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Beschlussvorlage (Preisabsprachen bei Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen hier: Außergerichtlicher Vergleich zur Schadensregulierung)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
173 kB
Datum
20.06.2013
Erstellt
07.06.13, 13:21
Aktualisiert
07.06.13, 13:21
Beschlussvorlage (Preisabsprachen bei Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen
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hier: Außergerichtlicher Vergleich zur Schadensregulierung)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DIE BÜRGERMEISTERIN Amt/Abteilung: 13 / Feuerschutz / TOP Rettungswesen Drs.-Nr.: 231.13 Sachbearbeiter/in: Peters Datum : Beratungsfolge Termin Bau- und Feuerschutzausschuss X 27.05.2013 Bemerkungen 20.06.2013 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Preisabsprachen bei Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen hier: Außergerichtlicher Vergleich zur Schadensregulierung X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beschlussausfertigung soll erhalten: Sachbearbeiter/in Abteilungsleiter/in Amtsleiter/in Peters Bordewin Graß Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Abt. 20.4 Amt 20 Kämmerer i.V. Spürck Melchert Zimmermann Bürgermeisterin i.V. Spürck Abt. 10.1 Ratsbüro Seidenpfennig Begründung: Mit Schnellbrief vom 13.05.2013 teilt der Städte- und Gemeindebund mit, dass die kommunalen Spitzenverbände sich mit den Firmen Rosenbauer Deutschland GmbH, Schlingmann GmbH & Co.KG und Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH als 3 der 4 Kartellanten auf Basis eines ökonomischen Gutachtens zur Schadensfeststellung eine außergerichtliche Regulierungsvereinbarung abgeschlossen haben, der die betroffenen Kommunen beitreten können. Zuvor erfolgte ein durch die kommunalen Spitzenverbände beauftragtes Gutachten mit der Zielsetzung zu untersuchen, inwieweit und in welcher Höhe durch den Kartellverstoß den Kommunen Schaden entstanden ist. In Form einer Online- Befragung ermittelte der Gutachter die Ausschreibungsergebnisse und wertete diese mit ökonometrischen Methoden aus. In Zusammenarbeit mit der Vergabestelle und Amt 13 wurden auch die Ausschreibungsergebnisse der im anfänglichen Zeitraum von 2000 – 2009 entsprechend durch Amt 13 angeschafften Feuerwehrfahrzeuge > 7,5 to. online eingestellt. Die durch das Gutachten durchgeführte Analyse berücksichtigt umfassend hersteller- und fahrzeug-spezifische Besonderheiten und fasst die rund 5.000 zugrunde gelegten Angebote der Kommunen statistisch zusammen. Ein Ergebnis des Gutachtens ist, dass lediglich für den Zeitraum vom 01.01.2000 bis 23.06.2004 Hinweise für kartellbedingte Preiseffekte im Bereich von Fahrzeugen > 7,5 to festgestellt worden sind. In dem vorgenannten Zeitraum hat Amt 13 folgende Fahrzeuge bei den Kartellanten bezogen: 25.10.2000* 25.10.2000* 08.02.2002* 28.11.2002* Aufbau LF 8/6 Aufbau TLF 16/24- Tr Aufbau LF 16/12 Aufbau LF 16/12 LZ Brüggen LZ Sindorf LZ Türnich / Balkh. LZ Kerpen Schlingmann GmbH & Co.KG Schlingmann GmbH & Co.KG Metz FGL Feuerwehrtechnik GmbH** Rosenbauer Deutschland GmbH * Datum der Aufforderung für die Einreichung eines Angebotes. ** Die Firma Metz FGL Feuerwehrtechnik GmbH wurde am 01.01.2003 in Firma Rosenbauer Deutschland GmbH umbenannt. Vom vierten Kartellanten, der Firma Ziegler GmbH, wurde kein Fahrzeug bezogen. Der durch die kommunalen Spitzenverbände beauftragte Gutachter arbeitete einen Kompensationsvorschlag aus, wie durch jeden einzelnen Hersteller außergerichtlich die von ihnen an den Kommunen verursachten Schäden ausgeglichen werden können. Nach intensiven Verhandlungen mit den Kartellanten konnte laut Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes vom 13.05.2013 eine Einigung erzielt werden. Die Verhandlungsergebnisse wurden in einer Regulierungsvereinbarung zwischen den Firmen und den kommunalen Spitzenverbänden festgehalten. Die Regulierungsvereinbarung sieht im Wesentlichen folgende Kompensationsbeträge, differenziert nach festgelegten Typklassen, vor: Typklasse 1 Fahrzeugtypen LF 16/12, (H)LF 20/16, LF 24 Kompensationsbetrag 2.200,- € 2 LF 8/6, (H)LF 10/6 und 10/10 1.620,- € 3 TLF 16/24-Tr, TLF 16/25, TLF 20/40 TLF 24/50, TLF 20/40 SL 1.730,- € RW1, RW2, RW3, RW Öl 2.130,- € 4 Beschlussvorlage 231.13 Seite 2 Demnach ergeben sich für die durch Amt 13 bezogenen Fahrzeuge, wie zuvor aufgeführt, folgende Kompensationsbeträge mit einer Gesamtsumme in Höhe von 7.750,- €: Aufbau LF 8/6 Löschzug Brüggen Typklasse 2 1.620,- € Aufbau TLF 16/24- Tr Löschzug Sindorf Typklasse 3 1.730,- € Aufbau LF 16/12 Löschzug Kerpen Typklasse 1 2.200,- € Aufbau LF 16/12 Löschzug Türnich / Balkhausen Typklasse 1 2.200,- € Zur Deckung der Kompensationsbeträge zahlen die Firmen laut abgeschlossener Regulierungsvereinbarung insgesamt 6.738.102,- € in einen Regulierungsfonds ein. Die treuhänderische Abwicklung des Ausgleichverfahrens und die Auszahlung der Kompensationsbeträge erfolgt ebenfalls durch den beauftragten Gutachter. Um die Kompensationsbeträge ausgezahlt zu bekommen, ist der Abschluss einer Kommunalvereinbarung zwischen den Firmen und der Kommune notwendig. Die abgeschlossenen Kommunalvereinbarungen werden ebenfalls durch den beauftragten Gutachter zentral verwaltet. Mit Abschluss der Kommunalvereinbarung erklärt sich die Kommune dann damit einverstanden, dass die entstandenen Schäden aus dem Feuerlöschfahrzeugkartell allesamt kompensiert sind und dass ausdrücklich auf jegliche weitere Schadensersatzansprüche verzichtet wird. Die kommunalen Spitzenverbände sehen den Beitritt zur außergerichtlichen Schadensregulierung als sachgerecht und sinnvoll an und empfehlen ausdrücklich die vorgenannte Verfahrensweise. Dies wird in dem Schnellschreiben nochmals wie folgt begründet: - Ein alleiniges gerichtliches Vorgehen durch die Kommune ist mit rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden, dies gilt insbesondere für die Geltendmachung kartellbedingter Schadensersatzansprüche. Sollte die Kommune in einem Gerichtsverfahren ganz oder teilweise verlieren, müsste sie die in der Regel erheblichen Kosten mindestens anteilig tragen zuzüglich der anwaltlichen Kosten. Ein Prozess bedingt somit erhebliche Kostenrisiken, die nach Ansicht der kommunalen Spitzenverbände kaum im Verhältnis zu den geringfügigen Schadensersatzzahlungen stehen würden. - Der im Einzelfall entsprechend entstandene Schaden ist schwer zu schätzen. Der Markt geeigneter Gutachter ist begrenzt. In der Regulierungsvereinbarung wird eine möglichst hohe kommunale Beteiligung von mindestens 95% angestrebt. Sollte die Beteiligungsquote deutlich unter 95% liegen, behalten sich die Firmen weitere Nachverhandlungen mit den Spitzenverbänden vor. Aufgrund der beschriebenen Risiken eines gerichtlichen Alleingangs hat die Verwaltung sich dem durch die kommunalen Spitzenverbände vorgeschlagenen Regulierungsverfahren angeschlossen, den entsprechenden Antrag beim Gutachter gestellt und mit den Firmen Rosenbauer Deutschland GmbH, Schlingmann GmbH & Co.KG und Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH die Kommunalvereinbarung abgeschlossen. Vorbehaltlich der angestrebten Beteiligung von 95% würde sich nach dem derzeitigen Stand, ausgehend vom 13.05.2013, folgender Ablauf ergeben: Beschlussvorlage 231.13 Seite 3 Ende Antragsfrist für die Kommunen: Prüfung der Anträge durch den Gutachter: Bewertung der kommunalen Beteiligungsquote Gegenzeichnung der Kommunalvereinbarung Einzahlung in den Regulierungsfonds durch die Firmen Erste Auszahlung berechtigter Anfragen Nach 3 Monaten Nach 5 Monaten Nach 6 Monaten Nach 8 Monaten Nach 9 Monaten Nach 9 Monaten Die treuhänderische Auszahlung aus dem Regulierungsfonds an die Kommunen würde somit ab Februar 2014 erfolgen. Der Firma Schlingmann wurde eine Teilzahlung in den Regulierungsfonds über 4 Jahre (bis 2017) eingeräumt. Die Auszahlungen aus dem Regulierungsfond erfolgen laut Information des Städteund Gemeindebundes somit ratierlich. Das heißt, dass jede Kommune, die einen berechtigten Antrag gestellt hat und bei der die Voraussetzungen erfolgt sind, in einer ersten Rate mind. 86,8% des Kompensationsbetrages erhält. Darin ist die vollständige Kompensationsleistung von Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH und Rosenbauer Deutschland GmbH sowie ein erster Teil der Kompensationsleistung der Firma Schlingmann GmbH & Co.KG enthalten. Der von der Firma Schlingmann GmbH & Co.KG noch ausstehende Teil wird bis zum Jahre 2017 (in bis zu 3 jährlichen Raten) abgeleistet. Beschlussvorlage 231.13 Seite 4