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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Umwandlung der Ottostraße in E.-Gymnich zur Spielstraße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
8,2 kB
Datum
09.02.2010
Erstellt
17.02.10, 06:50
Aktualisiert
17.02.10, 06:50
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Umwandlung der Ottostraße in E.-Gymnich zur Spielstraße)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 587/2009 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 05.11.2009 Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin Bemerkungen 09.02.2010 Anregung bzgl. Umwandlung der Ottostraße in E.-Gymnich zur Spielstraße Finanzielle Auswirkungen: Für die Aufstellung der Verkehrszeichen Nr. 326-50 (Verkehrsberuhigter Bereich) werden ca. 500,00 Euro aus dem Bugdet des Eigenbetriebes Straßen benötigt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den 05.11.2009 Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag beinhaltet die Einrichtung eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“ (Zeichen Nr. 326-50) in der Ottostraße. Da sich die Anwohner in dieser Straße für diese Einrichtung ausgesprochen haben und die baulichen Voraussetzungen hierfür auch gegeben sind, kann die Straße entsprechend ausgeschildert werden. Die Ottostraße liegt innerhalb von einer Tempo 30-Zone. Sie wurde vor einigen Jahren als Mischverkehrsfläche hergestellt. Im Jahre 2004 haben die Anwohner sich für die jetzige Verkehrsregelung mit einer Sperrung der Durchfahrt aus Richtung Eifelstraße ausgesprochen. Weil sich diese Regelung bewährt hat, sollte sie auch bei der Einrichtung in einen „Verkehrsberuhigten Bereich“ bestehen bleiben. Die Einzeichnung von Parkplätzen in der Ottostraße ist wegen der zu geringen Straßenbreite (4,50-5,00m) nicht möglich. (Dr. Rips)