Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
125 kB
Datum
04.03.2010
Erstellt
19.02.10, 07:00
Aktualisiert
19.02.10, 07:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Sebastianusstr. 20
50374 Erfistadt
Tel.: 02235/72687
Fax: 02235 692987
Willi Vieth
03.09.09
An den Bürgermeister
der Stadt Erfistadt
Holzdamm 10
50374 Erfistadt
Bürgerantrag
gern. Geschäftsordnung
Barrierefteie Erftstadt
-
des Rates der Stadt Erftstadt
planen und gestalten fur Alle -
hier: 1. Korrektur bzw. Nacharbeiten
Erfistadt
2. Prüfung von Regresspflicht
bei den z. Zt. laufenden Straßenbaumaßnahmen
bei den verantwortlichen
in
Vertragspartner
3. Erstellung eines Handlungsprogramm für eine barrierefteie Umwelt
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
es wird gebeten nachfolgende Anträge den zuständigen Entscheidungsträgem der Stadt
Erfistadt zwecks Beratung und Entscheidung zu zuleiten.
Es wird beantrag:
1. Regulierung von fehlerhaftem Ausbau von Verkehrsflächen
1.1 Die durch Gutachten bestätigten und festgestellten Mängel, in Punkto
Barrierefteiheit im Bereich Bonnerstr. werden kurzftistig beseitigt.
1.2 Analog werden die Verkehrsflächen im Bereich der beiden Kreisverkehre an
der Patria und an der Esso- Tankstelle in Lechenich entsprechend den geltenden
Vorschriften (min. DIN 18024-1) korrigiert ausgebaut.
1
1.3 Alle in Planung und Bau befindlichen Straßenbaumaßnahmen sind auf
Barrierefreiheit zu prüfen und wenn erforderlich entsprechend umzustellen.
1.4 Borsteinabsenkungen im Einmündungsbereich von Straßen sollen mittelfristig
(2012) im gesamten Stadtgebiet der Stadt Erftstadt nach den entsprechenden
Vorschriften durchgefuhrt werden.
1.5 Die Verwaltung wird beauftragt kurzfristig ein Handlungskonzept zur
Erreichung von barrierefreien Straßen, Plätzen, Wegen, öffentliche Verkehrsund Grünanlagen sowie Spielplätzen in Erftstadt zu erarbeiten und vorzulegen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt kurzfristig zu prüfen, ob die an Planung und Bau
beteiligten Firmen der Maßnahmen Bonnerstr. sowie Kreisverkehr an der Patria
und an der Esso-Tankstelle in Lechenich, für die aufgetretenen und
nachgewiesenen Fehler, durch die nicht Beachtung der Vorgaben der DIN 180241, verantwortlich und in Regress zu nehmen sind.
3. Die Verwaltung wird beauftragt ein Handlungskonzept vorzulegen, welches nach
den Kriterien des § 4 BGG - NRW eine barrierefreieErftstadt in allen ihr
obliegenden Zuständigkeitsbereichen der Kommunalen Auftragspflicht vorsieht.
Begründung:
Entsprechend den geltenden Gesetzen und den von der Stadt Erftstadt
eingegangenen Selbstverpflichtungen - Anwendungder DIN 18024(Vor!.A
7/0695/2000) - Erklärung von Barcelona- und weiteren diversen Vorschriften,
haben die Bürger einen Rechtsanspruch auf eine barrierefreie Umwelt. In den hier
angesprochenen spezifizierten Fallbeispielen auf eine barrierefreie
Verkehrsinfrastruktur.
Die den Rechtsanspruch begründenden Vorschriften haben auf Seiten der Behörde
den absoluten Verpflichtungscharakter der Norm und das Fehlen jeden
Ermessensspielraumes. Gleichwohl hat der Bürger einen Anspruch auf Schutz
seiner in den Grundrechten genannten Rechte und Interessen und eine Pflicht des
Staates, diesen Schutz zu gewähren oder zu Gewährleisten.
Aufgrund dieses Rechts- und Schutzanspruches erhebt sich der Anspruch die o. g.
Anträge zu realisieren.
Bezüglich der unter Pkt. 1.1. bis 1.4 genanten Baumaßnahmen, ist die Rechtfertigung der
Handlungsforderung in der gutachterlichen Feststellung der Bewertung Bonnerstr.,
Lechenich, begründet und zu sehen (s. Niederschr. BA-Straßen v. 09.06.09, TOP 27 Anl. 2)
Die o. g. Pkt. 1.5 und 3 sehen im Mittelpunkt die kommunale Infrastrukturplanung aufgrund
der sich wandelnden Gesellschaftsanforderungen. Eckpunkte dieser Konzepte müssen sein die
demografische Herausforderung für die kommunale Infrastrukturplanung, Teilhabe von
behinderten und alten Menschen, Strategien für eine lebendige Bürgerkommune - Stichwort:
Bürgerschaftliches Engagement, sozialräumliche Ausgestaltung kommunalen Handeins u. s.
w. -.
2
Zu Pkt. 2 des vorliegenden Schreiben sollte aufgrund der prekären Finanzsituation der Stadt
Erftstadt festgestellt werden, wer fur das gutachterlich bestätigte Desaster bzgl.
Barrierefreiheit auf der Bonnerstr. und darüber hinaus auf weiteren diversen Baustellen in
Erftstadt, die Verantwortung hat. Es wird Bezug genommen auf die mit dem Unterzeichner
umfangreich gefuhrte Korrespondenz.
Mit freundlichen Grüßeh
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