Daten
Kommune
Kerpen
Größe
173 kB
Datum
20.06.2013
Erstellt
07.06.13, 13:21
Aktualisiert
07.06.13, 13:21
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 13 / Feuerschutz /
TOP
Rettungswesen
Drs.-Nr.: 231.13
Sachbearbeiter/in: Peters
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bau- und Feuerschutzausschuss
X
27.05.2013
Bemerkungen
20.06.2013
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Preisabsprachen bei Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen
hier: Außergerichtlicher Vergleich zur Schadensregulierung
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Bau- und Feuerschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Peters
Bordewin
Graß
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Abt. 20.4
Amt 20
Kämmerer
i.V.
Spürck
Melchert
Zimmermann
Bürgermeisterin
i.V.
Spürck
Abt. 10.1
Ratsbüro
Seidenpfennig
Begründung:
Mit Schnellbrief vom 13.05.2013 teilt der Städte- und Gemeindebund mit, dass die kommunalen
Spitzenverbände sich mit den Firmen Rosenbauer Deutschland GmbH, Schlingmann GmbH &
Co.KG und Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH als 3 der 4 Kartellanten auf Basis eines
ökonomischen Gutachtens zur Schadensfeststellung eine außergerichtliche Regulierungsvereinbarung abgeschlossen haben, der die betroffenen Kommunen beitreten können.
Zuvor erfolgte ein durch die kommunalen Spitzenverbände beauftragtes Gutachten mit der
Zielsetzung zu untersuchen, inwieweit und in welcher Höhe durch den Kartellverstoß den Kommunen Schaden entstanden ist. In Form einer Online- Befragung ermittelte der Gutachter die
Ausschreibungsergebnisse und wertete diese mit ökonometrischen Methoden aus.
In Zusammenarbeit mit der Vergabestelle und Amt 13 wurden auch die Ausschreibungsergebnisse
der im anfänglichen Zeitraum von 2000 – 2009 entsprechend durch Amt 13 angeschafften Feuerwehrfahrzeuge > 7,5 to. online eingestellt.
Die durch das Gutachten durchgeführte Analyse berücksichtigt umfassend hersteller- und
fahrzeug-spezifische Besonderheiten und fasst die rund 5.000 zugrunde gelegten Angebote der
Kommunen statistisch zusammen.
Ein Ergebnis des Gutachtens ist, dass lediglich für den Zeitraum vom 01.01.2000 bis 23.06.2004
Hinweise für kartellbedingte Preiseffekte im Bereich von Fahrzeugen > 7,5 to festgestellt worden
sind.
In dem vorgenannten Zeitraum hat Amt 13 folgende Fahrzeuge bei den Kartellanten bezogen:
25.10.2000*
25.10.2000*
08.02.2002*
28.11.2002*
Aufbau LF 8/6
Aufbau TLF 16/24- Tr
Aufbau LF 16/12
Aufbau LF 16/12
LZ Brüggen
LZ Sindorf
LZ Türnich / Balkh.
LZ Kerpen
Schlingmann GmbH & Co.KG
Schlingmann GmbH & Co.KG
Metz FGL Feuerwehrtechnik GmbH**
Rosenbauer Deutschland GmbH
* Datum der Aufforderung für die Einreichung eines Angebotes.
** Die Firma Metz FGL Feuerwehrtechnik GmbH wurde am 01.01.2003 in Firma Rosenbauer Deutschland GmbH umbenannt.
Vom vierten Kartellanten, der Firma Ziegler GmbH, wurde kein Fahrzeug bezogen.
Der durch die kommunalen Spitzenverbände beauftragte Gutachter arbeitete einen Kompensationsvorschlag aus, wie durch jeden einzelnen Hersteller außergerichtlich die von ihnen an den
Kommunen verursachten Schäden ausgeglichen werden können. Nach intensiven Verhandlungen
mit den Kartellanten konnte laut Schnellbrief des Städte- und Gemeindebundes vom 13.05.2013
eine Einigung erzielt werden. Die Verhandlungsergebnisse wurden in einer Regulierungsvereinbarung zwischen den Firmen und den kommunalen Spitzenverbänden festgehalten.
Die Regulierungsvereinbarung sieht im Wesentlichen folgende Kompensationsbeträge, differenziert nach festgelegten Typklassen, vor:
Typklasse
1
Fahrzeugtypen
LF 16/12, (H)LF 20/16, LF 24
Kompensationsbetrag
2.200,- €
2
LF 8/6, (H)LF 10/6 und 10/10
1.620,- €
3
TLF 16/24-Tr, TLF 16/25, TLF 20/40
TLF 24/50, TLF 20/40 SL
1.730,- €
RW1, RW2, RW3, RW Öl
2.130,- €
4
Beschlussvorlage 231.13
Seite 2
Demnach ergeben sich für die durch Amt 13 bezogenen Fahrzeuge, wie zuvor aufgeführt,
folgende Kompensationsbeträge mit einer Gesamtsumme in Höhe von 7.750,- €:
Aufbau LF 8/6
Löschzug Brüggen
Typklasse 2
1.620,- €
Aufbau TLF 16/24- Tr
Löschzug Sindorf
Typklasse 3
1.730,- €
Aufbau LF 16/12
Löschzug Kerpen
Typklasse 1
2.200,- €
Aufbau LF 16/12
Löschzug Türnich / Balkhausen
Typklasse 1
2.200,- €
Zur Deckung der Kompensationsbeträge zahlen die Firmen laut abgeschlossener
Regulierungsvereinbarung insgesamt 6.738.102,- € in einen Regulierungsfonds ein.
Die treuhänderische Abwicklung des Ausgleichverfahrens und die Auszahlung der Kompensationsbeträge erfolgt ebenfalls durch den beauftragten Gutachter. Um die Kompensationsbeträge
ausgezahlt zu bekommen, ist der Abschluss einer Kommunalvereinbarung zwischen den Firmen
und der Kommune notwendig. Die abgeschlossenen Kommunalvereinbarungen werden ebenfalls
durch den beauftragten Gutachter zentral verwaltet. Mit Abschluss der Kommunalvereinbarung
erklärt sich die Kommune dann damit einverstanden, dass die entstandenen Schäden aus dem
Feuerlöschfahrzeugkartell allesamt kompensiert sind und dass ausdrücklich auf jegliche weitere
Schadensersatzansprüche verzichtet wird.
Die kommunalen Spitzenverbände sehen den Beitritt zur außergerichtlichen Schadensregulierung als sachgerecht und sinnvoll an und empfehlen ausdrücklich die vorgenannte
Verfahrensweise. Dies wird in dem Schnellschreiben nochmals wie folgt begründet:
-
Ein alleiniges gerichtliches Vorgehen durch die Kommune ist mit rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken verbunden, dies gilt insbesondere für die Geltendmachung kartellbedingter Schadensersatzansprüche. Sollte die Kommune in einem Gerichtsverfahren
ganz oder teilweise verlieren, müsste sie die in der Regel erheblichen Kosten mindestens
anteilig tragen zuzüglich der anwaltlichen Kosten. Ein Prozess bedingt somit erhebliche
Kostenrisiken, die nach Ansicht der kommunalen Spitzenverbände kaum im Verhältnis zu
den geringfügigen Schadensersatzzahlungen stehen würden.
-
Der im Einzelfall entsprechend entstandene Schaden ist schwer zu schätzen. Der Markt
geeigneter Gutachter ist begrenzt.
In der Regulierungsvereinbarung wird eine möglichst hohe kommunale Beteiligung von mindestens 95% angestrebt. Sollte die Beteiligungsquote deutlich unter 95% liegen, behalten sich
die Firmen weitere Nachverhandlungen mit den Spitzenverbänden vor.
Aufgrund der beschriebenen Risiken eines gerichtlichen Alleingangs hat die Verwaltung
sich dem durch die kommunalen Spitzenverbände vorgeschlagenen Regulierungsverfahren
angeschlossen, den entsprechenden Antrag beim Gutachter gestellt und mit den Firmen
Rosenbauer Deutschland GmbH, Schlingmann GmbH & Co.KG und Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH die Kommunalvereinbarung abgeschlossen.
Vorbehaltlich der angestrebten Beteiligung von 95% würde sich nach dem derzeitigen Stand,
ausgehend vom 13.05.2013, folgender Ablauf ergeben:
Beschlussvorlage 231.13
Seite 3
Ende Antragsfrist für die Kommunen:
Prüfung der Anträge durch den Gutachter:
Bewertung der kommunalen Beteiligungsquote
Gegenzeichnung der Kommunalvereinbarung
Einzahlung in den Regulierungsfonds durch die Firmen
Erste Auszahlung berechtigter Anfragen
Nach 3 Monaten
Nach 5 Monaten
Nach 6 Monaten
Nach 8 Monaten
Nach 9 Monaten
Nach 9 Monaten
Die treuhänderische Auszahlung aus dem Regulierungsfonds an die Kommunen würde
somit ab Februar 2014 erfolgen.
Der Firma Schlingmann wurde eine Teilzahlung in den Regulierungsfonds über 4 Jahre (bis 2017)
eingeräumt. Die Auszahlungen aus dem Regulierungsfond erfolgen laut Information des Städteund Gemeindebundes somit ratierlich. Das heißt, dass jede Kommune, die einen berechtigten
Antrag gestellt hat und bei der die Voraussetzungen erfolgt sind, in einer ersten Rate mind. 86,8%
des Kompensationsbetrages erhält. Darin ist die vollständige Kompensationsleistung von Iveco
Magirus Brandschutztechnik GmbH und Rosenbauer Deutschland GmbH sowie ein erster Teil
der Kompensationsleistung der Firma Schlingmann GmbH & Co.KG enthalten. Der von der
Firma Schlingmann GmbH & Co.KG noch ausstehende Teil wird bis zum Jahre 2017 (in bis
zu 3 jährlichen Raten) abgeleistet.
Beschlussvorlage 231.13
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