Daten
Kommune
Kerpen
Größe
215 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
21.06.13, 13:23
Aktualisiert
21.06.13, 13:23
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DIE BÜRGERMEISTERIN
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Sachbearbeiter/in: J.Mackeprang
TOP
Drs.-Nr.: 190.13
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
X
23.04.2013
Bemerkungen
02.07.2013
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bauvorhaben auf dem Jamaikaplatz im Stadtteil Sindorf
Antrag der SPD – Fraktion vom 19.04.2013
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:
1. Eine Veräußerung und Bebauung des ehemaligen Hallenbadgrundstückes zu forcieren.
2. Das städtische Grundstück (ehemaliges Hallenbad) einschließlich der derzeitigen
Parkplatzflächen (Variante 2) zu veräußern, die Grundstücksvergabe sollte an
architektonische/städtebauliche Anforderungen geknüpft werden.
3. Die Entwicklungen im Umfeld des Jamaikaplatzes (Insolvenzverfahren FMZ/Bebauung
Hallenbadfläche) sollten zunächst abgewartet und über eine (Teil-) Bebauung oder
sonstige Nutzung des Jamaikaplatzes zu einem späteren Zeitpunkt erneut beraten werden.
Beschlussausfertigung soll erhalten:
Sachbearbeiter/in
Abteilungsleiter/in
Amtsleiter/in
Zuständiger
Dezernent
Mackeprang
Mackeprang
i.V. Held
Schwister
Mitzeichnung
Amt
Amt 20
Kämmerer
Bürgermeisterin
Abt. 10.1
Ratsbüro
Sieburg
Seidenpfennig
Begründung:
1.
Bebauung Jamaikaplatz
Historie
Mit der Nutzung und Gestaltung des Jamaikaplatzes hat sich neben den politischen Gremien auch
die Bürgerwerkstatt Sindorf in der Vergangenheit beschäftigt.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hatte am 03.05.2011 (DRS. Nr. 93.11) mehrheitlich
eine Bebauung der Platzfläche abgelehnt.
Mitglieder der Bürgerwerkstatt Sindorf haben in der Ausschusssitzung am 14.02.2012 die
Ergebnisse ihrer Beratungen vorgestellt. Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hatte die
Ideensammlung der Bürgerwerkstatt Innenstadtentwicklung Sindorf zur Kenntnis genommen und
einstimmig beschlossen, dass Thema zunächst in den Fraktionen zu beraten.
Zur Gestaltung des Jamaikaplatzes (Thaliaplatzes) wurden seitens der Bürgerwerkstatt
nachfolgende Gestaltungsideen entwickelt:
Auf der Fraktionsvorsitzendenkonferenz am 30.10.2012 wurde die Planung einer Teilbebauung
des Jamaikaplatzes vorgestellt. Zwei in Sindorf niedergelassene Orthopäden planten, ein
Therapiehaus mit verschiedenen Therapieangeboten zu errichten (siehe Anlagen 2 + 3). In ihrer
Planung waren keine Stellplatzflächen vorgesehen. Die beanspruchte Grundstücksfläche betrug
ca. 340 qm.
Nach der Vorstellung der Planung sollten interfraktionelle Beratungen erfolgen und der Verwaltung
ein entsprechendes Feedback gegeben werden. Da bis März 2013 keine Rückmeldung einging,
hat die Verwaltung mit Email vom 06.03.13 die Fraktionen nochmals um ein Feedback gebeten.
Folgende Rückmeldungen der Fraktionen liegen seitdem vor:
die CDU-Fraktion bleibt bei ihrem Beschluss, dass der Jamaikaplatz nicht bebaut werden
soll
die SPD – Fraktion und die Fraktion Bündnis90/Die Grünen sind mit einer Bebauung
einverstanden
die SBK begrüßt die Planungsidee des Therapiehauses, allerdings nicht die Realisierung
an diesem Standort.
Beschlussvorlage 190.13
Seite 2
Da das Feedback keine eindeutige Mehrheit abbildet, wird die Entscheidung über eine mögliche
Bebauung nochmals dem Fachausschuss zur Abstimmung vorgelegt.
Derzeitige Situation
Im näheren Umfeld des Jamaikaplatzes haben sich seit der Projektvorstellung „Therapiehaus“ im
Oktober 2012 einige Veränderungen ergeben, die nach Auffassung der Verwaltung für eine
weitere (städtebauliche) Entwicklung des Bereiches um den S – Bahnhaltepunkt Sindorf von
Bedeutung sind.
FMZ Sindorf
Der Eigentümer der Immobilie des Fachmarktzentrums befindet sich in einem Insolvenzverfahren,
im Zuge dessen die Immobilie im Rahmen einer Zwangsversteigerung veräußert werden soll.
Nach wie vor stehen in dem Objekt erhebliche Verkaufsflächen leer. Es hat bereits Anfragen von
Kaufinteressenten gegeben, die sich bei der Verwaltung nach Nutzungsmöglichkeiten erkundigt
haben. Der Bereich befindet sich im Zentralen Versorgungsbereich des Stadtteils Sindorf, von
daher sind sowohl Verkaufsflächen für nahversorgungs - als auch für zentrenrelevante Sortimente
zulässig.
Ehemaliges Hallenbadgrundstück
Das zwischen Busumfahrung am S – Bahnhaltepunkt und der Pippolino – Fläche liegende
städtische Grundstück (ehemaliges Hallenbad – Parzelle Nr. 1200) war ursprünglich als Standort
für eine Altenpflegeeinrichtung vorgesehen. Über eine entsprechende Nutzung dieser Fläche
wurde im Zuge der 2012 durchgeführten Standortdiskussion für eine Altenpflegeeinrichtung in
Sindorf beraten.
Der Sozialausschuss hat auf seiner Sitzung am 05.11.2012 die Umsetzung des Projektes
Altenpflegeeinrichtung am Standort Sindorf-Nord beschlossen, aus diesem Grund steht die
städtische Fläche am S-Bahn Haltepunkt nunmehr zum Verkauf und für anderweitige Nutzungen
zur Verfügung.
Zwei konkrete Interessenten haben sich bei der Verwaltung für einen Kauf der Fläche beworben –
ein Interessent möchte dort ein Therapiehaus, der andere Appartements für studentisches
Wohnen/und oder Altenwohnen realisieren.
Eine Kombination beider Nutzungen ist für die Verwaltung vorstellbar.
Planungsrechtlich handelt es sich um ein Mischgebiet, dass mit einer bis zu dreigeschossigen
Bebauung plus Staffelgeschoss bebaut werden könnte. Eine Grundflächenzahl von 0.6 ist
zulässig. Die Errichtung einer Tiefgarage ist nach Auffassung der Verwaltung erforderlich.
Die Tiefgaragenzufahrt kann nur über die Hermann – Löns – Straße erfolgen - eine Anbindung
über die Busumfahrung am S-Bahn Haltepunkt ist nicht möglich.
Eine gutachterliche Wertermittlung auf Grundlage der planungsrechtlichen Kennwerte und der
Größe der zu veräußernden Fläche, erfolgt unmittelbar nach Beschlussfassung über die
Grundstücksabgrenzung.
Beschlussvorlage 190.13
Seite 3
2.
Veräußerung ehemaliges Hallenbadgrundstück
Seit dem Abriss des ehemaligen Hallenbades liegt das betreffende Grundstück brach. Die
befestigten Teilflächen des ehemaligen Hallenbadparkplatzes werden als öffentliche Stellplätze
genutzt. Es handelt sich ausschließlich um Frauenparkplätze.
Nach Auffassung der Verwaltung bietet es sich an, neben der ungenutzten Brachfläche die
derzeitigen Parkplatzflächen komplett oder als Teilflächen für eine Bebauung mit zu veräußern.
Die Verwaltung hat dazu drei Varianten (siehe Anlage 4) erarbeitet.
3.
Erläuterung des Beschlussvorschlages
Aus Sicht der Verwaltung sollte derzeit eine Bebauung des ehemaligen Hallenbadgrundstückes
einer (Teil-) Bebauung des Jamaikaplatzes vorgezogen werden. Das Hallenbadgrundstück
befindet sich in exponierter Lage unmittelbar am S - Bahn - Haltepunkt. Der Bahnhofsvorplatz
(Busumfahrung) wird derzeit nur durch das FMZ und den Bahnhofsbereich räumlich gefasst. Es
fehlt eine räumliche Begrenzung des Platzes zum Pippolino – Gelände.
Die derzeitige Situation in zentralörtlicher Lage von Sindorf ist aufgrund der undefinierten
Raumstruktur aus stadtgestalterischer Sicht nicht zufriedenstellend. Eine Bebauung des
städtischen Grundstückes könnte zu einer deutlichen Verbesserung der städtebaulichen Situation
beitragen.
Da das Grundstück in städtischen Eigentum liegt, bietet sich die Möglichkeit an, durch eine an
Planungsvorgaben geknüpfte Vergabe, steuernd eingreifen zu können. Die Verwaltung regt daher
an, als eine der Grundlagen für die Vergabe, dass Vorlegen eines Architektur – und
Nutzungskonzeptes zu fordern.
Die abschließende Beratung über eine (Teil-) Bebauung des Jamaikaplatzes sollte aus
städtebaulicher Sicht zunächst ausgesetzt und die Entwicklungen im Umfeld (Bebauung
Hallenbadgrundstück/Entwicklung FMZ) abgewartet und die Veräußerung der städtischen
Fläche(n) vorrangig betrieben werden.
Die Verwaltung empfiehlt die komplette Fläche des ehemaligen Hallenbades (Flurstück Nr. 1200)
– Variante 2 zu veräußern. Es entfallen dadurch zwar ca. 25 öffentliche (Frauenparkplätze), da der
P+R – Platz allerdings noch ausreichend Potential bietet und unmittelbar an der Hermann – Löns
– Straße noch ca. 16 (Frauen-) Parkplätze erhalten bleiben, sollte der Verlust in Kauf genommen
werden.
Sollten die kompletten Parkplatzflächen erhalten bleiben (Variante 1) würde sich der Verkaufserlös
- bei einem angenommenen Grundstückswert von 240 €/qm – um knapp 180.000 € reduzieren.
Anlagen
Anlage 1 – Antrag SPD - Fraktion
Anlage 2 – Übersichtsplan
Anlage 3 – Lageplan Therapiehaus
Anlage 4 – Entwurf Therapiehaus
Anlage 4 – Varianten 1 - 3 der zu veräußernden Fläche
Beschlussvorlage 190.13
Seite 4