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Beschlussvorlage (Haushaltskonsolidierung des Jugendamtes Konzeption des Jugendamtes Maßnahmen Nr. 66 - 68, 71 - 74)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
43 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
20.09.10, 18:58
Aktualisiert
05.11.10, 18:58

Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Jugendhilfeausschuss Haupt- und Finanzausschuss Rat Termin ö. S. 05.10.2010 X 26.10.2010 X 09.11.2010 X Herr Termath Herr Großhennrich (Verfasser/in) II/51 (Amt/Aktenzeichen) 352/2010 nö. S. TOP 25.08.2010 (Datum) BETREFF: Haushaltskonsolidierung des Jugendamtes Konzeption des Jugendamtes Maßnahmen Nr. 66 - 68, 71 - 74 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Rat HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: x ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: Der JHA empfiehlt dem HFA / dem Rat zu beschließen: 1. Maßnahme Nr. 66, Verbands- und Individualzuschüsse: Auf Elterninformationen, Broschüren sowie die Verbands- und Individualzuschüsse wird zukünftig verzichtet. 2. Maßnahme Nr. 67, Berichterstattung JH- und Familienplanung Die Berichterstattung der Jugendhilfe- und Familenplanung wird auf den Pulheimer Kontext reduziert -1- 3. Maßnahme Nr. 68, Stellenumfang Jugendhilfeplanung Der JHA nimmt den Beschluss des Rates, den Stellenumfang der Jugendhilfeplanung um 0,18 VzÄ auf 23 Wochenstunden zu reduzieren, zur Kenntnis. 4. Maßnahme Nr. 71, Netzwerkarbeit Jugendkriminalität Beschlussvorschlag der Beratungsfirma: Auf die Netzwerkarbeit und Prophylaxe im Arbeitsfeld der Jugendkriminalität wird zukünftig verzichtet. alternativ: Netzwerkarbeit und Prophylaxe im Feld der Jugendkriminalität sind wesentliche und unverzichtbare Aufgaben im Arbeitsfeld und werden im bisherigen Umfang beibehalten. 5. Maßnahme Nr. 72, Förderung der Jugendfreizeitstätten Beschlussvorschlag der Beratungsfirma: Die finanzielle Förderung der Jugendeinrichtungen in Trägerschaft des Caritasverbandes des Rhein-Erft-Kreises bzw. des DRK Kreisverbandes Rhein-Erft wird um 10 % gekürzt. alternativ: Die finanzielle Förderung der Jugendeinrichtungen in Trägerschaft des Caritasverbandes des Rhein-Erft-Kreises bzw. des DRK Kreisverbandes Rhein-Erft wird im bisherigen Umfang beibehalten. 6. Maßnahme Nr. 73, Beratung und Koordination der mobilen Jugendarbeit Die Kooperationsaufgaben im Bereich der Mobilen Jugendarbeit verbleiben beim Jugendamt. 7. Maßnahme Nr. 74, Administration, Anmeldung und Beratung der Ferienspiele Beschlussvorschlag der Beratungsfirma: Das bisherige durch das Jugendamt koordinierte Angebot der Ferienspiele in den Sommerferien wird aufgegeben. Die örtlichen und überörtlichen Träger werden gebeten, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eigene Angebote zu offerieren. alternativ: Das Konzept der Sommerferienspiele und das damit verbundene Anmeldeverfahren wird beibehalten. ERLÄUTERUNGEN: I. Einleitung -2- Die Stadt Pulheim hat unter externer Beratung durch die Firma Rödl & Partner ein Projekt zur Konsolidierung des städtischen Haushaltes – mit Schwerpunkt in den Aufgabenbereichen Jugend und Soziales – in den Jahren 2006/07 durchgeführt. Ziel des Projektes war die Identifikation von Optimierungs- und Einsparpotenziale, die es der Stadt ermöglichen sollen, zukunftsorientierte Entscheidungen zu treffen und Veränderungen vorzunehmen. Der Abschlußbericht der Firma Rödl & Partner wurde im August 2007 vorgelegt. Die einzelnen, für die Jugendhilfe relevanten Maßnahmeblätter, sind in der Anlage beigefügt. In den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschuss am 20.06.2010 und des Rates am 06.07.2010 erfolgte eine erste Beratung der Maßnahmen und eine Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen. Die abschließende Beschlussfassung ist für die Sitzungen des Rates am 09.11., bzw. 21.12.2010 vorgesehen. Bei der Bezifferung der Konsolidierungspotentiale von personalwirksamen Maßnahmen, wurde als Bezugsgröße die Personalkostentabelle der KGSt M2/2009 zu Grunde gelegt. II. Aufgabenstruktur und konzeptionelle Grundlagen des Jugendamtes Pulheim Maßnahmen Nr. 66 – 68 und 71 Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) ist in Pulheim als kreisangehörige Gemeinde das Jugendamt eingerichtet worden, die Stadt Pulheim somit örtlicher Träger der Jugendhilfe. Als Besonderheit in der kommunalen Landschaft ist im § 70 Abs. 1 SGB VIII die Zweigliedrigkeit des Jugendamtes, bestehend aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes vorgegeben. Die Grundaufgabenstellung der Jugendhilfe ist im § 1 des SGB VIII normiert. §1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere 1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, 2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, 3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, 4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen Darauf aufbauend umfasst die Jugendhilfe im Wesentlichen folgende Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien: • • • • • • • • • • Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdungen (§ 8a) Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz (§§ 11 - 14) Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 – 21) Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (§§ 22 – 25) Hilfen zur Erziehung und ergänzende Leistungen (§§ 27 – 35, 36, 37, 39, 40) Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen (§ 35a bis 37, 39, 40) Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung (§ 41) Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42) Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (§ 52) Beistandschaft, Amtsvormundschaft (§§ 55 – 58) -3- Zur Wahrnehmung der Aufgaben verfügt das Jugendamt über einen klassischen Organisationsaufbau mit folgenden Abteilungen (Organigramm siehe Anlage 1). 51 510 511 512 513 Amtsleitung Verwaltung und Kindertagesstätten Soziale Dienste Kinder- und Jugendförderung Beratungszentrum (Erziehungsberatung und SPFH) Diese Struktur der Aufbauorganisation des Jugendamtes entspricht dem Prinzip der „Fachorganisation“, d.h. einem Organisationsaufbau nach gesetzesanalog definiertem Aufgabenbereich. Grundsätze für die konzeptionelle und organisatorische Weiterentwicklung des Jugendamtes In der kommunalen Sozialverwaltung allgemein und auch in der Jugendhilfe stehen die in der Regel sehr komplexen Lebenslagen der rat- und hilfesuchenden Bürger (Leistungsadressaten) und die sich ständig verändernden Aufgabenstellungen, bzw. notwendigen Funktionen oftmals quer zu den Strukturen der kommunalen Aufbauorganisation. Nach Besetzung der Amtsleitung im Januar 2009 wurde im März 2009 der Prozess einer Neuorientierung und ständigen konzeptionellen Weiterentwicklung aufgenommen. Dieser behutsam, unter Beachtung und Beteiligung aller Ressourcen aufzunehmende Weg, orientiert sich an folgenden Prinzipien: Selbstverständnis und Ziele in den Aufgaben der Jugendhilfe In der Aufgabenwahrnehmung der Jugendhilfe gilt als grundlegendes Prinzip sozialer Arbeit Lebensbedingungen zu gestalten anstatt Menschen zu verändern. Lebensbedingungen sind mit den Mitteln und Möglichkeiten der Jugendhilfe so zu gestalten, dass Menschen entsprechend ihrer Bedürfnisse zufrieden leben können. Der Mensch in seiner Lebenswelt steht im Mittelpunkt allen professionellen sozialen Handelns. Seine wohlverstandenen Bedürfnisse und Kompetenzen sowie die Ressourcen seines Familienund Sozialsystems sind vorrangig handlungsleitend. Prävention ist ein originärer Auftrag für die Jugendhilfe. Prävention richtet sich sowohl auf die Schaffung und Wahrung positiver Lebensverhältnisse als auch auf die Förderung individueller Ressourcen von jungen Menschen und Familien. Sollten dennoch weitergehende Interventionen notwendig sein, müssen diese präventive, aktivierende Aspekte enthalten. In allen Aufgabenfeldern der Jugendhilfe sind die AdressatInnen in allen sie betreffenden Belangen zu beteiligen. Dies gilt nicht nur für die Ausgestaltung individueller Hilfeleistungen, sondern soll die Teilhabe am gesellschaftliche Leben und dessen aktive Gestaltung ermöglichen. Ressourcenorientierung und Sozialraumorientierung Im Mittelpunkt des Handelns stehen die Menschen mit ihren Stärken und dem Selbsthilfepotential ihrer Persönlichkeit, ihres Familiensystems und ihrer Lebenswelt. Dieser ressourcenorientierte, aktivierende Ansatz bedeutet, Menschen grundsätzlich wertschätzend und akzeptierend zu begegnen. Der Fokus professionell handelnder Personen richtet sich vorrangig auf die problemfreien, gelingenden Situationen und Zeiten im Leben eines Menschen als Grundlange zur (Re-)aktivierung seines Lösungspotentials. Die im KJHG geforderte Grundausrichtung der Förderung der positiven Lebensbedingungen für junge Menschen und ihrer Familien sowie der Auftrag, eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen, erfordert perspektivisch eine stärkere Orientierung der Leistungen der Jugendhilfe bezogen auf den Sozialraum. Hier wird es darum gehen, vorhandene Angebote und Leistungen auch von Nachbarfelder der Jugendhilfe wie Schule, Sport, Kultur, Soziales stärker -4- miteinander zu vernetzen, um hier ein gemeinsames zielorientiertes Vorgehen zum Wohle der Kinder und Familien zu fördern. Aufgabenorientierte Bündelung von (Personal-) Ressourcen durch Projektarbeit Wie oben beschrieben, ergeben sich in den Aufgabenfeldern der Jugendhilfe immer wieder Teilaufgaben, die „quer“ zur Organisationsstruktur stehen. Einen wichtigen methodischer Ansatz zum effizienten Einsatz vorhandener Ressourcen stellt hierbei in der bestehenden Organisationsstruktur die Projektarbeit dar. Hier werden durch einen inhaltlich und zeitlich klar beschriebenen und begrenzten Auftrag Kompetenzen zusammengestellt. Dies geschieht bereits durch die Projekte - Frühe Hilfen - Konfliktmanagement und wird fortgeführt durch das Projekt „Weiterentwicklung der ambulanten Hilfen“ Einführung von Teamarbeit auf der Leitungsebene Teamarbeit gehört schon lange zum Selbstverständnis der heutigen Arbeitsgesellschaft und ist inzwischen zentraler Bestandteil jeder sich entwickelnden Organisation. In vielen Bereichen der Jugendhilfe ist Teamarbeit seit Jahren präsent und dient der Qualifizierung von Beratungs- und Entscheidungsprozessen unter optimaler Ausschöpfung personeller, fachlicher und finanzieller Ressourcen im Hinblick auf eine bürgerorientierte und effektive Aufgabenerledigung. Unter Wahrung der abschließenden Gesamtverantwortung wurde als entscheidungsqualifizierendes Element Teamarbeit auch auf der Leitungsebene des Jugendamtes erfolgreich eingeführt. Beteiligungskultur Der Erfolg des Jugendamtes ist insbesondere die Summe der Erfolge seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Insofern sind deren menschlichen, sozialen und fachlichen Qualifikationen und Kompetenzen, ihr Engagement und ihre Kreativität die Basis für eine gelingende Arbeit. Leitungs- und Kommunikationsstrukturen stellen sicher, dass auf allen Ebenen kooperativ, partizipativ und zielorientiert gearbeitet werden kann. Veränderte Anforderungen Der Untersuchungszeitraum des vorliegenden Gutachtens der Fa. Rödl & Partner lag in den Jahren 2006/07. Der Endbericht wurde im August 2007 vorgelegt. Seither hat es wesentliche Veränderungen in den Anforderungen an die Jugendhilfe in Pulheim gegeben. Kinderschutzaufgaben Die Aufgabe der Jugendhilfe bestand und besteht schon immer aus zwei untrennbar miteinander verbundenen Teilen. Der Hilfe durch Unterstützung (Prävention) und der Hilfe durch Schutz (Wahrnehmung des staatl. Wächteramtes). Zwischen diesen beiden Polen ergibt sich in der eigenen Rollenwahrnehmung der Jugendhilfe ein Spannungsfeld zwischen einerseits Kontrolle und andererseits vertrauensvoller Beratung und Begleitung, das auch von den Bürgern, bzw. Familien so wahrgenommen wird. Zur allgemeinen Fallentwicklung und zur steigenden Komplexität des Arbeitsfeldes kommt die mediale Präsenz und öffentliche Diskussion um massive Kindeswohlgefährdungen hinzu. Wie die öffentlich dokumentierten Abläufe in anderen Kommunen verdeutlichen, entsteht dadurch ebenfalls zunehmend eine individuelle und organisationsbezogene strafrechtliche Relevanz des fachlichen Handelns. Durch die gesetzlichen Novellierungen im Bereich des Kinderschutzes sind erhebliche Aufgabenzuwächse entstanden sowie der Umgang und die Verfahrensabläufe professionalisiert worden. Für die einzelne ASD-Fachkraft bedeutet dies einen sehr zeitintensiven und emotional belastenden Ablauf in diesem Aufgabenfeld. -5- Der sprunghafte Anstieg der Gefährdungsmeldungen wird durch die Tendenz zur Steigerung der Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen ergänzt. Im Spannungsfeld zwischen • Dienstleistung und staatlichem Wächteramt, • dem Kostendruck im Kontext der kommunalen Haushaltssituation und im Hinblick auf die Erbringung und Bewilligung sozialer Dienstleistung, • sowie der Notwendigkeit konzeptioneller und struktureller Weiterentwicklung begründet sich eine sehr hohe Anforderung an die fachlichen und zeitlichen Ressourcen der MitarbeiterInnen im ASD und somit an die angemessene Personalausstattung in diesem Aufgabenfeld. Kindeswohlgefährdung hat viele Facetten. Mehrheitlich tritt sie in Form von Vernachlässigung auf. Hierbei handelt es sich dann um eine Form der Gefährdung, die nicht als plötzlich eintretendes Ereignis sichtbar wird, sondern als ein schleichender, auf Dauer das Wohl eines Kindes beeinträchtigender Prozess. Daraus ergibt sich in der Konsequenz, dass Kindeswohlgefährdung –um sie in ihrer sich verändernden Dimension zu erfassen- häufig eben nicht durch die (einmalige) Inaugenscheinnahme oder durch den Hausbesuch erfassbar wird. Vielmehr bedarf es in der Mehrzahl der Fälle im Rahmen des Schutzauftrages eines begleitenden Prozesses der, aufbauend auf einer Vertrauensbasis zwischen Bürger und Jugendamt, individuell an den Unterstützungsbedarfen ausgerichtet ist. Für einen gelingenden Kinderschutz in Pulheim ist es daher erforderlich, konzeptionelle und strukturelle Grundlagen hierfür immer weiter zu entwickeln. Die Wahrnehmung des staatl. Wächteramtes ist nicht nur einseitig als eingriffsorientierter Ansatz zum Einschreiten bei festgestellter Kindeswohlgefährdung einzuordnen. Vielmehr ist das Kindeswohl oberster Maßstab jeder Ausrichtung der Jugendhilfe (-politik). Das staatliche Wächteramt beinhaltet unter diesem Blickwinkel die Aufgabe, Verantwortung für das Aufwachsen von Kinder und Jugendlichen zu übernehmen. Das Jugendamt muss u. a. die Gewährleistungsverantwortung dafür übernehmen dass Kinder, Jugendliche und ihre Eltern Lebensbedingungen vorfinden, die Voraussetzung sind für ein gesundes, glückliches und chancengleiches Aufwachsen sowie den Kindern und Jugendlichen eine individuelle Lebensführung mit bestmöglichen Entwicklungsbedingungen ermöglicht. Jugendhilfe in Bildungsprozessen Für die Jugendhilfe ist die Zusammenarbeit mit den Schulen grundlegend im § 81 Nr. 1 SGB VIII als Auftrag definiert. Mit dem 3. Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes wurde 2004 dieser Auftrag konkretisiert und insbesondere im § 7 Abs. 3 der Auftrag für eine integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung normiert. Die allgemeine Diskussion über die notwendigen Entwicklungen in der Gestaltung von Bildungsprozessen führten auch in Pulheim zur flächendeckenden Einführung der schulischen Ganztagsangebote und zur Aufnahme der Entwicklung einer „Kommunalen Bildungslandschaft“, in der die Jugendhilfe mit allen Handlungsfeldern ein wesentlicher Akteur ist. Bildungspolitisch besteht Übereinstimmung darin, dass vor dem Hintergrund der Entwicklung der Wissensgesellschaft eine Neubestimmung bildungspolitischer und bildungskonzeptioneller Orientierungen erforderlich ist. Hierzu gehören insbesondere: • Eine stärkere Beachtung frühkindlicher Bildungsprozesse in Kindertagesstätten und Grundschulen mit dem besonderen Schwerpunkt des Übergangs von Kindertagesstätte und Grundschule • Ein verändertes Bildungsverständnis, dass die Kinder und nicht die Institution in den Mittelpunkt stellt und individuelle Kompetenzförderung mit der Vermittlung von Wissenstatbeständen verknüpft • Die Entwicklung von Ganztagsschulen mit integriertem Lernkonzept und einer Öffnung der Schulen zum sozialen Umfeld und somit u. a. gegenüber der Jugendhilfe als Bildungsträger und wesentlicher Akteur im sozialen Umfeld. -6- Nicht nur für die Schulen, sondern in gleichem Maße für die Jugendhilfe, entstehen daraus erhöhte Anforderungen an die Gestaltung der vielfältigen Kooperationsbeziehungen. Diese Zielorientierung findet Ihren Niederschlag bereits in der durch die Jugendhilfe begleitete Gründung des Vereines Ganztag in Pulheim e. V. Er ist Träger aller Ganztagsgrundschulangebote in Pulheim. Als besonderes Strukturmerkmal sind alle Grundschulen und einige weiterführende Schulen Mitglied dieses Vereins und haben von daher auch die Aufgabe, den Blickwinkel der Jugendhilfe (dann aus Sicht von GiP e.V.) und die entsprechende Fachlichkeit in den Schulentwicklungsprozess zu tragen. Der Qualitätszirkel Offene Ganztagsgrundschulen, bestehend aus den Schulleitungen, den Teamleitungen des pädagogischen Nachmittages, Elternvertretern wird federführend in Kooperation mit der pädagogischen Geschäftsführung von GiP und der Kompetenzberaterin Ganztag des Regierungspräsidiums durch das Jugendamt gesteuert. Hinzu kommt seit 2010 ein Runder Tisch „Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I“ der ebenfalls durch das kommunale Jugendamt als übergeordnete Fachstelle organisiert wird. Hier wird es zukünftig inhaltlich weiter darum gehen, Konzepte und Strategien zur Kooperation im Bereich der Weiterentwicklung der Ganztagsschulangebote zu gestalten. Im Bereich der SEK I kooperieren die weiterführenden Schulen mit unterschiedlichen örtlichen Trägern der Jugendhilfe. In der Konsequenz hat dies zur Einrichtung eine Halbtagsstelle „Kooperation Jugendhilfe – Schule“ im Jugendamt geführt, die neben den oben genannten Qualitätsentwicklungsaufgaben auch noch gemeinsame Fortbildungsangebote organisiert und anbietet sowie als Fachberatung fungiert. Weiterführend wird es auch in diesem Bereich darum gehen, Akteure und Anbieter von Maßnahmen, Angeboten und Projekten zusammen zu führen und ein stadtweit akzeptiertes und abgestimmtes Bildungsangebot zu entwickeln. Der Ausbau der Ganztagsschulangebote hat in der Konsequenz dazu geführt, dass der Bereich der verlässlichen Ferienangebote ebenfalls eines Ausbaues wegen des steigenden Bedarfes an Betreuung bedurfte. Hier wird weiterer Entwicklungsbedarf im Bereich der Schülerinnen der Sekundarstufe I bis zum Alter von ca. 14 Jahren gesehen. Gleichzeitig geht es auch hier darum, die inhaltliche Ausrichtung der Angebote weiterhin einer steten Qualitätsentwicklung zu unterziehen. Ein weiters Entwicklungsfeld, bei dem deutliche Bedarfe festzustellen sind, ist das Feld der Schulsozialarbeit. Neben den klassischen Anforderungen hat sich aufgrund der Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen die Zielvorgabe der Inklusion von behinderten Kindern und Jugendlichen in die Regelschule entwickelt, die intensiv von Angeboten und Maßnahmen der Jugendhilfe flankiert werden muss. Die Förderschule Jahnstr. ist seit diesem Schuljahr Kompetenzzentrum. Auch diese Entwicklung fordert die fachliche Unterstützung durch die Jugendhilfe. Folgerichtig wurde, angebunden an das Jugendamt, zum 15.04.2010 eine (halbe) Stelle mit einer Schulsozialarbeiterin an der Förderschule an der Jahnstraße in Brauweiler besetzt. Weiterentwicklung der Organisationsstruktur Unter den o.g. Gesichtspunkten werden in geeigneten Phasen die Aufbauorganisation, bzw. Aufgabenzuordnungen erkennbaren oder notwendigen funktionalen Schwerpunkten angepasst. Der Wechsel der bisherigen Abteilungsleitung 510 in die Amtsleitung 32 wurde zum Anlass genommen, die bisherige Aufgabenverteilung weiter zu entwickeln. Leitend waren hierbei die fachlichen Funktionen, bzw. Anforderungen - Stärkung der Funktion „Jugendhilfe in Bildungsprozessen“ und - Stärkung der Finanzbereiche und der Verwaltungsanteile Dies führte zu einer Verlagerung der pädagogisch-fachlichen Anteile für die Kindertagesstätten und zu einer Zusammenführung aller Fachberatungen, die intensiv in der Vernetzung mit anderen Bildungsträgern kooperieren und entspricht somit der Entwicklung der kommunalen Bildungslandschaft in Pulheim. Gestärkt wurden dadurch ebenfalls die in der Abteilung zusammengefassten Haushalts- und Verwaltungsangelegenheiten. -7- Bisherige Konsolidierungsleistungen Zum 01.02.2007 wurde eine Vollzeitstelle im Bereich Kinder- und Jugendförderung/Jugendschutz reduziert auf eine Stelle mit 25 Stunden Beschäftigungsumfang. Die Einsparung beläuft sich auf 20.500,-- € jährlich. Zum 01.04.2008 ging eine Mitarbeiterin, die in der Abteilung 511 Sekretariats- und Schreibtätigkeiten für die Sozialen Dienste zuständig war, im Rahmen der Altersteilzeit in die Freizeitphase. Die Stelle wurde nicht wieder besetzt. Durch diese Maßnahme wurde im Bereich Personalkosten ein Betrag von 27.200,-- € pro Jahr eingespart. Entwicklungsperspektiven • • • • • • Vernetzung Jugendhilfeplanung und Schulentwicklungsplanung Ausbau und Qualifizierung Betreuungsangebote in allen Ferien für Kinder bis 14 Jahren Entwicklung einer abgestimmten Bildungsförderung von Kindern von 0 – 1o Jahren Intensivierung und Ausbau der Konzepte zur Kooperation Jugendhilfe – Schule incl. der Entwicklung eines Übergangsmanagements der einzelnen Schulformen Erweiterung der Angebote in den Familienzentren unter besonderer Berücksichtigung des Sozialraumbezuges und Einbeziehung der freien Träger Neuausrichtung der ambulanten, niederschwelligen Erziehungshilfen Maßnahme Nr. 66, Verbands- und Individualzuschüsse: Die Stadt Pulheim leistet bislang lediglich geringfügige freiwillige Zuschüsse an das Jugendherbergswerk und den Elternkreis drogenabhängiger und –gefährdeter Jugendliche (Hürth) von jeweils 260 €. Die Elternbriefe werden schon seit ca. 3 Jahren nicht mehr erworben. Die Konsolidierungsmasse beträgt somit nur 520 €. Eine Streichung der geringen freiwilligen Zuschüsse ist zum Haushaltsjahr 2011 möglich. Maßnahme Nr. 67, Berichterstattung JH- und Familienplanung Örtliche erhobene Daten im Rahmen einer Jugendhilfe- und Familienplanung bekommen, neben der Einordnung in örtliche Zeitreihen, erst eine Aussagekraft, wenn sie in den Kontext überörtlicher Entwicklungen gestellt werden. Inhalte und Struktur des bisherigen Familienberichtes, zuletzt vorgelegt in 2008, erlaubte aber nur in geringem Maße eine ziel- und wirkungsorientierte Abstimmung und Steuerung. Für den nächsten Familienbericht ist daher beabsichtigt, stärker eine sozialräumlich zielorientierte Steuerung zu ermöglichen. Aufgrund der Maßnahme 68 schon beschlossenen Kürzung des Stellenumfanges in der Jugendhilfeplanung um 0,18 VZÄ auf 23 Wochenstunden sind bei einer Realisierung dieser Zielsetzung Abstriche zu machen. Eine konkrete Konsolidierungssumme wurde von der Beratungsfirma nicht beziffert und ist wegen der schon vorgenommenen Reduzierung des Stellenumfanges in der Jugendhilfeplanung (vgl. Maßnahme Nr. 68) auch nicht mehr erzielbar. Maßnahme Nr. 68, Stellenumfang Jugendhilfeplanung Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.07.2010 die Kürzung des Stellenumfanges der Jugendhilfeplanung um 0,18 VzÄ auf 23 Wochenstunden bereits beschlossen. Die bisherige Stelleninhaberin verfügt über einen Arbeitsvertrag mit einem entsprechendem Teilzeitumfang. Die schon in 2010 erzielte Konsolidierungssumme beträgt 10.810,-- €. Maßnahme Nr. 71, Netzwerkarbeit Jugendkriminalität Bei Umsetzung dieser Maßnahme müssten der bisher sehr gut agierende Arbeitskreis „Jugendkriminalität“ (Vertreter der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Polizei, Schulen, etc.) und die Informationsveranstaltungen der Jugendgerichtshilfe in den Schulen eingestellt werden. Einsparungen bei Personalkosten ergeben sich dadurch tatsächlich nicht. Durch die Fa. Rödl&Partner wurde das mögliche Potential nicht beziffert. -8- Jugendgerichtshilfe ist eine Pflichtaufgabe des Jugendamtes gem. § 52 SGB VIII. Wie unter I. „Konzeptionelle Grundlagen“ ausgeführt, ist es wesentliche Aufgabe der Jugendhilfe dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu erhalten oder zu schaffen. Ebenso besteht nach § 81 SGB VIII die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen. Hierzu gehören insbesondere auch die Schulen, die Polizei und die Ordnungsbehörden. Gemeint ist hierbei nicht nur die Zusammenarbeit im konkreten Einzelfall, wenn es um die (reaktive) Entwicklung von kostenintensiveren Hilfesettings geht, sondern insbesondere die Entwicklung und Pflege von Kooperationen und Netzwerken mit dem Ziel der positiven und präventiven Gestaltung von Lebensbedingungen, bzw. hier insbesondere die Verhinderung von Straftaten. Vor diesem Hintergrund der positiven Effekte und der prophylaktischen Wirkung schlägt die Verwaltung daher vor, diesen Vorschlag nicht umzusetzen. Die Beratungsfirma erkennt bei einer Umsetzung dieser Maßnahme ein Konsolidierungspotential von 0,06 VzÄ, bzw. 3.420 €. III. Maßnahmevorschläge mit Einbindung von freien Trägern Maßnahmen Nr. 72 - 74 Erläuterungen zu Maßnahme 72 Hier sieht die Verwaltung die Empfehlung der Gutachter sehr kritisch. Die Kürzung der finanziellen Förderung der Jugendfreizeitstätten um 50.000 € würde zu einer erheblichen Reduzierung des Angebotes offener Kinder- und Jugendarbeit führen. Die Zukunftsperspektiven und fachlichen Rahmenbedingungen der Offenen Jugendarbeit aus Sicht der Träger werden in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 9. September ausführlich diskutiert. Die Fachverwaltung sieht Entwicklungsbedarfe bei der Weiterentwicklung der Konzepte und der Angebote der Mobilen Jugendarbeit. Diese besteht in Pulheim überwiegend aus den drei Schwerpunkten - Vernetzungsarbeit mit den vor Ort tätigen Trägern der Jugendhilfe, den Schulen und den sonstigen Akteuren, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten (z. B. Vereine), - mobile, flexible offene Angebote (auch in den Ferien wie z. B. Skate-Event) - und der aufsuchenden Arbeit an Jugendtreffpunkten. Sie hat nach wie vor zentrale Bedeutung insbesondere für die Kinder und Jugendliche, die keine Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit besuchen und auch sonst eher wenig in Angebote eingebunden sind. Gute Erfolge sind in den letzten Jahren erzielt worden im bedarfsorientierten Ausbau von qualitativ hochwertigen Angeboten in den Ferienzeiten (neben den Sommerschulferien sind verstärkt Angebote in den Oster- und Herbstferien entwickelt worden). Die Erfahrungen 2010 und 2011 im Zusammenhang mit der Entwicklung des gebundenen Ganztages in den weiterführenden Schulen werden zeigen, inwieweit ein weiterer Ausbau erforderlich wird. Weitere Perspektiven in diesem Bereich können aus Sicht des Fachamtes der Ausbau der Kooperation mit den Schulen und die Entwicklung des eigenständigen Freizeit- und Bildungsprofils der offenen Kinder- und Jugendarbeit sein. Diese kann dann eine wichtige Funktion in einem zukunftsorientierten Bildungsnetzwerk Pulheim einnehmen. Mit den Mitteln des Wirksamkeitsdialoges werden auch zukünftig die Inhalte der Offen Jugendarbeit insgesamt gestaltet. Ziel wird sein, noch stärker die Bedarfe von Kinder- und Jugendlichen zu erfassen und hieraus Zielperspektiven und entsprechende Angebote zu entwickeln. Zur Zeit wird von der Jugendhilfeplanerin der Kinder- und Jugendförderplan – Teilfachplan Offene Kinder- und Jugendarbeit für die laufende Legislaturperiode erarbeit. -9- Sollte der Rat aus Konsolidierungsgründen die Mittel kürzen, wird die Verwaltung die Verträge mit den Trägern zum nächst möglichen Zeitpunkt • Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Rhein-Erft zum 31.06.2010 für das Kinder- und Jugendhaus Zahnrad • Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis für die Mobile Jugendarbeit und die Jugendeinrichtungen in Pulheim, Stommeln, Sinnersdorf und Sinthern zum 31.12.2011 kündigen müssen. Im Falle der Notwendigkeit einer 10%igen Kürzung ist im Rat und seinen Gremien zu erarbeiten, ob dies über a) eine lineare Kürzung bei den Trägern unter Beibehaltung der Einrichtungen (wobei keine Reduzierung bei den Angeboten der Mobilen Jugendarbeit angestrebt werden sollte) b) die Schließung einer oder mehrerer Einrichtungen c) die Neuverteilung der Mittel an die Träger gemäß des Jugendeinwohnerwertes (Kinder und Jugendliche im Alter von 6 – 27 Jahren) in Form eines Sozialraumbudgets für die einzelne Stadtteile und damit die entsprechende zuständigen Einrichtungen erreicht werden sollte. Erläuterungen zu Maßnahme 73 Die Kooperation mit der Mobilen Jugendarbeit gehört zur Wahrnehmung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Gesamtverantwortung der Jugendhilfe gem. § 79 SGB VIII. Diese ist nicht auf freie Träger zu übertragen. Im Übrigen ist es für die Gestaltung der örtlichen Vernetzungsarbeit notwenig, den Gesamtüberblick über die Angebote und Leistungen aller Träger im Stadtgebiet zu haben. Dies kann von einem einzelnen Träger, der ein Teil der Angebotspalette ist, nicht erwartet werden. Weiterhin würden die Tätigkeiten entweder dem freien Träger vergütet werden müssen oder die zur Verfügung stehenden Zeiten für die Durchführung pädagogischer Maßnahmen reduzieren. Darüber hinaus werden die Bedarfe für das Tätigwerden der mobilen Arbeit (sowohl im aufsuchenden Bereich als auch im Bereich notwendiger Vernetzung und Angebotsentwicklung) in der Praxis immer dem öffentlichen Jugendhilfeträger gemeldet. Von Seiten des Jugendamtes werden alle drei in Maßnahme 72 dargestellten Schwerpunkte der Angebotsorientierung der Mobilen Jugendarbeit gemeinsam mit der Jugendhilfeplanung entwickelt und evaluiert. Die anteiligen VzÄ für diese Aufgabe wurden durch die Beratungsfirma nicht ermittelt. Erläuterungen zu Maßnahme 74 Durch die Beratungsfirma wurde für diese Maßnahme ein Konsolidierungspotential von 18.700 € ermittelt. Dem sind bei einer Übertragung der Aufgabe allerdings zusätzliche, durch den öffentlichen Träger zu übernehmende Personal- und Verwaltungskosten, gegenüber zu stellen. Mit Vertretern der bisherigen örtlichen Trägern (Ganztag in Pulheim e. V., Zahnrad, Jugendeinrichtungen des Caritasverbandes) wurde der Vorschlag des Beratungsunternehmens erörtert. Das Zahnrad sieht sich in der Lage, die Anmeldungen für die Ferienspiele in den ersten beiden Wochen über seine Bürokraft abzuwickeln. Sowohl Ganztag in Pulheim e. V. als auch die Einrichtungen des Caritasverbandes sehen keine Möglichkeit, das Anmeldeverfahren für Angebote im bisherigen Umfang zu realisieren. Vor allem die Jugendeinrichtungen des Caritasverbandes verweisen auf fehlende Verwaltungskapazitäten. Bei einer Übertragung der Aufgabe würde daher für die Verwaltung die Notwendigkeit zur Übernahme von Personalkosten entstehen. Eine schriftliche Stellungnahme von GIP e. V. ist beigefügt. Sollte der Rat der Empfehlung des Beratungsunternehmens folgen, wird das bisherige System (Bedarfsdeckende Möglichkeit der Buchung von bis zu 3 x 1 Woche auch an unterschiedlichen Standorten ) aufgegeben werden müssen. Gerade durch dieses System war es aber bisher möglich, durch eine möglichst effizienten Einsatz der vorhandenen Mittel ein inhaltlich breit gefächertes - 10 - Angebot an unterschiedlichen Standorten in der zeitlichen Breite anzubieten und zentral belegbar zu machen. Wenn die anteiligen VZÄ für diesen Bereich im Jugendamt durch eine Veränderung der arbeitsvertraglichen Bedingungen eingespart werden sollen, bleibt unklar, wer die zentralen Bürgeranfragen beantworten kann. Noch nicht abschließend eingeschätzt werden kann die Frage, wie zukünftig der Anspruch auf ein bedarfsdeckendes Sommerferienangebot für die Kinder der Offenen Ganztagsgrundschulen in einem neuen System sicher gestellt werden kann. - 11 -