Daten
Kommune
Pulheim
Größe
61 kB
Datum
09.02.2011
Erstellt
01.02.11, 09:02
Aktualisiert
01.02.11, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Termin
09.02.2011
IV-61 ho/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Frau Hoss
(Verfasser/in)
ö. S.
X
36/2011
nö. S. TOP
21.01.2011
(Datum)
BETREFF:
Bebauungsplan Nr. 30 Pulheim 1303
Aktueller Sachstand
Veranlasser:
Verwaltung
MITTEILUNG:
In seiner Sitzung am 27.10.2010 beschloss der Umwelt- und Planungsausschuss, die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30
Pulheim (Teilbereich Tennishallengelände) durchzuführen. Dabei wurde ebenfalls beschlossen,
diesen Verfahrensschritt lediglich mit einer der seinerzeit vorgestellten drei Nutzungsszenarien,
nämlich nur die Nutzungsart „Allgemeines Wohngebiet“ mit einer zusätzlichen Anbindung an die
Venloer Straße, durchzuführen.
Zwischenzeitlich wurden die in Rede stehenden Grundstücke an einen Projektentwickler veräußert, der auch bereits Vorgespräche mit potentiellen Investoren geführt und ein Architekturbüro mit
der Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes beauftragt hat.
Danach ist für das Areal eine reine Wohnnutzung vorgesehen, wobei entlang der Venloer Straße
eine zusammenhängende riegelförmige Bebauung entstehen soll. Dieser soll in Form eines bis zu
dreigeschossigen Baukörpers errichtet werden und somit Geschosswohnungen aufnehmen.
Für den südlich angrenzenden, weitaus größeren Teil des Plangebietes ist auf dem zur Bonnstraße orientierten Bereich eine verdichtete Reihenhausbebauung geplant; für den übrigen Teilbereich
des Plangebietes, welcher unmittelbar an die bestehende Wohnbebauung entlang des Asternweges angrenzt, wird eine weniger verdichtete Wohnbebauung z.B. in Form von Doppelhäusern, erwogen.
Die Verwaltung bewertet die Planung des Gebäuderiegels mit Geschosswohnungen im nördlichen
Teilbereich positiv. Zum einen kann auf diese Weise das Angebot auf diesem Sektor des Wohnungsbaus - entsprechend des vom Rat beschlossenen Zieles zum Umgang mit dem demografischen Wandel, gezielt auch das Planungsrecht für Geschosswohnungsbau zu schaffen - deutlich
verbessert werden.
Zum anderen kann - vor allem durch eine ansprechende architektonische Gestaltung der Bebauung im unmittelbaren Eckbereich Venloer Straße / Bonnstraße - dem beim Aufstellungsbeschluss
formulierten Planungsziel, die markante Ortseingangslage in gestalterischer Hinsicht zu optimieren, in hervorragender Weise Rechnung getragen werden.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch der bestehende Bebauungsplan
eine dreigeschossige Wohnbebauung zwischen Mischgebiet und Einfamilienhausbebauung vorsah.
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Da der oben erwähnte Verkauf der Grundstücke erst vor kurzem erfolgte, konnte die zeichnerische
Darstellung des oben skizzierten städtebaulichen Konzeptes für eine Vorstellung in der FebruarSitzung des UPA nicht mehr fristgerecht fertig gestellt werden. Sobald diese der Verwaltung vorliegt, wird umgehend der bereits beschlossene Verfahrensschritt der Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung auf der Grundlage dieses städtebaulichen Vorentwurfes – der die beschlossene überwiegende Erschließung über eine Zufahrt von der Venloer Straße zu berücksichtigen hat - durchgeführt.
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