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Bürgerantrag (Anregung 487/2009)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
125 kB
Datum
04.03.2010
Erstellt
19.02.10, 07:00
Aktualisiert
19.02.10, 07:00
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Sebastianusstr. 20 50374 Erfistadt Tel.: 02235/72687 Fax: 02235 692987 Willi Vieth 03.09.09 An den Bürgermeister der Stadt Erfistadt Holzdamm 10 50374 Erfistadt Bürgerantrag gern. Geschäftsordnung Barrierefteie Erftstadt - des Rates der Stadt Erftstadt planen und gestalten fur Alle - hier: 1. Korrektur bzw. Nacharbeiten Erfistadt 2. Prüfung von Regresspflicht bei den z. Zt. laufenden Straßenbaumaßnahmen bei den verantwortlichen in Vertragspartner 3. Erstellung eines Handlungsprogramm für eine barrierefteie Umwelt Sehr geehrter Herr Bürgermeister, es wird gebeten nachfolgende Anträge den zuständigen Entscheidungsträgem der Stadt Erfistadt zwecks Beratung und Entscheidung zu zuleiten. Es wird beantrag: 1. Regulierung von fehlerhaftem Ausbau von Verkehrsflächen 1.1 Die durch Gutachten bestätigten und festgestellten Mängel, in Punkto Barrierefteiheit im Bereich Bonnerstr. werden kurzftistig beseitigt. 1.2 Analog werden die Verkehrsflächen im Bereich der beiden Kreisverkehre an der Patria und an der Esso- Tankstelle in Lechenich entsprechend den geltenden Vorschriften (min. DIN 18024-1) korrigiert ausgebaut. 1 1.3 Alle in Planung und Bau befindlichen Straßenbaumaßnahmen sind auf Barrierefreiheit zu prüfen und wenn erforderlich entsprechend umzustellen. 1.4 Borsteinabsenkungen im Einmündungsbereich von Straßen sollen mittelfristig (2012) im gesamten Stadtgebiet der Stadt Erftstadt nach den entsprechenden Vorschriften durchgefuhrt werden. 1.5 Die Verwaltung wird beauftragt kurzfristig ein Handlungskonzept zur Erreichung von barrierefreien Straßen, Plätzen, Wegen, öffentliche Verkehrsund Grünanlagen sowie Spielplätzen in Erftstadt zu erarbeiten und vorzulegen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt kurzfristig zu prüfen, ob die an Planung und Bau beteiligten Firmen der Maßnahmen Bonnerstr. sowie Kreisverkehr an der Patria und an der Esso-Tankstelle in Lechenich, für die aufgetretenen und nachgewiesenen Fehler, durch die nicht Beachtung der Vorgaben der DIN 180241, verantwortlich und in Regress zu nehmen sind. 3. Die Verwaltung wird beauftragt ein Handlungskonzept vorzulegen, welches nach den Kriterien des § 4 BGG - NRW eine barrierefreieErftstadt in allen ihr obliegenden Zuständigkeitsbereichen der Kommunalen Auftragspflicht vorsieht. Begründung: Entsprechend den geltenden Gesetzen und den von der Stadt Erftstadt eingegangenen Selbstverpflichtungen - Anwendungder DIN 18024(Vor!.A 7/0695/2000) - Erklärung von Barcelona- und weiteren diversen Vorschriften, haben die Bürger einen Rechtsanspruch auf eine barrierefreie Umwelt. In den hier angesprochenen spezifizierten Fallbeispielen auf eine barrierefreie Verkehrsinfrastruktur. Die den Rechtsanspruch begründenden Vorschriften haben auf Seiten der Behörde den absoluten Verpflichtungscharakter der Norm und das Fehlen jeden Ermessensspielraumes. Gleichwohl hat der Bürger einen Anspruch auf Schutz seiner in den Grundrechten genannten Rechte und Interessen und eine Pflicht des Staates, diesen Schutz zu gewähren oder zu Gewährleisten. Aufgrund dieses Rechts- und Schutzanspruches erhebt sich der Anspruch die o. g. Anträge zu realisieren. Bezüglich der unter Pkt. 1.1. bis 1.4 genanten Baumaßnahmen, ist die Rechtfertigung der Handlungsforderung in der gutachterlichen Feststellung der Bewertung Bonnerstr., Lechenich, begründet und zu sehen (s. Niederschr. BA-Straßen v. 09.06.09, TOP 27 Anl. 2) Die o. g. Pkt. 1.5 und 3 sehen im Mittelpunkt die kommunale Infrastrukturplanung aufgrund der sich wandelnden Gesellschaftsanforderungen. Eckpunkte dieser Konzepte müssen sein die demografische Herausforderung für die kommunale Infrastrukturplanung, Teilhabe von behinderten und alten Menschen, Strategien für eine lebendige Bürgerkommune - Stichwort: Bürgerschaftliches Engagement, sozialräumliche Ausgestaltung kommunalen Handeins u. s. w. -. 2 Zu Pkt. 2 des vorliegenden Schreiben sollte aufgrund der prekären Finanzsituation der Stadt Erftstadt festgestellt werden, wer fur das gutachterlich bestätigte Desaster bzgl. Barrierefreiheit auf der Bonnerstr. und darüber hinaus auf weiteren diversen Baustellen in Erftstadt, die Verantwortung hat. Es wird Bezug genommen auf die mit dem Unterzeichner umfangreich gefuhrte Korrespondenz. Mit freundlichen Grüßeh 1/;//}//111 3