Daten
Kommune
Pulheim
Größe
61 kB
Datum
09.02.2011
Erstellt
01.02.11, 09:02
Aktualisiert
01.02.11, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
V o r l a g e Nr:
Zur Beratung/Beschlussfassung an:
Gremium
Umwelt- und Planungsausschuss
Termin
09.02.2011
IV/61- ri/wo
(Amt/Aktenzeichen)
Herr Ritter
(Verfasser/in)
ö. S.
X
46/2011
nö. S. TOP
25.01.2011
(Datum)
BETREFF:
Klottener Straße - An der Mühle in Brauweiler Süd
Grundlagenermittlung für ein mögliches Baugebiet
Veranlasser:
Verwaltung
MITTEILUNG:
In der Bürgerschaft ist eine große Unruhe bezüglich eines möglichen Baugebietes in Brauweiler
Süd in Verlängerung der Klottener Straße entstanden. Anwohner dieser Straße luden u.a. am
Montag, 31. Januar, 20.00 Uhr, zu einer Bürgerinformationsveranstaltung zu diesem Thema in die
Gaststätte Schugt ein.
Auf Nachfragen aus der Bürgerschaft informierte die Verwaltung wie folgt:
„Für dieses mögliche Baugebiet ist noch kein Bebauungsplanverfahren begonnen worden. Die
Verwaltung befindet sich derzeit in der internen Phase der Grundlagenermittlung, die jedem Planverfahren vorangeht. In dieser Phase werden Rahmenbedingungen ermittelt. Dazu gehören auch
die Fragen nach der Vereinbarkeit mit den Belangen von Landesplanung, Denkmalschutz und
Landschaftsplanung. Diese Prüfung geht einher mit Gesprächen mit externen Fachbehörden, zu
denen u.a. auch die Vorlage eines skizzenhaften Planungskonzeptes gehört. Soweit innerhalb der
Bürgerschaft eine solche Skizze kursiert, kann es sich nicht um die Skizze der Verwaltung handeln, weil sie bislang lediglich intern diskutiert wird.
Eine Sitzungsvorlage zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens wird erst dann in den Umwelt- und Planungsausschuss eingebracht, wenn die Grundlagen erfolgreich ermittelt worden sind
und ein sinnvolles Darlegungskonzept für eine Bürgerbeteiligung vorliegt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt - soweit ein Beschluss für ein Bebauungsplanverfahren gefasst wird - nach den
Vorschriften des Baugesetzbuches, die z.B. für Brauweiler Süd eine frühzeitige Bürgerbeteiligung
vorsieht. In diesem Rahmen werden die Anregungen der Bürgerschaft gesammelt und dem Planungsausschuss zur Entscheidung über den weiteren Planungsverlauf vorgelegt. Mit dieser gebündelten Vorstellung der Planung wird der Öffentlichkeit und den Behörden die Möglichkeit gegeben, in Kenntnis der wesentlichen Planungsaspekte eine Stellungnahme abgeben zu können.
Weil das Baugesetzbuch für das Bebauungsplanverfahren die rechtlich geregelten Beteiligungsschritte vorsieht, ist eine Teilnahme der Verwaltung an einer privaten Versammlung (vorab) nicht
sinnvoll. Es ist die Aufgabe der Ratsgremien, repräsentativ über das Verfahren zu entscheiden und
anschließend der Verwaltung, die Öffentlichkeit über die amtlichen Bekanntmachungswege über
die Möglichkeit der Beteiligung in Kenntnis zu setzen.
Die Tatsache, dass für die potentielle Erschließung des Baugebietes im Haushalt 2012 finanzielle
Mittel angemeldet wurden, stellt keine Vorentscheidung über die Durchführung und die Inhalte der
Planung dar; dies wäre auch nicht zulässig.“
-1-
Die planerische Vorprüfung des Areals für eine mögliche Baulandentwicklung basiert auf einem
Beschluss des Stadtplanungsausschusses der Stadt Pulheim aus dem Jahr 1995 (321/95) zur
Anmeldung von Flächen zur Darstellung von Allgemeinem Siedlungsbereich (ASB) im Gebietsentwicklungsplan (GEP), heute Regionalplan.
-2-