Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
17.02.10, 06:50
Aktualisiert
17.02.10, 06:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 587/2009
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 05.11.2009
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
09.02.2010
Anregung bzgl. Umwandlung der Ottostraße in E.-Gymnich zur Spielstraße
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Aufstellung der Verkehrszeichen Nr. 326-50 (Verkehrsberuhigter Bereich) werden ca. 500,00 Euro aus
dem Bugdet des Eigenbetriebes Straßen benötigt.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den 05.11.2009
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag beinhaltet die Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ (Zeichen Nr. 326-50)
in der Ottostraße. Da sich die Anwohner in dieser Straße für diese Einrichtung ausgesprochen
haben und die baulichen Voraussetzungen hierfür auch gegeben sind, kann die Straße
entsprechend ausgeschildert werden.
Die Ottostraße liegt innerhalb von einer Tempo 30-Zone. Sie wurde vor einigen Jahren als
Mischverkehrsfläche hergestellt. Im Jahre 2004 haben die Anwohner sich für die jetzige
Verkehrsregelung mit einer Sperrung der Durchfahrt aus Richtung Eifelstraße ausgesprochen.
Weil sich diese Regelung bewährt hat, sollte sie auch bei der Einrichtung in einen
„Verkehrsberuhigten Bereich“ bestehen bleiben. Die Einzeichnung von Parkplätzen in der
Ottostraße ist wegen der zu geringen Straßenbreite (4,50-5,00m) nicht möglich.
(Dr. Rips)