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Antrag (Antrag bzgl. kurzfristiger Bericht zum Verfahrensstand zur Errichtung eines Fußgängerweges in Höhe des Maarweges in E.-Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
10 kB
Datum
04.03.2010
Erstellt
28.01.10, 07:01
Aktualisiert
28.01.10, 07:01
Antrag (Antrag bzgl. kurzfristiger Bericht zum Verfahrensstand zur Errichtung eines Fußgängerweges in Höhe des Maarweges in E.-Gymnich) Antrag (Antrag bzgl. kurzfristiger Bericht zum Verfahrensstand zur Errichtung eines Fußgängerweges in Höhe des Maarweges in E.-Gymnich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 452/2009 Az.: 6619-3608 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 24.08.2009 Den beigefügten Antrag des Ortsbürgermeisters Herrn Kukla leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betriebsausschuss Straßen Betrifft: Termin Bemerkungen 09.02.2010 04.03.2010 Antrag bzgl. kurzfristiger Bericht zum Verfahrensstand zur Errichtung eines Fußgängerweges in Höhe des Maarweges in E.-Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 24.08.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Am 19.08.2009 hat ein Ortstermin mit Vertretern des Landesbetriebes Straßen (Herr Eisbrüggen), der Kreispolizeibehörde (Herr Stölting) und dem Eigenbetrieb Straßen (Herr von Wirth, Herr Coenders) stattgefunden. Nach Präsentation der aktuellen Planung, im AfÖuV am 21.04.09 vorgestellt, teilten sowohl Herr Eisbrüggen als auch Herr Stölting mit, dass laut den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) an der geplanten Stelle ein FGÜ nicht möglich sei. Durch die in unmittelbarer Nähe liegende Bushaltestelle könnten die querenden Fußgänger durch den haltenden Bus verdeckt werden. Eine latente Unfallgefahr wäre daher nicht auszuschließen, da der Gegenverkehr den Fußgänger eventuell nicht rechtzeitig erkennen könnte. Auch der von mir erhobene Einwand, dass wegen der geplanten Mittelinsel die Fußgänger sich sicher aufstellen können und somit auch gesehen werden, überzeugte den Landesbetrieb Straßen und die Polizei nicht, dass die Vorgaben der Richtlinie in diesem Fall anders zu interpretieren sind. Nach Aussagen von Herrn Eisbrüggen und Herrn Stölting kann an dem vorgesehenen Standtort ein FGÜ nur eingerichtet werden, wenn die Baushaltestelle um mind. 120 m vom FGÜ abgerückt wird oder eine Mittelinsel von ca. 25 m Länge im Bereich der Haltestelle gebaut würde. Aufgrund von bestehenden Zu- und Ausfahrten ist dies jedoch nicht realisierbar. Wegen des dargestellten Sachverhaltes schlage ich vor anstelle eines FGÜs eine barrierefreie Querungshilfe auszubauen. Aufgrund der eindeutigen Verbesserung der Sichtverhältnisse und der Barrierefreiheit der neuen Querungshilfe, würde auch ohne die Ausweisung eines Fußgängerüberweges eine deutliche Verbesserung der derzeitigern Situation eintreten. (Bösche) -2-