15.12.2004 TOP Ein Ja Nein 35/2004 Ent Bemerkungen Betrifft: 7. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2004 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 Beschlussentwurf: Der Rat beschließt die der Originalniederschrift als Anlage beigefügte 7. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2004 zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978. Begründung: Aufgrund der beigefügten Berechnung ist es für das Jahr 2005 erforderlich, die Straßenreinigungsgebühr - Winterdienst - auf 0,22 € / lfdm. Grundstücksfront festzusetzen. Vorlage: 35/2004 Seite - 2 7. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2004 zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Stärkung der regionalen und interkommunalen Zusammenarbeit der Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen vom 03. Februar 2004 (GV NRW S. 96 ff.) in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen vom 18. Dezember 1975 (GV NRW S. 706/SGV NRW 2061) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. November 1997 (GV NRW S. 438) und §§ 2, 4, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 172) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Kurortegesetzes und des Kommunalabgabengesetzes sowie zur Aufhebung der Kurgebietsverordnung und der Kurbeitragsregelung für das Staatsbad Oeynhausen vom 04. Mai 2004 (GV NRW S. 228) hat der Rat der Gemeinde Inden in seiner Sitzung am 15. Dezember 2004 folgende 7. Änderungssatzung zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 beschlossen: Artikel I Die Gebührensätze in § 2 Abs. 4 Buchstabe a bis c werden wie folgt geändert: a) dem Anliegerverkehr dient, für den Winterdienst 0,22 Euro b) dem innerörtlichen Verkehr dient, für den Winterdienst 0,22 Euro c) dem überörtlichen Verkehr dient, für den Winterdienst 0,22 Euro Artikel II Diese 7. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978, zuletzt geändert durch die 6. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2001, zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 07. Dezember 1978 insoweit außer Kraft. Vorlage: 35/2004 Seite - 3 - Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende 7. Änderungssatzung vom 15. Dezember 2004 zur Gebührensatzung vom 07. Dezember 1978 zur Satzung für die Straßenreinigung in der Gemeinde Inden vom 10. Dezember 1978 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 die Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften der GO NRW gegen die vorstehende Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Inden vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Inden, den 15. Dezember 2004 Bürgermeister