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Beschlussvorlage (Organisationsuntersuchung durch die Firma Rödl & Partner Schuldnerberatung Maßnahmenblätter 52 und 53)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
25 kB
Datum
09.11.2010
Erstellt
18.10.10, 18:39
Aktualisiert
05.11.10, 18:58
Beschlussvorlage (Organisationsuntersuchung durch die Firma Rödl & Partner
Schuldnerberatung
Maßnahmenblätter 52 und 53) Beschlussvorlage (Organisationsuntersuchung durch die Firma Rödl & Partner
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Maßnahmenblätter 52 und 53)

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Inhalt der Datei

Stadt Pulheim Der Bürgermeister V o r l a g e Nr: Zur Beratung/Beschlussfassung an: Gremium Haupt- und Finanzausschuss Rat II/510 (Amt/Aktenzeichen) Termin ö. S. 26.10.2010 X 09.11.2010 X Herr Darius (Verfasser/in) 288/2010 nö. S. TOP 28 15.07.2010 (Datum) BETREFF: Organisationsuntersuchung durch die Firma Rödl & Partner Schuldnerberatung Maßnahmenblätter 52 und 53 VERANLASSER/IN ANTRAGSTELLER/IN: Rat + Verwaltung HAUSHALTS- / PERSONALWIRTSCHAFTLICHE AUSWIRKUNGEN: Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: X ja nein ja nein wenn ja: Finanzierungsbedarf (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) gesamt: € davon: - im Haushalt des laufenden Jahres: € - in den Haushalten der folgenden Jahre: Jahr: Jahr: Jahr: € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: X ja nein wenn nein: Finanzierungsvorschlag: BESCHLUSSVORSCHLAG: 1. Der HFA empfiehlt dem Rat, auf das eigene Angebot der Schuldnerberatung nicht zu verzichten. alternativ 2. Der HFA empfiehlt dem Rat, auf das eigene Angebot der Schuldnerberatung zu verzichten -1- ERLÄUTERUNGEN: Der Rat hat am 06.Juli 2010 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die Anbieter/innen von Schuldnerberatung im Rhein-Erft-Kreis unter Angabe der jeweiligen Zuschüsse zu ermitteln. Über die Maßnahme soll in der Sitzung des Rates am 26. Oktober beraten werden. 1. Rechtliche Grundlage für Schuldnerberatung nach den Sozialgesetzbüchern Gemäß SGB I, II und XII ist Schuldnerberatung eine kommunale Aufgabe und Verpflichtung. Für die unterschiedlichen Betroffenen folgt diese Verpflichtung aus § 17 SGB I, §§ 6, 16 SGB II, § 11 SGB XII und aus dem Grundsatz und der Verpflichtung zur Daseinsvorsorge. Der Rhein-Erft-Kreis erfüllt diese Verpflichtung durch einen Vertrag mit den Trägern der im Kreisgebiet tätigen Schuldnerberatungsstellen und einer entsprechenden Bezuschussung. Die Zuschusshöhe orientiert sich an dem bereitgestellten Stellenanteil. Die Fondsmittel der Sparkassen werden ebenso verteilt. 2. Schuldnerberatungsstellen im Rhein-Erft-Kreis und Zuschüsse 2010 Träger Ort Stellen 2,00 Zuschüsse Kreis 22.560,18 € ASB Erftstadt Regionalverband IB- Soziale Dienste GmbH Diakonisches Werk Caritasverband Erftstadt Sparkassen 17.326,82 € gesamt 39.887,00 € Frechen 1,50 16.922,13 € 12.995,11 € 29.917,24 € Brühl 1,75 19.741,16 € 15.160,97 € 34.902,13 € Hürth 0,33 3.721,43 € 4.220,63 € 7.942,06 € Hürth 1,00 11.276,10 € 8.663,41 € 19.939,51 € Stadt Pulheim Pulheim 0,50 5.638,05 € 4.331,70 € 9.969,75 € Verbraucherzentrale Bergheim Brühl 0,40 0,00 € 3.465,36 € 3.465,36 € 7,48 79.859,05 € 66.164,00 € 146.023,05 € Stadt Hürth NW gesamt Zusätzlich zu den Zuschüssen rechnen die Beratungsstellen die von den ARGEN ausgestellten Berechtigungsscheine ab. Im Jahr 2009 rechnete die Schuldnerberatung Pulheim hierfür 2.550,- € ab. 3. Die Kosten der Schuldnerberatung Pulheim Eine Überprüfung der tatsächlichen Kosten hat ergeben, dass diese deutlich unter den im Endbericht angesetzten Kosten liegen. Die angesetzten Sachkosten liegen nach KGST bei 14.576,- €. Da es sich um keine Vollzeitstelle handelt, können nach KGST die Sachkosten auf die tatsächlichen Stunden berechnet werden. Die tatsächlichen Sachkosten liegen bei ca. 7.288,- € -2- Die Berechnung der tatsächlichen Kosten für das Jahr 2009 sieht danach wie folgt aus: Ausgaben Brutto Personalkosten Sachkosten Einnahmen 24.300,00 € 7.288,00 € 31.588,00 € Zuschuss Kreis Sparkassenfond Beratungsscheine 5.638,05 € 4.331,70 € 2.600,00 € 12.569,75 € Der tatsächliche Eigenanteil und das potenzielle Einsparpotenzial liegt bei 19.018,25 € Die Organisationsuntersuchung errechnet dagegen ein Potenzial von 35.599,- €. Laut Rundschreiben des Landkreistages NRW, Nr. 0387/10 vom 31.05.2010 werden die Sparkassen- und Giroverbände ihre Zuschüsse ab dem Jahr 2011 aufstocken, da (Zitat) „der Schuldnerberatung vor Ort gerade angesichts der gegenwärtigen Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise eine große Bedeutung zukommt…“ 4. Übersicht zur Fallzahlentwicklung 2010 2008 2009 Erstberatungen bis zum 31.11 65 71 75 Längerfristige Fälle ab 03.11. 42 65 65 Gesamt 107 136 140 Hochrechnung Angesichts der steigenden Fallzahlen, der allgemein anerkannten Bedeutung und nicht zuletzt wegen Einsparungen in den Fällen, in denen die Schuldnerberatung die Inanspruchnahme von Sozialleistungen verhindern kann, befürwortet die Verwaltung das Angebot der eigenen Schuldnerberatung. Im Prinzip können sich Ratsuchende aus Pulheim auch an die anderen Schuldnerberatungsstellen im Rhein-Erft-Kreis wenden. Abgesehen von den längeren Wartezeiten und den Anfahrtskosten werden Gebühren für eine Beratung für auswärtige Ratsuchende erhoben, die selbst zu tragen sind, wenn kein Beratungsschein der ARGE vorliegt. Hinsichtlich den positiven Entwicklungen, die von einer Schuldnerberatung bewirkt werden, sei hier noch auf eine Wirksamkeitsstudie der Johannes Gutenberg-Universität Mainz hingewiesen. Die Studie ist Teil des 3. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung. Zitat aus der Zusammenfassung zur Wirksamkeitsstudie: „Eine Studie zur Wirksamkeit von Schuldnerberatung in Deutschland belegt, dass sich nach durchschnittlich 8 Monaten Beratung die Arbeitssituation der 1021 befragten Personen deutlich verbesserte: • Der Anteil an Klienten mit sicherem Arbeitsplatz stieg um 39 %. • Die Zahl der nichtberufstätigen Klienten/innen verringerte sich um 10,8 %. • Das aus Lohn und Gehalt erzielte Einkommen der Befragten stieg während der achtmonatigen Beratung um 8,3 %. -3- • Der Anteil unter den nichtberufstätigen Klienten/innen, für die die Schuldensituation ein Vermittlungshemmnis darstellt, verringerte sich um etwa 40 %. • die staatlichen und kommunalen Leistungen für die 1021 Klienten/innen der Stichprobe (Arbeitslosengeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Wohngeld, Sozialhilfe) verringerten sich bezogen auf das gesamt Jahr um ca. 380.000 €. • Bei den Klienten, die nicht das Verbraucherinsolvenzverfahren angestrebt haben (durchschnittliche Schuldenhöhe dieser Teilstichprobe zu Beginn der Beratung: knapp 17.000 €), ist die Schuldenhöhe nach achtmonatiger Beratung um 33 % gesunken. Auch im psychosozialen Bereich zeigt sich, dass sich nach acht Monaten nicht nur die subjektive körperliche Verfassung der Klienten/innen, sondern auch ihre familiäre Situation verbesserte. Auch gewinnen die Klienten/innen durch die Schuldnerberatung eine positivere Lebenseinstellung. -4-