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Beschlussvorlage (BPl. 27)

Daten

Kommune
Inden
Größe
9,8 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Beschlussvorlage (BPl. 27) Beschlussvorlage (BPl. 27)

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Inhalt der Datei

Vorlagen-Nr. Der Bürgermeister Aktenzeichen Datum Planungsamt IV/RD/Schr. 07.05.2007 öffentlich Beratungsfolge Termin Ausschuss für Gemeindeplanung und -entwicklung 23.05.2007 Rat 06.06.2007 TOP Ein Ja Nein 371/2007 Ent Bemerkungen Betrifft: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ Beschlussentwurf: Im Rahmen einer nächsten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ wird folgender Punkt aufgegriffen/nicht aufgegriffen: Unter Punkt 6 der textlichen Festsetzungen; planungsrechtliche Festsetzungen wird Satz 2: Stellplatzanlagen und Garagen sind hiervon nicht berührt, gestrichen. Begründung: Der Gemeinde Inden liegt der Antrag einer Bauherrin im Bereich des Plangebietes Waagmühle vor, die geplante Garage auch im Bereich der privaten Grünfläche zu errichten. Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes lassen dies nicht zu. In Abstimmung mit der Bauordnung ist für eine positive Beurteilung dieses Vorhabens ein positiver Ratsbeschluss der Gemeinde Inden, aus dem hervorgeht, dass der Änderungswunsch bei der nächsten Bebauungsplanänderung eingearbeitet wird, ausreichend. Der Bebauungsplan müsste unter den textlichen Festsetzungen wie folgt geändert werden: jetziger Stand: Nebenanlagen - § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO i.V. mit § 23 Abs. 5 BauNVO Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundfläche zulässig, sowie innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksfläche und der mit P1 gekennzeichneten privaten Grünflächen bis zu einer maximalen Grundfläche von 40 m². Stellplatzanlagen und Garagen sind hiervon nicht berührt. geplante Änderung: Nebenanlagen - § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO i.V. mit § 23 Abs. 5 BauNVO Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundfläche zulässig, sowie innerhalb der nicht überbaubaren Grundstücksfläche und der mit P1 gekennzeichneten privaten Grünflächen bis zu einer maximalen Grundfläche von 40 m². Vorlage: 371/2007 Seite - 2 - Zur Zeit wird überprüft, welche Konsequenzen eine solche Änderung insbesondere für damit verbundene ökologische Ausgleichsmaßnahmen hat. Dieses auch unter der Berücksichtigung, mit welchem Aufwand ein Bebauungsplanverfahren verbunden ist. Ein Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.