Daten
Kommune
Inden
Größe
9,8 kB
Erstellt
16.03.09, 09:17
Aktualisiert
16.03.09, 09:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlagen-Nr.
Der Bürgermeister
Aktenzeichen
Datum
Planungsamt
IV/RD/Schr.
07.05.2007
öffentlich
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Gemeindeplanung
und -entwicklung
23.05.2007
Rat
06.06.2007
TOP Ein Ja
Nein
371/2007
Ent Bemerkungen
Betrifft:
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“
Beschlussentwurf:
Im Rahmen einer nächsten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ wird folgender
Punkt aufgegriffen/nicht aufgegriffen:
Unter Punkt 6 der textlichen Festsetzungen; planungsrechtliche Festsetzungen wird Satz 2:
Stellplatzanlagen und Garagen sind hiervon nicht berührt, gestrichen.
Begründung:
Der Gemeinde Inden liegt der Antrag einer Bauherrin im Bereich des Plangebietes Waagmühle vor,
die geplante Garage auch im Bereich der privaten Grünfläche zu errichten. Die textlichen
Festsetzungen des Bebauungsplanes lassen dies nicht zu.
In Abstimmung mit der Bauordnung ist für eine positive Beurteilung dieses Vorhabens ein positiver
Ratsbeschluss der Gemeinde Inden, aus dem hervorgeht, dass der Änderungswunsch bei der
nächsten Bebauungsplanänderung eingearbeitet wird, ausreichend.
Der Bebauungsplan müsste unter den textlichen Festsetzungen wie folgt geändert werden:
jetziger Stand:
Nebenanlagen - § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO i.V. mit § 23 Abs. 5 BauNVO
Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundfläche zulässig, sowie innerhalb der nicht
überbaubaren Grundstücksfläche und der mit P1 gekennzeichneten privaten Grünflächen bis zu
einer maximalen Grundfläche von 40 m². Stellplatzanlagen und Garagen sind hiervon nicht berührt.
geplante Änderung:
Nebenanlagen - § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO i.V. mit § 23 Abs. 5 BauNVO
Nebenanlagen sind nur innerhalb der überbaubaren Grundfläche zulässig, sowie innerhalb der nicht
überbaubaren Grundstücksfläche und der mit P1 gekennzeichneten privaten Grünflächen bis zu
einer maximalen Grundfläche von 40 m².
Vorlage: 371/2007
Seite - 2 -
Zur Zeit wird überprüft, welche Konsequenzen eine solche Änderung insbesondere für damit
verbundene ökologische Ausgleichsmaßnahmen hat. Dieses auch unter der Berücksichtigung, mit
welchem Aufwand ein Bebauungsplanverfahren verbunden ist.
Ein Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.